Archiv

Fernsteuerbonus soll negative Börsenstrompreise vermeiden

Die neue Managementprämienverordnung (MaPrV) gleicht einen Teil der Kürzung wieder aus, wenn der Stromvermarkter einen Fernzugriff auf die Anlagen erhält: Windräder und Solaranlagen, die über Fernwirktechnik in ihrer Leistung reduziert werden können, erhalten ab dem 1. Januar 2013 einen neuen Fernsteuerbonus in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde. So fällt die Reduzierung mit 0,25 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2013 etwas geringer aus. Hiermit wird ein Anreiz gesetzt, insbesondere bestehende Anlagen schneller mit der Fernsteuertechnik auszustatten, um eine bedarfsorientierte Steuerung der Anlagen durch Dritte zu erleichtern.

Über die Fernsteuerung der Anlage erhält der Stromhändler Zugriff auf die aktuellen Einspeiseganglinien. Mit diesen Informationen kann der Stromhändler dann im Intraday-Handel an der Strombörse flexibler agieren. Und das auch ohne die verbundene Anlage tatsächlich abzuregeln. Nur bei negativen Strompreisen an der Börse werden die Anlagen abgeregelt. Doch gerade negative Strompreise sollen durch die Prämie für Fernwirktechnik seltener vorkommen. Diese entstehen nämlich dann, wenn an wind- und sonnenreichen Tagen der gewaltigen Stromproduktion nicht genügend Abnehmer entgegenstehen. In diesen Fällen müssen Windmüller und Solarteure letztendlich dafür bezahlen, ihren Strom zu vernichten, wenn kein sonstiger Eigenverbrauch möglich ist. Durch den Fernzugriff auf Windkraft- und Solaranlagen können diese Situationen besser vermieden werden.

Die Kölner Next Kraftwerke GmbH hat direkt auf die Kürzung der Managementprämie reagiert und bietet ab sofort die Integration von fernsteuerbaren Windkraft- und Solaranlagen in sein virtuelles Kraftwerk „Next Pool“ an, um den neuen Fernsteuerbonus für seine Kunden geltend machen zu können. Der Fernzugriff auf die Windkraft- und Solaranlagen erfolgt dabei, ähnlich wie bei den Biogas- und KWK-Anlagen im „Next Pool“, über das Mobilfunknetz oder das Internet. Aus der zentralen Leitwarte kann Next Kraftwerke alle vernetzten Anlagen anschließend steuern, wenn die entsprechenden Signale am Spot- oder Regelenergiemarkt dies vorgeben.

Bild: © Next Kraftwerke GmbH

2 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert