Sanierung

Leser fragen, Experten antworten

„Muss der Vermieter den Dachboden dämmen? Und wie dick muss eine Dämmung sein?“

Welche Dämmungs-Pflichten habe ich? © Ingo Bartussek

Viele unserer Leser und Leserinnen haben Fragen, zu bestehenden Dämmungs-Pflichten. Einige Frage-Antwort Kombinationen sind so interessant, dass wir sie gerne in diesen Rahmen veröffentlichen möchten.

Sebastian S. wohnt in einem gemieteten Haus und hat das Gefühl, dass es vom Dachboden aus ziemlich zieht. Da das Dach nicht gedämmt ist, fragt er sich, ob sein Vermieter verpflichtet ist, den Dachboden zu dämmen.

Ein Experte von Heizungsfinder.de beantwortete die Fragen wie folgt:

„Derzeit gilt die EnEV 2014, die die Richtlinie 2010/31/EU sowie 2012/27/EU umsetzt. Für Bestandsbauten ist das Nachrüsten einer Dachdämmung verpflichtend geregelt. Oberste Geschossdecken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen und nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen (Baunorm DIN 4108), müssen so gedämmt werden, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreicht wird. Bei beheizten Dachgeschossen muss entsprechend das Dach selbst gedämmt werden. Ausnahmen gibt es wz.B. für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die dort bereits vor Februar 2002 gewohnt haben. Zudem muss nicht den Vorgaben entsprechend gedämmt werden, wenn die Baukosten das zu erwartende Einsparpotential beim Energieverbrauch deutlich übersteigen (im Zweifel ist das ohne Energieberater wohl nur schwer zu ermitteln). Mit Fragen kann man sich dazu sonst auch an Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämter der Kreise wenden. Die sich an sich für die Kontrolle zuständig.“

Auch Roberto P. hatte eine Frage zu einer Dämmungs-Pflicht. Er fragte, wie dick eine Zwischensparrendämmung bei einer Altbausanierung sein muss. Herr Stange von Bau & Montage Service NH hat die Frage so umfassend beantwortet, dass viele weitere Betriebe sich nur anschliessen konnten:

„In der Regel haben die Sparren vorhandener Gebäude nur eine Höhe von 10 bis 14 cm. Dies hat zur Folge, dass eine Zwischensparrendämmung zwischen den vorhandenen Sparren nicht ausreicht, um den heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz gerecht zu werden. Daher wird heutzutage eine Aufdopplung vorgenommen, um den vorhandenen Sparren zu erhöhen und somit eine Stärkere Dämmung einzubauen. Es gibt dort aber gewisse Anforderungen, diese Anforderungen in Form der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichten den Eigentümer von Altbauten bei erstmaligen Einsatz oder Ersatz einer Steildachdämmung einen Wärmdurchgangskoeffizienten von mindestens 0,24 W/(m² *K) einzuhalten. Dazu gibt es im Internet passende Tabellen in denen man ausrechnen kann wie Stark die Dämmung sein soll, dass man diesen Koeffizienten einhält. Allerdings sollte die Dämmung als groben Richt Wert die 160mm Grenze nicht unterschreiten.“

Haben Sie auch Fragen, die Sie an unsere Experten und Fachbetriebe stellen möchten? Dann nutzen Sie gern unseren Frageservice, welchen Sie auf unserer Webseite in der linken Seitenleiste finden. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

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