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Aktuelle Rechtslage für Betreiber von Solaranlagen

Wann sind rechtliche Entscheidungen zu erwarten?

Klar ist, dass bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) weiterhin das seit 1. Januar dieses Jahres geltende EEG aktuellen Rechtsanspruch erhebt. Dies könnte sich jedoch schnell ändern, da der Vermittlungsausschuss bereits in den nächsten Tagen zusammenkommen soll. Da dem Vermittlungsausschuss allerdings keine Frist gesetzt ist, in der dieser zu einem Ergebnis kommen muss, hängt es ganz von den Vertretern von Bundestag und Bundesrat ab, wann eine neue Rechtslage für Solaranlagen-Betreiber zu erwarten ist. Insgesamt sind aber nicht mehr als drei Treffen zulässig. Werden Ergebnisse erzielt, muss die EEG-Novelle zur Solarstromförderung wieder den Bundestag und anschließend den Bundesrat passieren.

Wie ist die aktuelle Rechtslage für Solaranlagen?

Bis eine neue EEG-Novelle für Solaranlagen in Kraft tritt wird weiterhin die bisherige Einspeisevergütung für Solaranlagen von 24,43 Cent pro Kilowattstunde für kleinere Solaranlagen bis 30 Kilowatt-Peak ausgezahlt. Der jetzt vom Bundesrat beanstandete Beschluss sah ursprünglich eine Kürzung auf 19,5 Cent pro Kilowatt für 80 Prozent des zur Verfügung gestellten Stroms bei einer Energieerzeugung von zehn Kilowatt vor, sowie 16,5 Cent pro Kilowattstunde für 90 Prozent des erzeugten Stroms bei einer Leistung zwischen zehn und 1.000 Kilowatt. Diese Regelungen sollten rückwirkend ab 1. April gelten.

Was sollte jetzt beim Kauf einer Solaranlage beachtet werden?

Privatleute, die sich jetzt eine Solaranlage anschaffen wollen, können durchaus auf bessere Förderbedingungen hoffen. Trotzdem sollte die Investition auf Basis der Solarförderung vom 1. April durchgerechnet werden. Trotz Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht die aktuelle Rechtslage für Solaranlagen immer noch diese Solarförderung vor. Und natürlich kann auch der Vermittlungsausschuss ergebnislos enden. Daher sollte auf Nummer sicher gegangen werden und der Kauf einer Solaranlage auf Basis dieser Förderbedingungen kalkuliert werden. Läuft alles nach Plan, so können Solaranlagen-Betreiber die jetzt Ihre Solaranlage in Betrieb nehmen unter anderem darauf hoffen, dass etwa der erzeugte Sonnenstrom weiterhin zu 100 Prozent vergütet wird. Auch denkbar ist, dass der Vermittlungsausschuss der vorgeschlagenen Kürzung des Bundestags rückwirkend zustimmen wird. Bis zum Beginn der Sommerpause des Parlaments herrscht hierüber voraussichtlich endgültig Klarheit.

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