Sanierung

Hochwasser sensibilisiert für Elementarschadenversicherung

Hochwasser in Gera im Juni 2016 | Bildquelle: © science photo - Fotolia.com Hochwasser in Gera im Juni 2016 | Bildquelle: © science photo - Fotolia.com

Die jüngsten Überschwemmungen im Harz sensibilisieren dieser Tage wieder viele Grundeigentümer für eine Elementarschadenversicherung. „Die Ereignisse sollten eine dringende Mahnung für jeden Hausbesitzer sein, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen“ so Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Landeskabinett und Finanzministerium hatten am Dienstag ein Maßnahmenpaket inkl. steuerlicher Soforthilfemaßnahmen beschlossen. Jedoch trägt die öffentliche Hand nur einen Teil der Hochwasserschäden.

Die Schadenssumme aller gemeldeten Schäden von Kommunen und Privathaushalten belaufe sich bislang auf 10,6 Millionen €, so Haseloff. Als Soforthilfe wird bislang jedoch nur ein niedriger einstelliger Millionenbetrag zur Verfügung gestellt. So erhält jeder Haushalt, dem mindestens ein Schaden von 5.000€ entstanden ist, eine einmalige Soforthilfe von 500€ pro Person bis maximal 2.500€ pro Haushalt.

Zusätzlich soll eine Reihe von steuerlichen Soforthilfemaßnahmen greifen (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen):

  • Aufwendungen, um Unwetterschäden an Grund und Boden zu beseitigen oder Hofbefestigungen und Wirtschaftswege wiederherzustellen, können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
  • Aufwendungen für Reparaturarbeiten am eigenen, selbst genutzten Haus sowie für neuen Hausrat können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
  • Für Schäden, die an vermieteten Gebäuden beseitigt werden, gelten Nachweiserleichterungen.
  • Steuern, die bereits fällig sind oder fällig werden, lassen sich auf Antrag bis zum 30.11.2017 stunden.

In einem Handout hat das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt noch einmal alle steuerlichen Hilfsmaßnahmen zusammengefasst.

Verbraucherzentralen helfen weiter

Nicht nur für Sachen-Anhalt, sondern auch in jedem anderen Bundesland ist die Verbraucherzentrale eine gute erste Anlaufstelle, um sich über eine Elementarschadenversicherung zu informieren. So werden jedes Jahr die Gefährdungsklassen für Grundstücke, die über die Versicherbarkeit mit einer Elementarschadenversicherung entscheiden, neu bewertet. Den Verbraucherzentralen liegen hierzu Listen vor, in welcher Gefährdungsklasse das eigene Grundstück geführt wird. Speziell für Sachen-Anhalt wurde das Beratungsangebot dieser Tage noch ausgeweitet. Weitere Informationen zur Elementarschadenversicherung finden Betroffene hier:

Infolge von massiven Regenfällen zwischen dem 24. und 26. Juli traten insbesondere im Landkreis Harz mehrere kleinere Flüsse und Bäche über die Ufer und überfluteten Innenstädte. Ursache war laut Deutschem Wetterdienst eine Großwetterlage, die „Tief Mitteldeutschland“ genannt wird. Dieses führte auch bereits in den Jahren 2002 und 2013 zu einem ähnlichen Sommerhochwasser und Überschwemmungen.

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