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Kostenvoranschlag ist nicht gleich Angebot – Darauf sollten Kunden achten

Eine Faustregel vor einer Kaufentscheidung ist stets zuoberst: Kunden sollten stets Angebote vergleichen. Ist der Schritt zur Kaufentscheidung einmal gefallen, sollte der Kunde erst Recht genau hinschauen. Denn es gibt einige Unterschiede zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag, die wir etwas genauer in den Fokus genommen haben.

Um schon vor dem ersten Angebot einen Rahmen für die Preisgestaltung zu haben, kann man entsprechende Rechner im Internet nutzen. Für Themen wie Dämmung, Photovoltaik, Maler oder Heizungen gibt es entsprechende Rechner im Internet mit denen man sich im Vorfeld schon eine erste Kosteneinschätzung holen kann, die als Referenzpunkt dienen können.

Ein Kostenvoranschlag ist keine Festpreisvereinbarung

Ist der Arbeitsumfang genau festgelegt? Ist ein genauer Termin für die Fertigstellung genannt? Wurde ein konkretes Angebot mit Festpreis erstellt? Gibt es eine Auflistung zu Arbeitszeit, Fahrt- und Materialkosten? Wer vor der Auftragsvergabe einen Kostenvoranschlag anfordert, kann lediglich die Kosten abschätzen. „Ein Kostenvoranschlag ist keine Festpreisvereinbarung, sondern nur eine grobe Überschlagsrechnung. Verbindlich ist ein vorab genannter Preis nur dann, wenn der Handwerksbetrieb ein „Angebot“ erstellt oder wenn ein „Festpreis“ vereinbart wird“,  weiß Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Angebote sind bindend – Kostenvoranschläge können abweichen

Ein Angebot ist stets bindend für einen Unternehmer. Innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens kann der Kunde das Angebot überdenken und annehmen. Der festgelegte Preis gilt dann als verbindlich. So läuft der Kunde nicht mehr Gefahr, mehr zu bezahlen und kann die Kosten genau einplanen.­ Sollte der Unternehmer unvorhergesehen länger für die Fertigstellung benötigen, als vertraglich festgelegt, muss der Kunde auch nicht mehr Zahlen als im Angebot festgeschrieben.

Kostenvoranschläge können bis zu 25% abweichen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Kunden zu informieren, sobald sich abzeichnet, dass die Kosten für die Arbeiten höher liegen als zunächst eingeschätzt. Gerichte haben eine Kostensteigerung von 10 bis 20% – in Ausnahmefällen bis zu 25% – als „unwesentliche Kostenüberschreitung“ angesehen. Eine ungefähre Richtschnur liegt demnach etwa bei einer Überschreitung des Rechnungsbetrages um maximal 15% gegenüber dem Kostenvoranschlag. Jedoch muss der Unternehmer diese wiederum plausibel erklären.

Auslagen für Kostenvoranschläge müssen vorab mitgeteilt werden

Der Unternehmer darf erst ein Entgelt für einen Kostenvoranschlag erheben, wenn er dies vorher unmissverständlich dem Kunden mitgeteilt hat und dieser damit einverstanden ist. Sollte der Kunde dem nicht ausdrücklich zugestimmt oder der Unternehmer nicht klar darauf hingewiesen haben, ist der Kostenvoranschlag grundsätzlich immer kostenlos. Dies gilt auch unabhängig davon, ob der Kunde dem Unternehmen den Auftrag erteilt oder nicht. Der Fachbetrieb hat nur dann einen Anspruch auf eine Vergütung für den erstellten Kostenvoranschlag, wenn er dies mit dem Kunden individuell in einem Vertrag vereinbart. Achtung: der Handwerker kann den Kunden nicht pauschal auf seine AGB verweisen, in denen steht, dass ein Kostenvoranschlag vergütet werden muss – entsprechende Klauseln sind unwirksam.

Vor Auftragsvergabe den Kostenvoranschlag prüfen

Bevor Sie den Auftrag an einen Handwerker, eine Baufirma oder einen Kundendienst erteilen, sollten Sie den Kostenvoranschlag überprüfen:

  1. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge für Ihr Projekt ein: Angebotspreise unterscheiden sich teilweise, um bis zu 30%
  2. Vereinbaren Sie einen Ortstermin: Der Betrieb kann sich ein genaueres Bild von den anstehenden Arbeiten machen und die Wahrscheinlichkeit ist höher, dass das finale Angebot dem Preis im Kostenvoranschlag entspricht.
  3. Fachkenntnis des Handwerkers: Welche Qualifikationen und Zertifizierungen bringt der Handwerker mit?
  4. Prüfen Sie den Umfang und die Beschreibung der Arbeiten: Sind alle wichtigen Positionen wie Arbeitszeit, Fahrt- und Materialkosten aufgeführt? Online Angebotsvergleiche (zum Beispiel ein Angebotscheck für Photovoltaikanlagen oder hier für Dämmarbeiten) helfen die Angebote zu plausibilisieren. Denken Sie daran: Ein teureres Angebot kann angemessen sein, wenn hier auch bessere Komponenten oder mehr Leistungen aufgeführt sind.
  5. Fahrtkosten: Können entweder als Pauschale oder nach Fahrtzeit abgerechnet werden. Oft erweist sich hier der regionale Handwerker als die bessere Wahl
  6. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Festpreis (gerade wenn ein Ortstermin schon stattgefunden hat, sollte das für die meisten Betriebe kein Problem darstellen).
  7. Leistungsumfang und Termin der Fertigstellung sollten spätestens im finalen Angebot vor Unterschrift schriftlich genannt werden

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