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Stiftung Warentest: Photovoltaikanlagen sind nicht immer genehmigungsfrei

Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist demnach eine Genehmigung erforderlich, wenn Strom eingespeist wird, während Betreiber in Bayern und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg keine Genehmigung vorweisen müssen. Finanztest rät deshalb, vor dem Baubeginn die örtlichen Behörden aufzusuchen um das Bauvorhaben abzusichern. Falls bereits eine Photovoltaikanlage ohne Genehmigung in Betrieb ist, sollte „am besten gar nichts“ unternehmen und einen möglichen Beanstandungsfall abwarten, um auf Nummer sicher zu gehen.

Bild: © Stiftung Warentest

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