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Neue Chance für Solarförderung: Bundesländer rufen Vermittlungsausschuss an

Das Gesetz zur Kürzung der Solarstromförderung galt zunächst als sicher. Die direkt nach der Kürzung der Solarförderung eingetretenen massiven wirtschaftlichen Konsequenzen für die Solarbranche ließen jedoch schnell weitere Kritik aufkommen. In dieser Folge empfahl der Umweltausschuss der Länderkammer am 26. April die Einberufung eines Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes. Der Umweltausschuss sah insbesondere die Arbeitsplätze in der deutschen Solarindustrie gefährdet und forderte daher eine Abschwächung der geplanten Kürzungen. Zudem forderte der Umweltausschuss die Streichung des Marktintegrationsmodells aus dem Gesetz. Dieses setze laut Umweltausschuss keine Anreize und sei lediglich ein Mittel für eine zusätzliche Absenkung des Förderniveaus.

„Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses haben die Bundesländer demonstriert, dass sie nicht bereit sind wie Röttgen und Rösler die Solarindustrie im Stich zu lassen. Die Länder haben damit unterstrichen, dass die derzeitige Insolvenzwelle in der Branche unter anderem auch auf die verfehlte schwarz-gelbe Solarpolitik zurückzuführen ist und dass an der Novelle Korrekturen dringend notwendig sind. Dass auch sechs unionsgeführte Länder für einen Vermittlungsausschuss gestimmt haben zeigt, dass sie nicht bereit sind zum Schutz ihres CDU-Spitzenkandidaten in Nordrhein-Westfalen die vielen Tausend Arbeitsplätze in der Solarbranche aufs Spiel zu setzen. Nur Bayern, Niedersachsen, Hessen und Schleswig-Holstein wollten die Solarreform durchwinken „, so Hans-Josef Fell, Sprecher für Energiepolitik von Bündnis 90/ Die Grünen.

Zahlreiche Firmen verzeichneten nach einer in dieser Woche veröffentlichten Umfrage des Bundesverband Solarwirtschaft bereits jetzt einen starken Auftragsrückgang. Die befragten Handwerker, Großhändler und Produktionsunternehmen verdeutlichten die Ausmaße der geplanten Kürzungen: Über 50 Prozent der Solarunternehmen haben in den letzten Wochen bereits Stellen abgebaut. Bis Jahresende werden es 65 Prozent sein, wenn die Kürzungen der Solarförderung so wie vom Bundestag beschlossen umgesetzt werden. Ob diese Folgen noch abgewendet werden können, ist jedoch offen. Bund und Länder müssen nun im Vermittlungsverfahren nach einem Kompromiss suchen. Wird keine Einigung erreicht, kann der Bundesrat einen Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Dieser kann jedoch vom Deutschen Bundestag zurückgewiesen werden und das Gesetz dann trotzdem in Kraft treten.

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