Sanierung

Vorerst keine KfW-Zuschüsse mehr für Barrierereduzierung

Bildquelle: © Superingo - Fotolia.com Bildquelle: © Superingo - Fotolia.com

Wie die KfW aktuell auf Ihrer Webseite mitteilt, sind die Bundesmittel für das Zuschuss-Programm aufgebraucht. Es können vorerst keine weiteren Anträge mehr im Programm 455-B gestellt werden.

Wie die KfW weiter mitteilt, ist eine Förderung gegebenenfalls wieder möglich, wenn neue Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen sind. Solange gilt für den Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen ein Antragsstopp.

Wurden bereits Förderzusagen durch die KfW erteilt, bleiben diese vom Antragsstopp unberührt. Die dafür erfor­derlichen Bundes­mittel sind laut KfW für die Auszahlung reserviert. Bauherren können Ihr Vorhaben wie geplant durchführen und anschließend die Auszahlung im KfW-Zuschuss­portal beantragen (innerhalb von 36 Monaten ab dem Zusage­datum).

Der Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen beträgt bis zu 6.250€ pro Eigenheim.

Zinsgünstiger Kredit kann weiterhin beantragt werden

Den Abbau von Barrieren fördert die KfW weiterhin mit einem zinsgünstigen Kredit im Programm 159 „Altersgerecht umbauen“. Der Antrag muss hierfür vor dem Start der Bau­arbeiten bei einem Finanzierungs­institut eigener Wahl wie Banken, Sparkassen oder Versicherungen gestellt werden. Bis zu 50.000€ Kreditsumme je Wohnung sind möglich.

Zusätzlich verfügbar ist weiterhin auch der Investitionszuschuss für Einbruchsschutz im Programm 455-E. Mit bis zu 1.600€ fördert die KfW Maßnahmen, im Bestandsgebäude einbruchssicher zu machen.

Weitere Informationen zu den genannten KfW-Zuschüssen 455-B (Barrierereduzierung) und 455-E (Einbruchsschutz) sowie zum Kreditprogramm 159 (altersgerecht umbauen) finden Sie online unter kfw.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert