Wohnen

Grundsteuer-Reform: Steigen die Wohnkosten?

Heute hat der Bundestag eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Damit ändert sich die Methodik wie die Grundsteuer berechnet wird und damit auch, ob die Belastung für Eigentümer und Mieter steigt oder fällt. Am längeren Hebel sitzen aber die Kommunen, die den Hebesatz in der Hand haben.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden und wird einmal jährlich von den Eigentümern oder Mietern gezahlt. Die Kommunen erzielen mit der Grundsteuer die meisten Einnahmen: Rund 15 Prozent der Steuereinnahmen decken Kommunen mit der Grundsteuer.

Je nachdem wo man wohnt und wie groß das Grundstück und Gebäude ist, wird der zu versteuernde Wert berechnet. Die Kommunen dürfen dann noch einen individuellen „Hebesatz“ draufschlagen, der von 0 bis fast 1000% im Bundesgebiet variiert. Die Methodik der Neuberechnung des Grundsteuergrundwertes ist deshalb nur ein Streitthema gewesen. Letztlich kommt es nun auch auf die Kommunen an, ob die Wohnkosten steigen oder nicht.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Formen der Grundsteuer. Die agrarische Grundsteuer A erfasst und besteuert land- und forstwirtschaftliche Flächen und Betriebe. Die Grundsteuer B besteuert Eigentum an bebaubarem und bebauten Grund und Boden, inklusive Immobilien. Die ebenfalls vom Bundestag beschlossene Grundsteuer C gilt nun für Eigentümer baureifer, aber unbebauter Grundstücke. Sie soll insbesondere die Spekulation mit unbebauten Grundstücken eindämmen.

Die heute vom Bundestag beschlossene Reform der Grundsteuer wird nach Einschätzung des Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Kosten des Wohnens weiter nach oben treiben. „Das ist eine Reform für die Kommunen, nicht für die Bürger. Die neue Grundsteuer wird nicht zu mehr Gerechtigkeit führen. Sie verstärkt stattdessen die Intransparenz und lässt die Bürger frustriert zurück.“ Auch die Grundsteuer C stößt beim Eigentümerverband auf Kritik. „Das ist ein Griff in die Mottenkiste der Steuerpolitik. Es wird sich wieder zeigen, dass damit die Spekulation mit Grundstücken nicht vermindert, sondern befördert wird“, sagte Warnecke.

Der Deutscher Städte- und Gemeindebund kommt hingegen zu einem anderen Schluss: „Mit bundesdurchschnittlich weniger als 20 Euro im Monat pro Kopf belastet die Grundsteuer dabei aber den Einzelnen nur gering und ist zudem kein nennenswerter Faktor für die Kosten des Wohnens. Der Wohnungsmarkt muss durch mehr Bauen, regionale Zusammenarbeit und Vorgehen gegen Grundstücksspekulationen vorangebracht werden. Dafür wird auch die neue Grundsteuer C ein nützliches Instrument werden – diese soll allen Städten und Gemeinden als Option offenstehen.“

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