Energie

Neuer Vorschlag sieht dreiteilige Gliederung zur Belastung des Eigenverbrauchs vor

Unternehmen mit Ausnahmeprivilegien sollen künftig EEG-Umlage auf Eigenverbrauch zahlen

Eine Konkretisierung des Referentenentwurfs in Sachen Eigenverbrauch steht seitens des Bundeswirtschafts- und – energieministeriums  zwar noch aus, doch eine neu aufgetauchte Vorlage bietet für Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen wenig hoffnungsvolle Aussichten. Der dem Fachmagazin „pv magazine“ vorliegende Entwurf sieht eine Untergliederung der Belastung des Eigenverbrauchs in drei Teilbereiche vor. So müssten energieintensive Unternehmen, die von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren, in Zukunft die privilegierte EEG-Umlage auch auf den Eigenverbrauch zahlen. Die zweite Kategorie richtet sich an Unternehmen, die aus EEG-Umlage-privilegierten Branchen stammen, jedoch die dafür geltenden Voraussetzungen nicht erfüllen. Diese sollen künftig für Eigenverbrauch aus Bestands- und Neuanlagen die Differenz zwischen der geltenden EEG-Umlage (6,24 Cent pro Kilowattstunde in 2014) und der des vergangenen Jahres 2013 zahlen (5,277 Cent je Kilowattstunde). Diese Unternehmen müssten also 0,96 Cent pro Kilowattstunde für selbst erzeugten und eigenverbrauchten Solarstrom zahlen.

Keine Änderungen für private Verbraucher geplant

Der dritte Teilbereich des Entwurfs richtet sich schließlich an alle anderen Branchen und private Verbraucher. Das Ministerium plant hier keine Änderungen zu den Meseberger Beschlüssen aus dem Jahr 2007 vorzunehmen. So soll der Vorschlag, dass bei PV-Neuanlagen 90 Prozent EEG-Umlage und bei Erneuerbaren-Energien- und KWK-Anlagen 70 Prozent EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch gezahlt werden müssten, bestehen bleiben. Bei Bestandsanlagen soll weiterhin die Regelung gelten, dass die Differenz zwischen der vollen EEG-Umlage und der EEG-Umlage 2013 gezahlt werden soll.

Eigenverbrauchsbelastung soll rund 300 Millionen Euro in die Kassen spülen

Das Entwurfspapier sagt aus, dass die energieintensive Industrie durch diese dreiklassige Untergliederung „gezielt entlastet“ würde. Eine ungewollte Diskriminierung zwischen Neu- und Bestandsanlagen werde zudem ebenfalls vermieden. Das Gesamtaufkommen der bei Eigenverbrauch zu zahlenden Umlage werde außerdem mit den Maßnahmen kurz- und mittelfristig kaum geschmälert. Laut pv magazine beschreibt das Ministerium in Bezug auf private Verbraucher und kleinere Unternehmen, dass mit der Eigenverbrauchsregelung der „Flucht in den Eigenverbrauch“ entgegengewirkt wird. Aus der Belastung des Eigenverbrauchs rechnet das Ministerium mit Einnahmen von zirka 300 Millionen Euro.

Geringerer PV-Zubau und Mindereinnahmen erwartet

Aus dem Papier geht hervor, dass mittelfristig ein geringerer Zubau von Photovoltaikanlagen zu erwarten sei. Eine genaue Abschätzung steht jedoch aus und hängt zudem vom ausstehenden Kompromiss mit der EU-Kommission ab, der festlegt welche Unternehmen künftig von den Ausnahmeprivilegien bei der EEG-Umlage profitieren können. Jedoch kalkuliert man gegenüber den ursprünglichen Plänen mit Mindereinnahmen. Gemessen am neuen Vorschlag zur zweiten Kategorie rechnet man bei einem Zuwachs von einer Terawattstunde mit Mindereinnahmen von 34 Millionen Euro jährlich. In Bezug auf die aktuelle EEG-Umlage würde er von etwa 44 Millionen Euro pro Terawattstunde auf zehn Millionen Euro pro Terawattstunde im Jahr sinken. Basis dieser Einschätzungen bilden folgende Annahmen: 47 Terawattstunden Eigenverbrauch, davon ein Drittel bei Unternehmen, die von den EEG-Umlage-Privilegien profitieren und 1,4 Terawattstunden die als „Bagatellfälle“ gelten. Diese Bagatellgrenze wird vom Ministerium auf 10 Kilowatt Leistung der Anlagen beziffert.

Quelle: pv magazine
Bild: © esbobeldijk | Fotolia.com

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