Energie

Ausgeweitet & erstmals verfügbar: Stromspeicher-Förderung in Rheinland-Pfalz & Schleswig-Holstein

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Gute Neuigkeiten für Speicher-Interessenten: Im Südwesten der Republik werden zusätzliche Mittel für die Förderung von PV-Stromspeichern bereitgestellt und der Empfängerkreis erweitert. Hoch im Norden sind seit Juni erstmals Zuschüsse für private Stromspeicher erhältlich. Wir stellen Ihnen die Förderkonditionen übersichtlich vor.

Stromspeicher-Förderung in Rheinland-Pfalz

Das Förderprogramm der Energieagentur Rheinland-Pfalz läuft bereits seit Obtober 2019 sehr erfolgreich. Jetzt stellt die Landesregierung zusätzliche Mittel bereit: 840.000€. Damit erhöht sich der Fördertopf für Privathaushalte auf insgesamt 2,5 Millionen €. Zusätzlich profitieren ab sofort auch pfälzische Unternehmen, kommunale Liegenschaften, Vereine und karitative Einrichtungen von der Stromspeicher Förderung.

Zuschuss
  • Privatpersonen: 100€ pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, mindestens 500€ und maximal 1.000€
  • Unternehmen, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, karitative Einrichtungen: 100€ pro kWh nutzbare Speicherkapazität, mindestens 1.000€ und maximal 10.000€
Anforderungen an den Stromspeicher
  • mindestens 5 kWh Speicherkapazität (Privatpersonen)
  • mindestens 10 kWh Speicherkapazität (Unternehmen, kommunale Liegenschaften, Vereine, karitative Einrichtungen)
Anforderung an die PV-Anlage
  • Neuinstallation einer PV-Anlage mit mindestens 5 kWp (Privatpersonen)
  • Neuinstallation einer PV-Anlage mit mindestens 10 kWp Nennleistung (Unternehmen, kommunale Liegenschaften, Vereine, karitative Einrichtungen)
  • Anschluss der PV-Anlage an das Verteilnetz
  • Stromspeicher für bereits bestehende PV-Anlagen werden nicht gefördert
Wer kann die Förderung beantragen?
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • kommunale Liegenschaften
  • Vereine
  • karitative Einrichtungen
Antragsstellung

Stromspeicher-Förderung in Schleswig-Holstein

Mit dem neuen Klimaschutz-Förderprogramm sind im nördlichsten Bundesland jetzt erstmals Zuschüsse für einen privaten Stromspeicher erhältlich. Seit Juni kann der Zuschuss bereits beantragt werden. Laut Landesregierung sind die Fördermittel zunächst auf 3 Jahre begrenzt. Zusätzlich zu Stromspeichern werden auch Lastenfahrräder, Wallboxen, Photovoltaik-Anlagen für Balkone, Solarthermie-Anlagen, regenerative Heizungen, Fernwärmeanschlüsse, Gründächer und Regenwasserzisternen gefördert.

Zuschuss
  • 800€ für Stromspeicher + 200 € für Installationskosten
  • maximal werden 50% der förderfähigen Kosten übernommen
  • 1200€ bei Neuinstallation einer PV-Anlage
  • maximal werden 75% der förderfähigen Kosten übernommen
Anforderung an den Stromspeicher
  • mindestens 3 kWh Speicherkapazität
  • Installation nicht später als 90 Tage nach Neuinstallation der PV-Anlage
Anforderung an die PV-Anlage
  • Bestands- oder Neuanlage mit mindestens 5 kWp Nennleistung (Gebäude- oder Dachanlage)
Wer kann die Förderung beantragen?
  • ausschließlich Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein
  • Stromspeicher darf nicht im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen / gewerblichen Tätigkeit genutzt werden
  • keine Förderung für Kleingewerbe oder Vereine
Antragsstellung

Benötigen Sie ein Angebot für einen Stromspeicher und / oder eine Photovoltaik-Anlage? Dann nutzen Sie einfach kostenfrei und unverbindlich unseren Angebosservice für Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie ganz Deutschland.

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