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Biogasanlagen müssen bis 2011 nachgerüstet werden

Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., sieht allerdings noch erhebliche Defizite in der Nachrüstung: „Es kann nicht sein, dass ein Stromnetzbetreiber bestimmte Geräte für das BHKW vorschreibt, diese jedoch nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar sind. Jeder Netzbetreiber macht für sein Netz eigene Regelungen und zusätzlich wurden die netzspezifischen Vorgaben zu spät veröffentlicht.“ Pellmeyer fordert die Netzbetreiber in einer heute veröffentlichten Stellungsnahme dazu auf, unverhältnismäßige Kosten für die Anlagenbetreiber zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass keinem Eigner einer Biogasanlage der EEG-Anspruch versagt bleibt.

Bild: Biogas-BHKW in Grosshartmannsdorf, Verein zur Förderung von Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen Freiberg e.V.

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