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DIN V 18599 ist wieder anerkannte Berechnungsgrundlage

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) begrüßte die Wiederanerkennung der DIN V 18599: „Wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus bauen oder ein altes Wohngebäude in ein KfW-Effizienzhaus umwandeln wollen, brauchen Sie einen Sachverständigen, der den zu erreichenden KfW-Effizienzhaus-Standard berechnet. Diese Berechnung kann auf Basis verschiedener DIN-Vorschriften erfolgen. Wir begrüßen die Entscheidung der KfW, die DIN V 18599 ab sofort wieder anzuerkennen. Sie ist von den Unternehmen gelernt und hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zudem sind die Softwaresysteme vieler Immobilienunternehmen auf diese DIN ausgerichtet“, erläutert BFW-Bundesgeschäftsführerin Ira von Cölln.

Eine Übersicht zu den zugelassenen Softwareprodukten mit Hilfen zu einzelnen Parametern ist auf den Seiten der KfW zu finden.

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