Das BAFA ist für die Antragsbearbeitung zuständig. Hier wird im Endeffekt entschieden, ob Industrieunternehmen künftig das Privileg genießen dürfen, sich von der kontrovers diskutierten EEG-Umlage befreien zu lassen. Allem Anschein nach scheint die Behörde nun sämtliche Kunststoffrecycler in Deutschland informiert zu haben, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft von der EEG-Umlagebefreiung ausgeschlossen werden. Dies teilte die DSD – Duales System Holding in einer Pressemitteilung zum 30. Januar mit. Aus dieser Mitteilung geht hervor, dass die DSD den Recyclingstandort Deutschland im Zuge einer Ausschließung von der EEG-Umlage stark bedroht sieht. Die deutsche Recyclingindustrie könne unter diesen Umständen wirtschaftlich auf dem internationalen Markt nicht mehr bestehen.
Das Branchenmagazin „pv magazine“ hat unterdessen beim BAFA eine Nachfrage gestellt, welche weiteren Branchen bereits informiert worden seien. Leider wollte sich das BAFA aktuell hierzu noch nicht äußern. Man verwies darauf, dass eine Erklärung bereits in der Vorbereitung sei und voraussichtlich in den kommenden Tagen veröffentlicht werde.
Die Absenkung der Eingangsbedingungen im Zuge der EEG-Novelle 2012 brachte einen sprunghaften Anstieg an EEG-Umlagebefreiungsanträgen hervor. Diese wurden seitdem zahlreich bewilligt, denn allein im Jahr 2013 mussten mehr als 2.000 Unternehmen lediglich den privilegierten Betrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde verbrauchten Strom zahlen. Dieser Betrag wurde seit Einführung des EEG nie erhöht. Sämtliche, nicht privilegierte Unternehmen sowie private Stromkunden müssen die volle EEG-Unlage von 6,24 Cent je Kilowattstunde zahlen.
Sollte die EEG-Umlage durch die EU zur unerlaubten Beihilfe erklärt werden, müssen sich zahlreiche Unternehmen auf Entlastungsnachzahlungen in Milliardenhöhe einstellen. Große Konzerne wie beispielsweise die Deutsche Bahn würde es hierbei wohl am schlimmsten treffen. Kalkulationen zufolge müsste die Bahn für die vergangenen drei Jahr mehr als 1,1 Milliarden Euro nachzahlen.
Quelle: pv magazine | DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG
Bild: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)