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Novelle des KWK-Gesetzes kommt voran

In der Stellungnahme möchten die Bundesländer den KWK-Ausbau weiter forcieren und hierzu zum Beispiel den Einsatz der Brennstoffzellentechnik in diesem Bereich durch erhöhte Fördersätze vorantreiben. Die geplante Förderung des Umbaus von Heizdampfnetzen auf Heißwasser hingegen empfindet der Bundesrat als sachfremd. Sie belaste durch Fehlallokation der Mittel das Förderziel. Zudem äußert sich die Länderkammer in ihrer Stellungnahme insbesondere zu technischen Details sowie Einzelfragen zu Förderfähigkeit, Förderhöhe und Förderdauer.

„Durch die Änderungen der Länder bei dieser Gesetzesnovelle halten sich die Belastungen für die Verbraucher innerhalb des Förderdeckels“, sagte Schlotmann. Vor allem hätten sich die Länder für die flexible Investitionen in Wärmenetze eingesetzt. „Falls die jährliche Fördersumme von maximal 600 Millionen Euro für Anlagen nicht abgerufen wird, sollen die frei werdenden Mittel für die Förderung von Wärmenetzen zu Verfügung stehen“, erklärte der Minister. „Vor allem mittelgroße Kraftwärmekopplungsanlagen von Stadtwerken müssen besser unterstützt und gefördert werden. Die Technologie muss weiter ausgebaut – und die Modernisierung bestehender Anlagen muss in Zukunft stärker angereizt werden. Die Novelle erleichtert zudem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke, wie sie typischerweise in Ein- oder Zweifamilienhäusern eingesetzt werden“, sagte Schlotmann.

Ziel des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) ist das sogenannte 25-Prozent-Ziel. Dieses Ziel sieht vor, bis zum Jahr 2020 bis zu 25 Prozent der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wie zum Beispiel Blockheizkraftwerken (BHKW) zu gewinnen. Dies soll unter anderem durch die Förderung von Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen realisiert werden. Außerdem soll die Markteinführung der Brennstoffzelle unterstützt und der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen sowie Wärmespeicher gefördert werden, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird. Zudem soll auch die Nachrüstung von Industrieanlagen zukünftig förderfähig sein. Eine gesetzlich vorgeschriebene Zwischenüberprüfung ergab kürzlich, dass bei unveränderter Förderung lediglich ein Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 zu erzielen ist. Das 25-Prozent-Ziel würde demnach verfehlt.

Foto: Blockheizkraftwerk einer Biogasanlage (Quelle: BMU / Bernd Müller)

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