Energie

EEG-Reform: Angeblich Sondergipfel für 1. April geplant

Die Süddeutsche Zeitung berichtete in ihrer Mittwochsausgabe vom 19. März 2014 ohne Quellenangabe, dass die EEG-Novelle am 8. April 2014 das Kabinett passieren soll. Doch wie es scheint soll das Sondertreffen der Regierungsvertreter am 1. April zunächst den Status Quo festmachen, da die einzelnen Bundesländer vorab zahlreiche Änderungswünsche zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes äußerten. Der ursprüngliche Plan für die Förder-Reform von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse sah bislang vor, diesen bis zur Sommerpause durch den Bundestag und Bundesrat zu bringen. Inkrafttreten sollte die EEG-Reform Gabriels Plänen zufolge dann zum 1. August 2014. Sollten die Länder vehement an den Änderungswünschen festhalten, könnten Sie Gabriel über den Bundesrat einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen.

In der gemeinsamen Konferenz vom vergangenen Donnerstag haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer eher schmallippig zur EEG-Reform geäußert. Ein Dorn im Auge der Minister sei beispielsweise der Stichtag für die Reform. Gabriels Plänen zufolge sollen ausschließlich Anlagen, die bis zum 22. Januar 2014 genehmigt worden sind, die bisher gültige Einspeisevergütung erhalten. Alle Ökostrom-Anlagen, die nach diesem Datum genehmigt wurden sollen in Zukunft eine gekürzte Vergütung erhalten.  Nach Hessens grünem Umweltminister Tarek Al-Wazirs Aussage seien durch diesen Stichtag insgesamt 35 Windkraftanlagen mit einer Investitionssumme von über 90 Millionen Euro betroffen. Seiner Ansicht nach würde ein Stichtag beispielsweise im Dezember die EEG-Umlage um kaum mehr als 0,003 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. Für so einen niedrigen Betrag dürfe man laut Al-Wazir die Energiewende in Hessen nicht aufs Spiel setzen.

Auch Schleswig-Holstein, Niedersachsen und andere Länder stören sich an Gabriels geplantem Deckel für die Windkraft. Die Förderung würde nach der aktuell vorliegenden EEG-Reform sinken, sofern in einem Jahr Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 2.500 Megawatt gebaut werden. Die Länder fordern hier eine Zubau-Gesamtrechnung unterm Strich, sprich erst nach Abzug jener Windräder, die zerlegt und durch größere ersetzt werden. Ein Kommentar Sigmar Gabriels hierzu steht aktuell noch aus.

„Der vom Bund vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des EEG ist grundsätzlich ein konstruktiver Beitrag für eine kosteneffiziente Weiterentwicklung des Förderrahmens beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“, sagte Winfried Kretschmann, grüner Ministerpräsident Baden-Württembergs und aktueller Konferenzvorsitzender hierzu. „Wir Länder sehen dennoch Änderungsbedarf. Das EEG muss mit Blick auf die Verteilung seiner finanziellen Lasten dringend überarbeitet und stärker marktorientiert und vor allem auch europarechtskonform ausgestaltet werden“, so Kretschmann nach der Konferenz weiter. Die Runde vertagte sich anschließend, da es für Beschlüsse noch zu früh sei. Nach Kretschmanns Aussage stehe man laut SZ jedoch „in ständiger Verhandlung mit der Bundesseite“.

Quelle: Süddeutsche Zeitung
Bildquelle: © Oliver Lang | Vertretung des Landes beim Bund | Staatsministerium Baden-Württemberg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert