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Dürfen PV-Kleinstanlagen an die Steckdose angeschlossen werden?

Ein bekannter Hersteller für Plug&Play-Anlagen ist miniJOULE. Diese Anlagen bestehen aus einem Modul, einem Gestell und einem Microwechselrichter. Wie jetzt die Clearingstelle EEG bekannt gab, steht dem Anschluss dieser Anlagen bis maximal etwa 3,6 kWp aus Sicht des EEG 2012 über die Steckdose an das Hausnetz nichts entgegen. Ob andere Gesetze oder Regelungen dem Anschluss an der Steckdose entgegenstehen, lässt die Clearingstelle EEG offen. Soll der PV-Strom allerdings ins Stromnetz eingespeist werden, so müssen grundsätzlich jedoch die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 2 EEG 2012 eingehalten werden. Das heißt, dass diese Anlagen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden müssen, damit der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann oder am Verknüpfungspunkt mit dem Netz die Einspeiseleistung auf 70% der installierten Leistung begrenzen kann.

Der Vorteil kleiner Plug&Play-PV-Anlagen besteht grundsätzlich in ihren vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. So kann ein solches Modul z. B. auf dem Carport, Balkon oder auf dem Rasen vorm Ferienhaus aufgestellt werden. Mit normalen Anlagengrößen von 200 bis 400 Watt kann dann der gewonnene Solarstrom direkt zum Eigenverbrauch ins Hausnetz eingespeist werden. Durch die relativ geringe Leistung ergibt sich ein fast ausschließlicher Eigenverbrauch, sodass sich auch die Wirtschaftlichkeit hieran bemessen lässt. Wer eine Netzeinspeisung plant, um eine Einspeisevergütung zu erhalten, der muss neben den oben genannten Kriterien des § 6 Abs. 2 EEG 2012 auch die im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umsetzen (§ 7 Abs. 2 EEG 2012). Aufgrund des zusätzlichen technischen Aufwands empfiehlt es sich jedoch, dann auf eine größere PV-Anlage umzurüsten.

Bild: © miniJOULE GmbH & Co. KG

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