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Steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungen verschoben

Seit einem Jahr ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden nun in der Schwebe. Einige Bundesländer befürchten hohe Steuereinbußen, die sie meinen, nicht kompensieren zu können. Dabei würden diese Einbußen sicher durch die zu erwartenden Investitionen der Hauseigentümer und entsprechenden Verdienst des lokalen Handwerks mehr als aufgefangen. Der einzige Effekt, den die Blockadehaltung der Länder momentan zeigt, ist eine wachsende Unlust der Immobilieneigentümer, ihr Haus energetisch zu sanieren.

„Fast vier Monate bis zur Anrufung, jetzt schon acht Monate im Vermittlungsausschuss – das ist de facto ein Jahr Stillstand. Was als Motor der Energieeffizienz im Gebäudebereich gedacht war, darf sich nicht zu einer Bremse entwickeln“, kommentiert Klaus Franz, Vorsitzender des Gesamtverband Dämmstoffindustrie GDI die Ankündigung, dass die Einigung über die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden verschoben werden soll. „Es wird Zeit, das Pokerspiel der Bundesländer zu beenden. Das ursprünglich sinnvolle Gesetz ist inzwischen so verwässert, dass weitere Nachverhandlungen nur Hoffnungen schüren würden, die nicht erfüllt werden.“

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