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Abregelung kleiner Photovoltaik-Anlagen vorerst aufgehoben

Ursprünglich sah der Gesetzgeber vor, dass alle Photovoltaik-Anlagen aus 2012 sofort entweder mit einem Rundfunksteuerempfänger ausgestattet werden oder die Einspeiseleistung auf 70% kappen müssen, damit in Zeiten, in denen viel Solarstrom produziert wird, eine Überlastung des Stromnetzes vermieden werden kann. Bei Verstoß drohte der Verlust der EEG-Vergütung. Da die Ausstattung gerade kleiner Photovoltaik-Anlagen technisch jedoch recht aufwändig und auch die Verwaltung und Organisation bisher noch nicht ausreichend gewährleistet war, wird Anlagenbetreibern nun ein Aufschub gewährt.

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) insbesondere des § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 sind Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp von der sofortigen Pflicht zur Umsetzung der EEG-Regelung ausgenommen. Ab dem 01. Januar 2013 müssen laut Verbraucherzentrale NRW aber alle Anlagen, die 2012 in Betrieb genommen wurden, die Technischen Vorgaben erfüllen.

Zukünftigen Anlagenbetreibern, die ihre Anlagen erst noch in Betrieb nehmen, hilft der Aufschub nicht wirklich. Denn da die technische Ausstattung der Anlage entsprechend der Technischen Vorgaben nach § 6 EEG im Rahmen der Gesamtinstallation der PV-Anlage in der Regel günstiger ist, als wenn man die Anlage später separat nachrüstet, ist eine spätere Nachrüstung (aber vor dem 1.1.2013) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht empfehlenswert. Der Aufschub bringt also keinen wirklichen Vorteil.

Die neue Regelung ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW daher kein wirklicher Befreiungsschlag. Und die vielfachen Umsetzungsprobleme und technische Unklarheiten, die die Erfüllung der Technischen Vorgaben während der bisherigen ‚Lebenszeit’ der Vorschrift barg, werden natürlich auch ab dem 1. Januar 2013 weiterhin bestehen. Daher sollte der Gesetzgeber entweder die Umsetzungsprobleme regeln oder die Vorschrift noch über den 31. Dezember 2012 aussetzen“, so Holger Schneidewindt, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.

 

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