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Clearingstelle leitet Verfahren zur „110-Meter-Regelung“ ein

Im Rahmen des Verfahrens soll geklärt werden,

– was „Autobahnen“ und „Schienenwege“ im Sinne der Regelung sind,

– wo der „äußere Rand der befestigten Fahrbahn“ bei Autobahnen und
Schienenwegen liegt,

– ob auch stillgelegte Verkehrswege erfasst sind und

– welcher Zeitpunkt maßgeblich ist, wenn der Verlauf des Verkehrsweges nach
Errichtung der Solarstromanlagen verändert wird.

Quelle / Logo: Clearingstelle EEG

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