Debatte um Marburger Solarsatzung setzt sich fort
Die Stadt Marburg verabschiedete 2008 eine bundesweit einzigartige Vorgabe: jeder Neubau in der Stadt sollte mit einer Solarthermieanlage ausgerüstet werden. Auch Altbauten sollten bei einer Sanierung von dieser Pflicht erfasst werden. Die hessische Bauordnung erlaubt es prinzipiell, Heizungstypen zur Vermeidung von Umweltschäden vorzuschreiben. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte die Solarsatzung im Mai dieses Jahres für unwirksam erklärt. Nun ist durch einen neuen Satzungsentwurf die Diskussion neu entfacht.


















Mit 330 Pelletkesseln und 80 Pelletöfen von 66 Herstellern hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) ihre Marktübersicht stark erweitert. Die Übersicht bietet nicht nur Informationen über Pelletheizungen für Ein- oder Zweifamilienhäuser, sondern zeigt auch Lösungen für Schulen und Gewerbetreibende bis in den Megawattbereich auf.


Die Fachzeitschrift hat in ihrer Septemberausgabe siebzehn Solarthermieanlagen unter die Lupe genommen. Die Flachkollektorsysteme wurden dabei nach den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, der Ertragsdeckung und der Bedienungsfreundlichkeit untersucht. Entscheidendes Kriterium des Tests war das Verhältnis zwischen Anschaffungspreisen und eingesparten Heizkosten.





