Energie

Energielabel ab sofort auch für Kamine und Öfen – aber wofür?

Pelletkaminöfen verbinden modernen Lifestyle mit höchstem Bedienkomfort. Zudem sorgt der umweltfreundliche und kostengünstige Brennstoff für ein faszinierendes Flammenspiel mit entsprechend hohem Wohlfühlfaktor, hier das Ofenmodell RIKA - Roco. | Bildquelle: © RIKA Innovative Ofentechnik GmbH Pelletkaminöfen verbinden modernen Lifestyle mit höchstem Bedienkomfort. Zudem sorgt der umweltfreundliche und kostengünstige Brennstoff für ein faszinierendes Flammenspiel mit entsprechend hohem Wohlfühlfaktor, hier das Ofenmodell RIKA - Roco. | Bildquelle: © RIKA Innovative Ofentechnik GmbH

Seit Jahresbeginn ist das EU-Energieeffizienzlabel, welches man bereits von Kühlschränken oder Staubsaugern kennt, nun auch für Einzelraumfeuerungsanlagen Pflicht. Die Kennzeichnung für Kamine, Öfen und Herde sorgt für mehr Transparenz hinsichtlich der Effizienz der Geräte – und hat dennoch ihre Tücken. Wir haben uns das neue Label genauer angesehen!

Kennzeichnungspflichtig sind seit dem 01.01.2018 alle „Einzelraumheizgeräte bis 50 kW Leistung, die eine geschlossene Abgasführung aufweisen und mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden“. Darunter fallen:

  • Gasöfen
  • Ölöfen
  • Pelletkaminöfen (auch wasserführende Geräte)
  • Scheitholzöfen

Mit dem Energielabel werden die Geräte in die bereits bekannte grün-rot Skala für Energieeffizienzklassen einsortiert, von A++ (sehr gut) bis G (mangelhaft). Wie bei allen Elektrogeräten gilt auch hier: je grüner das Label, desto besser wird die Energieeffizienz bewertet. Pelletkaminöfen werden hierbei in der Regel mit der besten Effizienzklasse A++ eingestuft, womit diese Geräte eine durchweg bessere Bewertung erhalten als die übrigen Einzelraumfeuerungsanlagen.

Label wird ab April überall ausgewiesen

Pelletkaminöfen erreichen in der Regel die beste Effizienzklasse A++ | Bildquelle: © Deutsches Pelletinstitut GmbH

Pelletkaminöfen erreichen in der Regel die beste Effizienzklasse A++ | Bildquelle: © Deutsches Pelletinstitut GmbH

Drei Monate haben haben Hersteller und Händler jetzt Zeit, die Kennzeichnungspflicht umzusetzen. Spätestens ab April muss bei jeglicher Art von Werbung für Einzelraumheizgeräte auf die Energieeffizienz hingewiesen und das Energielabel verpflichtend gezeigt werden. So muss z.B. in Verkaufsstellen das Label deutlich sichtbar an den Geräten angebracht sein.

Keine Aussagen über Heizkosten oder CO2-Einsparungen

Die Aussagekraft der neuen Energieverbrauchskennzeichnung ist jedoch eingeschränkt! Anhand des Labels lassen sich nur Unterschiede in der Energieeffizienz verschiedener Arten von Einzelraumfeuerungsanlagen (Gasöfen vs. Ölöfen vs. Scheitholzöfen vs. Pelletkaminöfen) feststellen. Geräte der selben Art, zum Beispiel Pelletkaminöfen verschiedener Hersteller, lassen sich untereinander nicht vergleichen! Ebenso macht das Energieeffizienzlabel keine Angaben zu den Emissionen oder CO2-Einsparungen eines Einzelofens und lässt auch keine Rückschlüsse auf die Heizkosten des jeweiligen Gerätes zu. Dies gilt es immer im Hinterkopf zu behalten!

Fachbetriebe bleiben die erste Anlaufstelle für Öfen und Kamine

Unabhängig von der ausgewiesenen Energieeffizienzklasse sollte das Gerät der Wahl immer zum eigenen Gebäude passen! Beim Kauf eines Ofens oder Kamins kann das neue EU-Energielabel also nur einen ersten Hinweis geben. Der Energiebedarf, die Brennstoffversorgung und Bevorratung ebenso wie die Brennstoff- und Investitionskosten sollten in gleichem Maße berücksichtigt, und sich nicht nur auf das Energielabel verlassen werden. Damit bleibt der fachkundige Rat eines Heizungsbauers auch in Zukunft unabdingbar, welche Einzelraumfeuerung für die eigene Immobilie am besten geeignet ist.

Zentralheizkessel bereits seit zwei Jahren kennzeichnungspflichtig

Mit Einzelraumheizgeräten haben jetzt auch die letzten Wärmeerzeuger das EU-Effizienzlabel erhalten. Neue Öl- und Gasheizungen sowie Wärmepumpen werden bereits seit 2015 gelabelt. Bestandsanlagen, die mit Gas und Öl heizen, weisen seit Anfang 2016 ihre Energieeffizienz aus. Und seit April 2017 gilt auch für Festbrennstoffkessel wie Pelletkessel, Hackschnitzelheizungen und Scheitholzvergaserkessel die Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Energieeffizienzlabel.

Wenn Sie eine Frage zum neuen Energielabel oder zu Kaminen und Öfen allgemein haben, dann können Sie diese hier loswerden auf Haus&Co! Egal was Sie wissen wollen zum Thema Heizung, Experten aus Ihrer Nähe haben die fachkundige Antwort für Sie.

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