Wohnen

Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert

Designed by yanalya / Freepik Designed by yanalya / Freepik

Mit dem Baukindergeld fördern das Bundesministerium des Innern und die KfW seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200€ Baukindergeld je Kind erhalten. Die Frist für das Baukindergeld wurde kürzlich um drei Monate verlängert – bis zum 31.03.2021.


Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate zu verlängern. Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Coronapandemie können diese Fristen viele Antragsteller nicht einhalten – und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten.

Wer zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhält oder der frühestmögliche Baubeginn seines Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020 möglich. Das Baukindergeld kann unverändert nach Einzug in die neue Immobilie unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden – online über das KfW-Zuschussportal.

Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden mit dem Baukindergeld unterstützt: bislang bereits rund 260.500. Ca. 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt, ca. zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

Das beantragte Fördervolumen liegt bei 5,5 Mrd. EUR. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Mrd. EUR für das Baukindergeld zur Verfügung. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.

Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie der Beantragung stehen auf der Internetseite der KfW zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert