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Das Kehrmonopol wird 2013 beendet

Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz schließt Bezirksschornsteinfeger nicht gänzlich aus

Ab 2013 gilt ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Dieses Gesetz erlaubt den Hauseigentümern eigenständig einen Betrieb für Reinigungsarbeiten an der Feuerstätte auszuwählen. Lediglich die Bauabnahme, die Feuerstättenschau und öffentliche Aufgaben sind weiterhin, laut Gesetz, durch den Bezirksschornsteinfeger durchzuführen. Die Feuerstättenschau wird künftig nur noch alle fünf Jahre, statt alle drei durchgeführt. Da er auch weiterhin Feuerstättenbescheide verschickt, werden diese wohl künftig gebührenpflichtig durch den Mehraufwand.

Veraltetes Schornsteinfeger-Handwerksgesetz bot Vor- und Nachteile

Seit 1935 wurde in Deutschland das Gesetz zur Einrichtung von Kehrbezirken eingeführt. Deutschland wurde damals in rund 8.000 Kehrbezirke aufgeteilt und nur der zuständige Kaminkehrmeister durfte die Arbeiten vor Ort verrichten bis zum Rentenalter oder Berufsaustritt. Durch das vereinheitlichte Schornsteinfeger-Gesetz stand der Kaminkehrmeister vollkommen außer Konkurrenz. Für die Hauseigentümer ergaben sich gleichsam Vor- und Nachteile. Sie mussten lediglich um Zutritt zur Feuerstätte gewährleisten. Die Betreuung der Stätte durch Kontroll- und Reinigungsarbeiten übernahm der Bezirksschornsteinfeger. Diese konnten durch eine Monopolstellung die Reinigungsintervalle (in der Regel zwei bis dreimal im Jahr bei Holzfeuerung, Gas und Öl), Gebühren und die Ausführung der Arbeiten selbst bestimmen. Ihm musste unter allen Umständen Zugang durch den Hauseigentümer gewährt werden. Sofern ihm der Zugang verwehrt wurde, durfte er sich Zugang durch Verwaltung, Polizei oder einem Schlüsseldienst erzwingen.

Das Ende des Kehrmonopols kurbelt den Wettbewerb an

Die Beendigung des Kehrmonopols bietet Handwerksbetrieben viele Möglichkeiten. Die Gesetzesänderung wird für mehr Wettbewerb sorgen, jetzt wo sich Kunden den günstigsten Schornsteinfeger selbst aussuchen können. Jedoch ist für Hauseigentümer Vorsicht geboten. Sie stehen künftig in der Verantwortung, dass die Arbeiten an der Feuerstätte fachgerecht ausgeführt werden. Außerdem müssen die Fristen der Reinigung eingehalten werden, für dessen Koordination vorher der Bezirksschornsteinfeger sorgte. Diese müssen anschließend dem Bezirksschornsteinfeger schriftlich nachgewiesen werden. Auf dem Portal www.schornsteinfeger-vergleichen.de findet man schnell und unkompliziert den günstigsten Schornsteinfeger in seiner Umgebung.

(Bild: Jorbasa/Flickr | CC BY-ND 2.0)

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