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Haushaltsausschuss gibt Fördermittel für Gebäudesanierung frei

Erst kürzlich wurde bekannt, dass die KfW in den Programmen Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) und Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431) keine Zusagen für Zuschussanträge erteilen konnte. Ursache war die aktuelle Einnahmeentwicklung des Energie- und Klimafonds (EKF), aus dem auch die Mittel für die oben genannten KfW-Programme stammen. Die Bundesregierung hat daraufhin einen Vorschlag erarbeitet, wie der KfW die Mittel in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden können. Diesem Vorschlag wurde jetzt vom Haushaltsausschuss zugestimmt.

Für Haussanierer bedeutet diese Entscheidung, dass über die KfW-Bank nun wieder zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse für Investitionen in energieeffizientes Bauen und Sanieren in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen und Neubauten, solange ein bestimmter Effizienzhaus-Standard über dem rechtlich vorgeschriebenen Niveau erreicht wird. Die Fördersumme richtet sich dann grundsätzlich nach dem Maß der Überschreitung des notwendigen Effizienzhaus-Standards.

Rund 40 Prozent der Energie werden in Deutschland im Gebäudebereich verbraucht. In fast gleichem Maße tragen Gebäude mit etwa 30 Prozent zum CO2-Ausstoß bei. Seit 2006 haben die Förderprogramme die energieeffiziente Sanierung bzw. Errichtung von fast 2,7 Millionen Wohnungen unterstützt und private Investitionen von rund 94 Milliarden Euro angestoßen. Auch die Umweltbilanz kann sich sehen durchaus sehen lassen. Pro Jahr konnte soviel Energie eingespart werden wie zwei Kernkraftwerke pro Jahr produzieren. Zugleich wird jedes Jahr der Ausstoß von gut 5,2 Millionen Tonnen CO2 vermieden.

Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

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