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Neue Förderprogramme von KfW und BAFA gestartet

KfW-Zuschuss zur Optimierung der Wärmeverteilung

Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) gewährt Zuschüsse für Energieverbesserungen an Wohngebäuden von bis zu 20% der Investitionssumme und maximal 15.000 Euro. Energieeffiziente Einzelmaßnahmen werden mit 7,5% der förderfähigen Kosten und maximal 3.750 Euro bezuschusst. Seit dem 1. April 2012 wird über dieses Programm auch die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen bezuschusst. Die Optimierung umfasst unter anderem die Neueinstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung einzelner Heizungskomponenten und den Austausch alter Pumpen gegen Hocheffizienzpumpen. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch die Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen.

BAFA-Zuschuss für Mini-BHKW

Ab 1. April 2012 können beim BAFA jetzt auch Anträge für die Förderung von Mini-BHKW bis 20 kW gestellt werden. Mini-BHKW in Bestandsgebäuden werden nach der neuen Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums mit einem einmaligen Investitionszuschuss gefördert. Je nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt, erhalten z. B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Mikro-BHKW und Mini-BHKW mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der geforderten Effizienzanforderungen an die Anlagen, den Wärmespeicher, an Steuerung und Regelung sowie das Mess-System zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs. Förderfähig sind zudem nur bei dem BAFA-gelistete Mini-BHKW. Auch bei der Förderung von Mini-BHKW sind weitere Förderbedingungen zu beachten.

Förderprogramm KfW-Effizienzhaus Denkmal

Im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151/152) und „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) wird jetzt erstmals auch die energetische Sanierung denkmalgeschützter Immobilien gefördert. Die Förderung erfolgt durch vergünstigte Zinssätze sowie Tilgungs- oder Investitionszuschüsse von bis zu 10% der Investitionskosten. Ziel der Förderung ist eine deutliche Senkung des Primärenergiebedarfs, eine komplette Fassadendämmung ist dabei nicht mehr zwingend erforderlich. Die Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist dann förderfähig, wenn diese Gebäude nach der Sanierung eine Jahres-Primärenergiebedarf von 160% eines vergleichbaren Neubaus entsprechend der EnEV 2009 nicht überschreiten. Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung der Außenwände und Erneuerung von Fenstern und Türen gelten spezielle technische Mindestanforderungen.

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