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Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes in Kraft getreten

Öffentliche Gebäude sollen eine Vorreiterrolle in diesem Prozess übernehmen: werden öffentliche Gebäude saniert, ist die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärme- und Kältebereitstellung somit auch im Altbau verpflichtend – beispielsweise durch die Installation von Solarthermie Anlagen. Um die vorläufig höheren Investitions­kosten auszugleichen, werden die Maßnahmen durch das Bundesumweltministerium gefördert.

Bild: Das Rathaus der Stadt Fürth nutzt eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung, © Bundesverband Wärmepumpe e.V.

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