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KfW stockt Förderprogramm für energieeffizentes Sanieren auf

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© KfW-Bildarchiv | Fotograf: Thomas Klewar

Nachdem der Bundesrat im Dezember bekannt gab, dass eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen per Gesetz gescheitert wäre, kündigte man auf der anderen Seite ein neues KfW-Förderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich an.

Zuschüsse in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich bis 2020

Die KfW-Bank hat Details zum Start der Zuschussförderung bekannt gegeben. So gibt es ab dem 01.03.2013 ein zusätzliches KfW-Programm für Heizungsanlagen auf erneuerbarer Energie-Basis und verschiedene Verbesserungen der Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Standard KfW-Effizienzhäuser. Bis 2020 schüttet die KfW-Bankengruppe jährlich insgesamt 300 Millionen Euro für die Maßnahmen aus.In einer offiziellen Mitteilung äußert sich Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: „Hausbesitzern, die ihren Wohnraum oder ihre Eigentumswohnung energetisch sanieren möchten, bieten wir durch die neuen KfW-Zuschüsse eine starke finanzielle Unterstützung. Bis einschließlich 2014 stellen wir hierfür 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bereit. Ab heute stehen zusätzlich über acht Jahre weitere 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Ein kräftiger Schub für die Energiewende.“

Investitionszuschuss von der KfW-Bank zielt auf private Haushalte ab

Zu der Aufstockung der Zuschüsse sagt KfW-Vorstandsmitglied Dr. Axel Nawrath: „40 % des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich auch davon ab, inwieweit dort Einsparpotenziale gehoben werden können. Mit der Verbesserung unserer Programme wollen wir gezielt privaten Hausbesitzern die Entscheidung für die Sanierung der ‚eigenen vier Wände’ erleichtern: Sie können künftig mit bis zu 18.750 Euro einen deutlich höheren Investitionszuschuss von der KfW erhalten. Mit den Programmverbesserungen leisten wir einen weiteren Beitrag für das Gelingen der Energiewende“.

Die Austockung der Investitionszuschüsse im Detail:

– Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen werden von 7,5 % auf 10% der förderfähigen Kosten erhöht. Der maximale Zuschussbetrag je Wohneinheit beträgt 5.000 Euro.- Investitionszuschüsse für den KfW-Effizienzhaus Standard 70 werden von 17,5 % auf 20% der förderfähigen Kosten erhöht. Der maximale Zuschussbetrag je Wohneinheit beträgt 15.000 Euro.- Investitionszuschüsse KfW-Effizienzhaus Standard 55 werden von 20 % auf 25% der förderfähigen Kosten erhöht. Der maximale Zuschussbetrag je Wohneinheit beträgt 18.750 Euro.Die Zuschussförderung kann ab sofort direkt bei der KfW beantragt werden.Die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die Standard Effizienzhäuser 70 und 55 werden angehoben. Der aktuelle, effektive Jahreszinssatz beträgt 1,00 Prozent. Anträge hierfür werden ab dem 01.03.2013 über die Hausbanken möglich.

Bild: © KfW-Bildarchiv | Fotograf: Thomas Klewar

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