Energie

Pachtverträge für Photovoltaikanlagen genau prüfen

Photovoltaik-Kleinanlage mit rund 2,5kWp Leistung | Bildquelle: © skatzenberger - Fotolia.com Photovoltaik-Kleinanlage mit rund 2,5kWp Leistung | Bildquelle: © skatzenberger - Fotolia.com

„Pachtmodelle für Photovoltaikanlagen können finanziell attraktiv sein, das zeigen unsere Ergebnisse. Trotzdem ist es ein Großteil nicht, und manch ein Pachtangebot der örtlichen Energieversorger ist schlicht inakzeptabel.“ Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer aktuellen Untersuchung.

Die Ausgangslage

Stichprobenartig hat die Verbraucherzentrale NRW in 13 Städten Nordrhein-Westfalens die Angebote von örtlichen Energieversorgungsunternehmen zur Pacht einer Photovoltaikanlage untersucht. Und dabei eigene Annahmen getroffen: eine Pachtzeit von 18 Jahren, ein beispielhafter 5 Personen Haushalt sowie regional unterschiedliche Einstrahlungswerte. Die ausgewählten EVU kooperierten jeweils mit einem externen Dienstleister, um die Anlagenpacht anbieten zu können: Vattenfall Smarter Living oder Greenergetic.

Das Ergebnis

Nur 3 von 13 Angeboten waren wirtschaftlich, 10 sind unwirtschaftlich und überwiegen damit das Testergebnis deutlich. Positiv schnitten die Stadtwerke Wuppertal (bestes Ergebnis), Bad Salzuflen und Rhenag ab. Hier können Pächter nach 18 Jahren ein Plus von 83€ bis 869€ verbuchen. Hätten sich Pächter hingegen für eines der unwirtschaftlichen Angebote entscheiden, läge der Verlust nach 18 Jahren Pacht zwischen 409€ und 8.734€.

Mittelt man diese recht große Spanne und lässt das schlechteste (Hilden) und beste der unwirtschaftlichen Angebote außer Acht, dann liegt der Verlust bei den untersuchten Pachtverträgen im Mittel bei 1.150€. Dieses Verlustgeschäft von mehreren tausend Euro sowie die Intransparenz der Angebote erstaunte die Verbraucherzentrale, da die Energieversorger in ihren Angeboten durchweg die wirtschaftliche Attraktivität der Anlagenpacht betonten. So hätte sich das Versprechen an den Endkunden, die eigenen Stromkosten mittels Eigenverbrauch zu senken, in zehn von dreizehn Fällen nicht erfüllt. Aus diesem Grund prüft die Verbraucherzentrale auch rechtliche Schritte gegen einzelne Angebote und die Darstellung der finanziellen Vorteile.

Die Ursachen

Dass Pächtern ein derartiges Negativgeschäft drohen kann, liegt laut Verbraucherzentrale in den teils unrealistischen Werten der Angebote begründet:

  • Beim Eigenverbrauch: dieser wurde mitunter zu hoch angenommen, obwohl bzw. gerade weil er entscheidend ist für die Wirtschaftlichkeit eines Pachtvertrags. So rechneten acht von neun Energieversorgern, die mit Vattenfall Smarter Living kooperierten, die Angebote mit zu hohen Eigenverbrauchsquoten schön.
  • Bei der zugrunde gelegten Preisentwicklung der Stromtarife
  • Bei den betrachteten Nutzungszeiträumen der PV-Anlage
  • Beim Leistungsumfang des Pachtvertrags, wo mitunter Zusatzkosten entstehen können.

Bemängelt wurden u.a. die unterschiedlichen Leistungsumfänge der Pachtverträge. Energieversorger, die mit Vattenfall zusammenarbeiten, nehmen laut Verbraucherzentrale dem Pächter das technische Betriebsrisiko ab – drei von vier EVU, die mit Greenergetic zusammenarbeiten, hingegen nicht. Der Pächter müsste in diesem Fall die Wartung, Instandhaltung und Versicherung der Photovoltaikanlage separat beauftragen und kalkulieren sowie eine zusätzliche Errichtungsgebühr von mehreren hundert Euro in Kauf nehmen.

Zusätzlich beinhaltete keiner der untersuchten Pachtverträge ein Monitoring, welches die Stromerträge der Anlage fortlaufend überwacht. Besonders diesen Punkt kritisierte die Verbraucherzentrale, da die Verträge keine Mindeststromerträge garantieren, jedoch Mindererträge zu Lasten des Pächters gehen, der damit das wirtschaftliche Betriebsrisiko trägt.

Das Positive

Einige Lichtblicke bleiben jedoch. Denn die Verbraucherzentrale hat auch eines der wirtschaftlichen Pachtangebote mit einem Barkauf der Photovoltaikanlage aus eigenen Mitteln sowie zwei Varianten einer Kreditfinanzierung gegenübergestellt. Mit dem Ergebnis, dass ein wirtschaftlicher Pachtvertrag sowohl einer Kreditfinanzierung zu marktüblichen Zinssätzen als auch einer zinsvergünstigten KfW-Kreditfinanzierung überlegen sein kann. Und auch mit einem Barkauf kann sich ein Pachtvertrag messen, wenn die entgangenen Zinserträge einer alternativen Geldanlage mit eingerechnet werden.

Die Empfehlung

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt anhand ihrer Untersuchung:

  1. mehrere Pachtangebote einzuholen
  2. darauf zu achten, dass der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine realistische und nicht zu hohe Eigenverbrauchsquote zugrunde liegt
  3. zu prüfen, welche Strompreissteigerungsrate angenommen wurde

Die komplette Studie zu Photovoltaik-Pachtveträgen von Energieversorgungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen können Sie hier einsehen. Weitere Expertenmeinungen zur Miete einer Photovoltaikanlage finden Sie auch bei uns, auf Haus&Co.

1 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert