Energie

Nach EEG-Ende: Drei Erlös-Optionen für Ü20-PV-Anlagen

Foto: Energie-Experten.org

Für rund 10.000 Solaranlagen, die 2001 ans Netz gegangen sind, endet 2021 die gesetzlich über 20 Jahre vereinbarte Vergütungszahlung. Diesen jetzt über 20 Jahre alten Anlagen („Ü-20-Anlagen“) werden in den kommenden Jahren weitere folgen, bis 2033 sollen es insgesamt eine Million sein. Für die Betreiber fällt damit eine feste Einnahmequelle weg.

Allerdings haben sich die allermeisten Solaranlagen bereits amortisiert. Und Betreiber müssen dann nur noch minimale Kosten für Wartung, Versicherung und eine mögliche Reparatur aufwenden sowie evtl. einen Eigenverbrauchszähler erwerben. Damit kostet der Solarstrom netto nur noch rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde.

Um diese Kosten wirtschaftlich zu decken, gibt es mehrere Vergütungsmodelle, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb sichern sollen. Das ist wichtig, denn je mehr Photovoltaikanlagen am Stromnetz angeschlossen bleiben, desto besser ist dies für das Klima. Auch in dieser Hinsicht lohnt sich jede Überlegung zum Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen.

Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau empfiehlt mehrere Modelle des Weiterbetriebs der Ü20-Anlagen:

  • Die am 1. Januar in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eröffnet die Möglichkeit, den Solarstrom wie bislang vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es eine „Einspeisevergütung light“.
  • Des Weiteren können Anlageneigentümer auch einen Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch wählen. Ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt lohnt sich diese Weiternutzung der Solaranlage.
  • Oder sie trennen die Anlage quasi vom Netz, indem sie soviel Strom wie möglich verbrauchen und den Rest per Wechselrichter abregeln.

Einfacher Weiterbetrieb: Jahresmarktwert ersetzt Einspeisevergütung

Für die meist kleinen Volleinspeisungsanlagen zahlt der Netzbetreiber künftig weiterhin eine Einspeisevergütung. Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG-Novelle ermöglicht eine Vergütung nach dem Marktwert „Solar“. Diese neue Vergütungsmethode für PV-Strom wird bis 2027 garantiert.

Der Jahresmarktwert für Solarstrom lag in den vergangenen Jahren zwischen drei und vier Cent pro Kilowattstunde. Davon abzuziehen sind Vermarktungskosten des Netzbetreibers in Höhe von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Je nach Größe der PV-Anlage und der jährlichen Betriebskosten kann dieses Modell kostendeckend sein, viel Gewinn ist jedoch nicht möglich. Der Vorteil der Volleinspeisung liegt vor allem im geringen Aufwand.

Einspeisung + Eigenverbrauch kann lohnen, trotz höheren Betriebskosten

Demgegenüber kann man auch Teile des eigenen Stroms selbst nutzen und so eine attraktive Eigenverbrauchsrendite erzielen. Was die Anlageneigentümer nicht selbst nutzen können, wird dem Netzbetreiber oder Direktvermarktern zur Verfügung gestellt.

Der Vorteil des Kombi-Modells ist, dass es den lukrativen Eigenverbrauch ermöglicht. Er spart im Vergleich zum netto 26 Cent teuren Netzstrom durchschnittlich 23 Cent pro Kilowattstunde ein und ist damit deutlich lukrativer als die Einspeisung. Je mehr Strom man dann selbst verbraucht, desto lukrativer wird das Modell.

Allerdings muss dafür zunächst der Zählerschrank umgebaut werden. Denn ein neuer Zähler muss her. Und das kann die Rendite gerade kleinerer Anlagen bereits ins Minus treiben.

Die DGS hat deswegen nachgerechnet:: Ein Weiterbetrieb der Ü20-Anlagen mit Einspeisung und Eigenverbrauch lohnt sich ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt und einem 30-Prozent-Eigenverbrauchsanteil, wenn die Anlage nach dem Ende der Einspeisevergütung noch mindestens zehn Jahre Solarstrom erzeugt!

Keine Einspeisung wirtschaftlich top, ökologisch flop

Eigentümer können auch darauf setzen, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen und den Rest abzuregeln. Moderne Wechselrichter sind dazu in der Lage. Die Anlage erzeugt dann nur so viel Strom, wie für den Eigenverbrauch im Haus nötig ist, es wird keine einzige Kilowattstunde eingespeist.

Finanziell ist das möglicherweise die beste Wahl, ökologisch jedoch unsinnig – wird so doch rund 70 Prozent weniger Solarstrom erzeugt, als eigentlich möglich wäre.

Möglichkeit Nummer vier: Die alte Anlage wird durch eine neue ersetzt. Neue Anlagen liefern auf gleicher Fläche im Vergleich zu den Anlagen vor 20 Jahren rund doppelt so viel Solarstrom und kosten nur noch einen Bruchteil der alten Anlage Das nützt der Energiewende und dem Geldbeutel.

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