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Neue Entwürfe der EnEV 2014 veröffentlicht

Neue Entwürfe der EnEV 2014 veröffentlichtFortschreibung der EnEV milder als erwartet

Die lange Wartezeit auf die neuesten Entwürfe der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des damit zusammenhängenden Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) hat ein Ende. Die zuständigen Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben am 16. Oktober 2012 die Unterlagen an Länder, Verbände und Organisationen versendet. Von diesen wird eine Stellungnahme bis zum 12. November 2012 erwartet. Durch das anstehende Wahljahr 2013 gehen Experten jedoch nicht von einem Inkrafttreten vor 2014 aus. Obwohl die Fortschreibung der EnEV strenger angesetzt war, ist sie letztendlich milder ausgefallen als erwartet. Geplant war Ursprünglich eine Anforderungsanhebung von 30 Prozent. Nicht einmal die Hälfte davon wurde umgesetzt und gilt außerdem nur für Neubauten. Der Gebäudebestand, der für die Energiewende eigentlich sehr wichtig ist, bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Die Neuerungen der EnEV-Novelle in der Zusammenfassung:

• Der Gebäudebestand bleibt auf dem Anforderungsstand der EnEV 2009. Es gibt hierbei weder Verschärfungen des Anforderungsniveaus, noch Nachrüstpflichten.• Ein Energiekennwert für Immobilienanzeigen soll künftig verwendet werden, wenn ein Haus oder eine Wohnung zum Verkauf oder zur Vermietung steht. Wurden hierfür vorher die Werte der Gebäudenutzfläche angegeben, sollen diese nun in Wohnfläche genannt werden.• Eine Vorlagepflicht des Energieausweises ist bereits bei Besichtigung des Kauf-/Wohnobjektes dem Käufer oder Mieter zu übergeben.• Die bestehende Aushangspflicht des Energieausweises in öffentlichen Gebäuden wird auf kleinere Gebäude mit hohem Publikumsverkehr ausgeweitet.• Die Energieausweise, die Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen und Berichte über Inspektionen von Klimaanlagen sollen künftig durch Kontrolleure in unabhängigen Stichproben besser Überwacht werden.• Das Nachweisverfahren für neue Wohngebäude wird vereinfacht (durch „EnEV easy“ bzw. Modellgebäudeverfahren).• Der Primärenergiefaktor für Strom wird vom bisherigen Faktor 2,6 auf 2,0 und im Frühjahr 2016 dann auf 1,8 gesenkt, sobald die neue EnEV in Kraft tritt. Der Primärenergiefaktor für den ins Verbundnetz eingespeisten Strom aus KWK-Anlagen, wird ab Januar 2016 von 2,5 auf 2,3 gesenkt.

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