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Bundesverband Wärmepumpe erhöht Anforderungen an die Qualitätssicherung

Reicht eine Bohrung über das Grundwasser hinaus, soll diese Versicherung für jedes BWP-Mitglied verpflichtend sein. Zusätzlich werde der Verband seine Schulungsaktivitäten ausbauen.

Die Punkte des Qualitätspaketes in der Übersicht:

1. Der BWP fordert von seinen Bohrunternehmen eine Haftpflichtversicherung von 5 Millionen
Euro, bei mehr als 5 Bohrgeräten von 10 Millionen Euro.

2. Der BWP fordert von seinen Mitgliedern die einheitliche Umsetzung des VDI- Arbeitsblatts 4640.

3. Die Bohrfirmen des BWP müssen ab sofort die verschärften Bedingungen des noch in Ab-
stimmung befindlichen DVGW-Arbeitsblatt W120 – Teil 2 (Gelbdruck) erfüllen.

4. Der BWP wird die eigenen Mitglieder mit Hilfe von Auditoren auf der Grundlage des
DVGW-Arbeitsblattes W120-2 überprüfen lassen.

5. Darüber hinaus richtet der BWP zur sofortigen, unbürokratischen Hilfe bei Bohrschäden
eine Versicherung ein, die auch verursacherunabhängige Schäden abdeckt. Bei Bohrungen
über mehrere Grundwasserstockwerke ist diese für BWP-Mitglieder verpflichtend.

6. Das BWP-Schulungsangebot wird im Bereich der oberflächennahen Geothermie verstärkt.

Bild: Geothermie-Bohrung mit einer Hohlbohrschnecke, © STDS-Jantz GmbH & Co. KG

Update 13.10.2011 – Der „Erdwärmebohrstopp“ in Baden-Württemberg ist aufgehoben

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