Energie

EEG-Beihilfeverfahren: BAFA dementiert Zustellung von Begrenzungsbescheiden an Recyclingindustrie

Anträge der Recyclingindustrie bereits seit EEG-Novelle 2012 abgelehnt

Auf Anfrage des Fachmagazins „pv magazine“ dementierte ein Sprecher des BAFA die Aussage, dass die Recyclingindustrie künftig von EEG-Ausnahmeprivilegien ausgeschlossen sei. Auch weitere Branchen seien in keiner Weise informiert worden. Auch wies das BAFA darauf hin, dass mit der EEG-Novelle 2012 die Antragsbefugnis für Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage auf Unternehmen des Abschnitts B (Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden) und Abschnitts C (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige verkürzt wurden. Das hatte zur Folge, dass EEG-Umlagebefreiungsanträge aus der Recyclingbranche, die in die jeweiligen Klassifizierungen fallen, schon im vergangenen Jahr abgelehnt wurden.

BAFA stellt aktuell keine Begrenzungsbescheide zu

Das BAFA stellte ebenfalls klar, dass im Zuge des aktuell laufenden EU-Beihilfeverfahrens gegenwärtig keine Begrenzungsbescheide erteilt werden dürfen. „Zugleich geht die Bundesregierung jedoch davon aus, dass die vor der Verfahrenseröffnung zugestellten Bescheide durch die Einleitung des Verfahrens nicht berührt sind“, erklärte der BAFA-Sprecher gegenüber dem pv magazine.

Eine Stellungnahme der DSD – Duales System Holding zur BAFA-Erklärung steht aktuell noch aus.

Quelle: pv magazine
Bild: © Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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