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Initiative fordert Nachrüstung von PV-Anlagen aufgrund der 50,2 Hertz-Problematik

Grundlage der Forderung ist eine wissenschaftliche Studie des Beratungsunternehmen Ecofys, des Instituts für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) sowie der Universität Stuttgart, in der die Auswirkungen dezentraler Erzeugungsanlagen, zu denen Photovoltaikanlagen gehören, auf die Netzstabilität bei Überfrequenz untersucht wurden. Dabei wurden auch finanzielle Aspekte berücksichtigt. So ist für die Nachrüstung oft ein Software-Update oder die Änderung von Einstellungen im Wechselrichter ausreichend. Ist eine derartige Nachrüstung nicht möglich, kann bei älteren Anlagen dennoch die Abschaltfrequenzen gestreut und die Wiederzuschaltung ans Netz systemverträglicher gestaltet werden.

Bei einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz müssen Photovoltaikanlagen vom Netz getrennt werden oder über eine Wirkleistungssteuerung bei Überfrequenz ihre Stromeinspeisung ins öffentliche Netz drosseln. Beim Abschalten von Strom produzierenden Photovoltaik-Anlagen würde jedoch deren eingespeiste Leistung schlagartig verloren gehen wenn keine Nachrüstung erfolgt. Da sich die Abschaltbedingungen ständig weiterentwickeln, müssen selbst Solarwechselrichter, die zum Zeitpunkt der Installation noch aktuell waren, nachgerüstet werden.

Hersteller von Wechselrichtern stellen bereits seit Mai 2011 freiwillig entsprechende Produkte her. Bis April 2011 mussten PV-Anlagen aufgrund von veralteten technischen Vorschriften beim Überschreiten einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz noch komplett vom öffentlichen Netz getrennt werden. Eine Übergangsregelung vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE/FNN) für Neuanlagen führte eine einfache und schnell realisierbare Lösungsmöglichkeit: Eine frequenzabhängige Wirkleistungssteuerung bei Überfrequenz einschließlich Wiederzuschaltverfahren.

Bild: © Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)

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