So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

Logo Bertsch Gebäudemangament
Bertsch Gebäudemangament
Fuchslochstraße 16, 75015 Bretten

24 Antworten, zuletzt 10.10.2020

Antworten gegeben in

Gasheizung, Ölheizung, Pelletheizung, Holzheizung, Energieberater, Dämmung, Architekt, Trockenbau, Elektriker, Photovoltaik, Fördermittelberatung, Wärmepumpe, Heizkörper, BHKW, Kamin / Ofen, Entsorgung, Putzarbeiten, Laminat, Estrich, Parkett, PVC / Vinyl, Dach, Fertighaus



Bei einer Holzständerbauweise sollte mittlerweile keine klassische Elektroinstallation gewählt werden. Hier gibt es sehr gute EIB- Systeme, die zwar 30 Prozent teuerer sind, doch beim Gewerk Elektroinstallation sind das keine riesigen Summen. Dabei sind Sie später jederzeit in der Lage, sämtliche Dosen umzuprogrammieren. Grundsätzlich geht allerdings eine vernünftige Elektroplanung einer möglichen Entscheidung voraus - so wie nun einmal die Nutzuung des gesamten Gebäudes. Genau überlegen, welche Räume wie genutzt werden sollen, dann vernünftig planen und danach die Produktion beauftragen. Ein Architekt oder Sachverständiger kann vor Beauftragung noch einmal über die Pläne schauen und zu einer vernünftigen Lösung beitragen. MfG R. Bertsch

0 Hilfreiche Antwort

So einfach ist das nicht; diese Frage kann abschließend NUR durch einen Sachverständigen beantwortet werden, wozu wir gerne bereit sind. Feuchteinträge müssen lokalisiert werden und können danach abschließend beurteilt werden sowie ein geeignetes Verfahren zu wählen - ggf. Abdichtungsverfahren. Es hängt ganz besonders davon ab, wie die Kellerräume genutzt werden, was bedeutet, dass nicht grundsätzlich eine Abdichtung notwendig wird. Die Nutzung der Räumlichkeiten steht zwingend im Vordergrund; erhöhte Feuchtwerte eines Mauerwerks im Untergeschoss ist nicht zwangsläufig bedenklich. Bei einer angedachten Nutzung zu Wohnräumen ist selbstverständlich die Ursache des Feuchteintrrages zu suchen und eine geeignete Maßnahme zur 1.) Abführung des Sickerwassers und 2.) Abdichtung der Wandbauteile zu wählen. MfG R. Bertsch

Herr S., 12.10.2020

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu meiner Anfrage! Ich werde durch eine verbesserte Lüftung der Kellerräume versuchen die erhöhte Feuchtigkeit im Keller zu minimieren. Das Auftragen eines Dichtmörtels werde ich nach Ihrer Aussage dann auch vorerst nicht vornehmen.

Das ist eine vernünftige Art, mit erhöhter Feuchtigkeit in Kelleraußenwänden umzugehen. Grundsätzliches zu feuchtangereicherten Wänden --> Der Mensch ist aufgrund medienwirksamer Aussagen, die gleichwohl nur mit halbwissen gespickt sind, sehr hellhörig und wachsam geworden, besonders was die mit Feuchtigkeit im Zusamenhang stehenden Myzelienwachstum, also Schimmel, anbelangt. Es ist jedoch keineswegs bedenklich, unter bestimmten Situationen und verschiedenartiger Bereiche eines Wohnhauses, unterschiedliche Feuchtwerte anzutreffen. Es ist völlig in Ordnung, dass wir in einem Gebäude unterschiedliche Temperaturen und damit unterschiedliche Messwerte der anzutreffenden Feuchtigkeit erhalten. Die Thematik ist durchaus komplex und es wäre fatal, bei erhöhten Feuchtwerte in einem Mauerwerk sofort teure und groß angelegte Maßnahmen zu ergreifen, denn die Details zu beachten, Details hinsichtlich des Alters der Immobilie, der Nutzung, die jeglichem Sanierungsvorschlag vorausgeht ( Anamnese ). Aspekte wie der Problematik, also der ursächlichen Feuchteinträge ist sehr spezifisch und ausschließlich durch einen Sachverständigen zu beurteilen und im Zusammenhang vorgetragener Details mit einem Konzept zur Instandsetzung abzuschließen. Sie sollten also immer bei Einschaltung eines Gutachters eine klare Formulierung zur Instandsetzung des Schadens erhalten sowie eine Darstellung der dafür notwendigen Kosten. UNd zum Schluss noch einen Hinweis zu der von Ihnen angedachten Sanierung mit "Dichtmörtel" --> es gibt schlicht und ergreifend KEINE Dichtmörtel; Mörtel besitzen zwar im Allgemeinen eine gewisse wasserabweisende Funktion, eine Dichtheit quasi gegen eindringendes Wasser kann es aufgrund der hydraulischen Wirkung eines Mörtels nicht geben. Wir gehen auch diesseits davon aus, dass Ihnen zur Verringerung der Mauerwerksfeuchte ein Sanierputz vorgeschlagen worden ist, der lediglich die Aufgabe einer teilweise kapillarbrechnden Wirkung hat und keineswegs mit einer angedachten Abdichtung verglichen werden darf. Sie erkennen, dass die Themengebiete eines Sachverständigen sehr weitgreifend sind, äußerst komplex aber auch, bei verstandener Physik und angewandter Bauphysik in Verbindung mit praxisnahen Lösungen keine "Einbahnstraße" und oftmals einfach zu lösen sind; aufwendige Maßnahmen zum Schutz - gerade bei Feuchtanreicherung innerhalb eines Gebäudes mit einfachsten physikalischen Eigenschaften erklärt werden können. Mit freundlichen Grüßen R. Bertsch ( Sachverständiger für Schäden an Gebäuden )

0 Hilfreiche Antwort

Das Honorar des Architekten hängt grundsätzlich von den Baukosten ab. Bei einer in Ihrem Falle geschätzten Bausumme von etwa 800.000,00 € entfallen auf die LPH 1-4 ( Genehmigunhgsüplanung 23.000,00 € zzgl. 3% Nebenkosten ( netto ).
Damit kann der Bauantrag gestellt werden.

0 Hilfreiche Antwort

Sie werden hier und besonders an dieser Stelle kaum Antworten zu ihrer Fragestellung erhalten. Ein nicht einfaches Unterfangen mit den von Ihnen dargestellten Informationen. Unsere Einlassung hierzu klingt weniger romantisch als vielmehr sachlich; wir raten. Finger weg vom Selbermachen. Wir können Ihnen nach einer Ortsbegehung eine systematische und chronologischen Ablauf eines intakten Wandsystems darstellen, doch ohne Untersuchung vor Ort würde dies an Scharlatanerie grenzen. Zu den Gutachterkollegen mit den unterschiedlichen Dämmsystemen ist unsere Einlassung, dass es völlig egal ist, ob eine Innen- oder Außendämmung aufgebracht wird; wichtigste Kriterium ist und auch Grundlage einer gutachterlichen Untersuchung, woher die Feuchtigkeit kommt ... die Untersuchung fängt also bei der Bodenplatte an, geht über die aufgehenden Bauteile über die Wandöffnungen, somit Fensteröffnungen und deren Anschlüsse und letztlich bis hin zum Dach. Es ist die gesamte Gebäudehülle zu prüfen mit dem Aufbau. So einfach wie Sie sich das vorstellen um Abhilfe zu schaffen für eine Schimmelpilzproblematik ist es dann doch nicht --> der Sachverständige ist nun einmal Bauingenieur mit einem tiefgreifenden Zusatzstudium in Bauphysik. Es ist nicht schwer, schadenfrei zu bauen, man muss einfach die Physik beachten und autorisierte Handwerksunternehmen beauftragen. Also, grundsätzlich ist eine tiefgreifende Analyse vorzunehmen, danach eine Ausarbeitung zur schadenfreien Instandsetzung.

1 Hilfreiche Antwort

Die optimale Ausrichtung liegt im Süden, also Süd-/ Süd 30°. Südost ist deshalb nicht zwangsläufig mit einem Minderwert behaftet, da die mittlerweile leistungsstarken Module oft mehr Energie erzeugen, als benötigt wird.
Doch nubedingt auf einen ausreichenden Pufferspeicher achten - hierzu wird Sie Ihr Heizungsfachmann beraten, der die Heizung installiert.

Benötigt wird die Photovoltaik- Anlage ohnehin zur Nutzung der Wärmepumpr ( im Weiteren WP ), womit eine weitere Montage auf dem Carport wenig Sinn macht und auch die optische Beeinträchtigung des Carport lässt Zweifel aufkommen. Die Frage stellt sich also nach der Nutzung einer PV- Anlage ... denn mit der WP erwärmen Sie Ihr Brauchwasser wie auch das Heizsystem, also die Fußbodenheizung ( FBH ).
Mehr brachut es nicht, es sei denn, Sie möchten möglichst viel Strom in das öffentliche Netz einspeisen, doch der wirtschaftliche Aspekt rechnet sich bei kleinen Flächen nicht. Mit einer WP snd Sie bereits voll in der Ökologie eines Neubaus und bei zusätzlicher Produktion von Strom, um die WP zu betreiben, allemal in der grünen Zone. Und der Überschuss wird genutzt zur Brauchwassererwärmung in einem Pufferspeicher - was will man mehr ... :-) Freundliche Grüße und viel Spaß mit Ihrer neuen Immobilie ... R. Bertsch

0 Hilfreiche Antwort

Einblasdämmungen mit Zellulose sind i.d.R. unproblematisch zu verarbeiten, benötigen jedoch grundsätzlich einen Hohlraum, in den sie eingebracht werden können.
Hierzu ist eine ganzheitliche Zustandsanalyse notwendig, ein Ortstermin für eine lückenlose Beurteilung der Gebäudesubstanz unumgänglich und die erste Voraussetzung, einen geeigneten Dämmstoff auszuwählen.

Erfahrungswerte zeigen, dass Häuser um die Jahrhundertwende weniger mit zweischaligen Mauerwerken erstellt worden sind; meist einschalig in massiver Bauweise, auch vor dem Hintergrund kostensparender und gegebener Baustoffe aus dem Umkreis.
Nachträgliche Dämmmaßnahmen können grundsätzlich immer geplant und umgesetzt werden; der Aspekt der wirtschaftlichkeit sollte dabei nicht unberücksichtigt bleuben, sowohl aus Sicht komplett energetisch sanierter Bauteile als auch aus Sicht baupfysikalischer Sinnhaftigkeit.

Nicht jegliche Dämmmaßnahme brngt den Vorteil einer energetischen Verbesserung; die Konzeption im Einfluss des Nutzerverhalten, mithin der Differenz zwischen maximaler Erreichbarkeit wärmedämmender Eigenschaften und sinnvoller Effiziens im Einklang mit der Nutzung eines Gebäudes bringt den erwünschten Effekt.

0 Hilfreiche Antwort

Die Dämmung der Kellerdecke können Sie freilich selbst vornehmen; als Nachweis genügt die Rechnung des Dämmmaterials mit einem Bilddokument der Dämmschichtdicke an der Decke ( also bevor Sie fertig sind, ein Maßband an die Dämmung und ablichten ).

0 Hilfreiche Antwort

Nun, zum Schallschutz gibt es klare Richtlinien, die i.d.R. eingehalten werden können, was bedeutet, dass Sie als Nachbar nicht gestört werden durch Stimmen.
Schallschutzmaßnahmen sind während des Baufortschritts ständig zu prüfen und i.B. durch geeignete Maßnahmen im Vorfeld planerisch zu erücksichtigen, so dass die vorgegebenen Werte nicht überschritten werden.

Als Wohnungseigentümer haben Sie ein Recht, etwa die öffentlich- rechtlichen wie auch die vertraglich vereinbarten Mindestlärmbeschränkungen zu fordern.
Lärmschutzmaßnahmen sind grundsätzlich einfach einzuhalten, doch in der Praxis werden häufig Maßnahmen zur Reduzierung von schallübertragenden Bauteilen nicht ausreichend berücksichtigt, so dass Schall im weitesten Sinne übertragen wird, was unangenehm ist und im Weiteren ein Baumangel mit sich bringt.
Hierzu bedarf es allerdings umfangreiche Messungen und es ist nicht immer ganz einfach, die lokale Stelle der Schallübertragung fest zu stellen.

Grundsätzlich gibt es durchaus Möglichkeiten, schallübertragende Bauteile zu trennen, allerdings bedarf es hierzu in bewohnten Zustand nicht unerheblichen Arbetsaufwandes, da hierzu möglicherweise Möbel entfernt werden müssen, um an die schallübertragenden Bauteile zu kommen; einfacher sind Schalldämmmaßnahmen in Rohrleitungen durchzuführen, da auch hier nicht selten Schallübertragungen festgestellt werden, hin und wieder derartige Schächte überhaupt nicht gedämmt sind.
Die Untersuchung schallübertragender Bauteile ist aufwendig und geht mit kleineren Bauteilöffnungen einher, so dass bei einer eventuellen Untersuchung ein Handwerker anwesend zu sein hat (bestenfalls vom ausführendem Unternehmen) und Öffnungen nach Vorgabe des Sachverständigen öffnet im späteren Verlauf diese Öffnungen zu schließen hat.
Werden hierbei Baumängel festgestellt, ist ohnehin der Mangel nach Angabe des Sachverständigen durch das ausführende Gewerk zu beheben.

MfG
R. Bertsch

1 Hilfreiche Antwort

Eine PV- Anlage lohnt sich natürlich schon, darf jedoch nicht auf kurze Armotisation bedacht sein. Tatsächlich steigen die Strompreise gerade bei niedrigen Verbräuchen, was letzlich dazu führt, dass die Einspeisung des Ertrages der geplanten PV- Anlage während "sonniger Zeiten" und dem Kauf des Stromes kaum eine Wirtschaftlichkeit ergibt.
Die Eigennutzung des Stroms wirkt sich da schon effizienter aus, doch die Zwischenlagerung des Stroms muss dabei in einer Batterie stattfinden.
Es sollte also zwingend eine Beratung mit einem autorisierten Fachunternehmen stattfinden.

6 Hilfreiche Antwort

Um die hier geführten Antworten zu kommentieren, muss ich vorab die Kollegen ein wenig korrigieren, denn ihre Auffassung teile ich nur teilweise.
Was sagt denn die Energie- Einsparverordnung?
Ganz klar, dass bei einer energetischen Maßnahme, egal an welchem Bauteil, diese Maßnahme bei Erfüllung der Mindestwerte je nach Förderprogramm förderfähig ist. Und hier kann sich weder die EnEV noch das KfW aufbäumen, wenn lediglich eine Einzelmaßnahme durchgeführt wird.
Fakt ist, dass beim Austausch der Fenster diese auch förderfähig sind, unabhängig der Anzahl der Fenster und der damit gegenständlichen Fassadenfläche.
Nun macht es wenig Sinn und genau dieser Frage ist nachzugehen, nur wenige Fenster auszutauschen, da ein Antrag einer Einzelmaßnahme lediglich einmal für ein Objekt gestellt werden kann und bei einem Teilaustausch auch keine wesentlichen Summen, mithin förderfähige Summe zustande kommt.
die Sinnhaftigkeit einer Maßnahme ist also die eine Sache, die Realisierung und damit etwaige geringe Summen, welche förderfähig wären, die andere Sache.
Ein Bauherr oder Woheigentümer kann zu keiner Zeit "gezwungen" werden, eine Rundummaßnahme durchführen zu lassen, nur weil da möglicherweise die Gebäudehüllen nicht den energetischen Forderungen entsprechen.
Und bedenkt man, dass im Bestand die Forderung um 40 Prozent niedriger angesetzt ist, sollte man grundsätzlich von einer pauschalen Antwort über etwaige Wärmedurchgangswiderstände einzelner Bauteile absehen.

R. Bertsch

2 Hilfreiche Antwort

Mit Verlaub ist der untenstehenden Nachricht meines Vorrdeners nicht das geringste Maß an Sachverstand abzugewinnen, sorry! Was soll eine Mastdämmung bewirken? Etwa den Durchfluss von Niederschlagswasser - sicherlich wird dies so nicht gelingen.
Die Durchdringung auszuschäumen ist sicherlich die rascheste Lösung, doch damit schaffem Sie das Problem des Kondensats, mithin des Tauwassers, nicht aus der Welt, da auch PU- Schaum hydrphil ist.
Als Gutachter mit Schwerpunkt Bauphysik kann ich nur empfehlen,einen geeigneten Ziegel zu montieren, der dann eine Kunststoffhaube trägt oder um den Antennenmast eine Bleiverwahrung durch einen Klempner anbringen zu lassen.
Sollte der Dachraum lediglich als Loft (Speicher)genutzt werden, braucht es keine weitere Maßnahme. Bei Nutzung des Lofts als Wohnraum sollte unbedingt die Dämmung an der Innenseite des Daches ausgebessert und eine Dampfbremsfolie aufgeklebt werden, wonach die Bildung von Tauwasser ein "Fremdwort" sein wird.

0 Hilfreiche Antwort

... klar geht das. Wenn Teile ausgetauscht werden, die förderfähig sind, doch was genau wird ausgetauscht, wenn der Heizungsmonteuer noch garnicht nachgeschaut hat? Finger weg ... Scharlatane sind ganz groß im Geschäft mit leichtgläubigen Menschen wie Ihnen ;-)

0 Hilfreiche Antwort

Vergleichen Sie Ihre Verbrauchswerte gegenüber der letzten drei Jahre. Ist der Verbrauch geringfügig gestiegen, liegt es möglicherweise an weiteren Endgeräten. Ist der Verbrauch erheblich gestiegen, liegt es an einer angezapften Mitnutzung oder Ihrem neuen Zähler.

Lassen Sie den Zähler von den Stadtwerken prüfen oder schalten Sie den TÜV ein, denn mittlerweile gibt es durchaus maipulierte Zähler, die eine Nachlaufdauer programmiert haben.
Ist dies der Fall, erstatten Sie Anzeige gegen das Unternehmen, welches Ihnen diesen Zähler eingebaut hat.

Frau D., 20.11.2017

Danke! kann ich das als Mieter auch machen lassen? Die vorjahre kann ich nicht nachschauen weil ich nicht so lange drin bin.

Selbstverständlich ist das auch als Mieter möglich; schließlich gehört der Zähler zu Ihrer Wohneinheit, was heißt, dass Sie als Mieterin den Grundpreis für den Zähler zahlen und die verbrauchten Stromkosten. Dafür haben Sie das Recht, bei Ungereimtheiten auch Ihren Stromanbieter zur Prüfung zu bestellen oder eben den TÜV.

1 Hilfreiche Antwort

Ihre Frage ist nicht ganz eindeutig zu verstehen, allerdings gibt es selbstverständlich Kamine, die eine Gasbrennwerttherme sowie gleichzeitig für Einzelofenbefeuerung genutzt werden.
Insofern zielt Ihre Frage wohl an die Ausführbarkeit eines einizigen Kamines ab, der für beide Befeuerungen dienlich ist, die natürlich mit "Ja" zu beaqntworten ist.
Wir bauen hierzu "Schiedel Absolut- Kamine" ein, die nach Richtlinien der Befeuerungsstätten und in Abstimmung der Schornsteinfeger zur Ausführung kommen.
Diese Kaminanlagen sind Mehrzugig, können also unabhängig der Befeuerung gleichzeitig genutzt werden, sofern der zulässige Querschnitt für die Befeuerung entsprechend des Heizwärmebedarfs bei der Planung berücksichtigt ist.

Sofern Ihre Frage allerdings dahingehend ausgerichtet war, ob innerhalb eines Zuges mehrere Befeuerungen zulässig sind, wären die bereits erläuterten Antworten richtig, also ein klares "Nein", was allerdings hinsichtlich der unterschiedlichen Befeuerungsmaßnahmen selbsterklärend ist.
Für jede Befeuerung benötigt es einen Abzug, doch gibt es mehrzügige Kamine, die dann mit unterschiedlichen Befeuerungenstätten angesteuert werden können.

17 Hilfreiche Antwort

Bei einem Einsatz einer WP sollte die Gebäudehülle ebenfalss auf ein KfW- Standard- Niveau modernisiert werden, sonst macht der Einsatz von Kraft- Wärme- Kopplung keinen Sinn.
Aber auch eine neuer Öl- Brennwertkessel und eine neuerliche Rohrdämmung ggf. mit einem hydraulischen Abgleich bringt ganz schnell mehr als 1/3 Ersparnis an primärer Energie und dabei ist der Austausch eines Brenners kostengünstig.

Wir empfehlen die Hinzuziehung eines kompetenten Fachunternehmens und, sollte ein Zuschuss von der Bafa erwünscht sein, die Einschaltung durch uns als Energie- Beratungsunternehmens.

1 Hilfreiche Antwort

Unserer Meinung nach lohnt sich eine Photovoltaikanlage grundsätzlich nicht, zumindest in dem Maße, wie mögliche Vorteile probagiert werden.
Die Fördermittel hierfür sid mittlerweile sehr begrenzt, weshalb auch der Einsatz i.B. Agrarflächen wenig Sinn ergibt.

Anlagen zur Herstellung von Strom sind im Übrigen mit einem Wartungsaufwand verbunden und stellen einen Kostenaufwand jährlich von 500.- € dar, weshalb die Leistung der Anlage doch erheblich sein muss, will man auch noch armitisierend einen Sinn erkennen.
Grundsätzlich ist eine Photovoltaikanlage sinnvoll, wenn man mit Nachtspeicherheizung beheizt, sonst nicht; alles Andere ist tatktisches Gerede und nutzt vor Allem der Industrie.

4 Hilfreiche Antwort

Hallo,
ein BHKW ist in kleinen Größen nicht sinnvoll und bei Ihnen gerade im Grenzbereich; hinsichtlich der energetischen Produktion werden Überschüsse, mithin die Einspeisung in das öffentliche Netz, als Guthaben verrechnet, was allerdings zunächst nichts mit steuerlichen Begebenheiten zu tun hat.
Bei der Antragstellung kann Ihr Energieberater unterstützend mitwirken.
Sinnvolle Alternativen sind, da wir in unserem Büro immer wieder diese Erfahrung machen konnten, solarthermische Anlagen, wobei es hierzu eine südliche Ausrichtung des Daches bedürfte und einen Aufstellungsort des Pufferspeichers.

Firmen gibt es gleichwohl mehrere, doch würden wir Ihnen selbstverständlich die Firmen mitteilen, mit denen wir seit Jahren arbeiten und deren Zuverlässigkeit, auch hinsichtlich des Preis- Leistungsverhältnisses schätzen.

Freundliche Grüße
Sachverständigen- und Architekturbüro Bertsch

1 Hilfreiche Antwort

Hallo,
die Fördermittel beziehen sich auf die Größe und Auslegung und i.d.R. belaufen sich diese auf 4000.- Zuschuss. Sollten Sie zusätzlich Solarthermie nutzen wollen, werden diese Fördermittel zusätzlich beantragt und mit je m² 150,00 € gefördert. Bei einer Kollektorfläche von 20 m² und einem entsprechend ausgelegten Pufferspeicher, den wir mit etwa 1000 Litern planen würden (also Brauchwasser einschließlich Heizungsunterstützung womit lediglich eine kleine Gastherme notwendig würde)

Gerne informieren wir zu weiteren Möglichkeiten, die jedoch immer am Besten mit einer Begutachtung vor Ort getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sachverständigen- und Architekturbüro Bertsch

1 Hilfreiche Antwort

Die Vorschrift über Grenzabstände sind eindeutig formuliert und besagen, dass 3 Meter Abstand einzuhalten sind. Das heißt, Sie haben ein Recht auf Versetzung der Wärmepumpe Ihres Nachbarn.

Außerdem ist eine Wärmepumpe geräuschmindernsd einzubauen, was eine entsprechende Lagerung derselben mit sich bringt.

Unter folgendem Link einige Urteile dazu: http://www.laerm-luftwaermepumpen.de/index.php/aktuelle-gerichtsurteile

Viel Glück
R. Bertsch
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

34 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,
Sie speisen etwa 6500 kwh in das Netz ein, verbrauchen selbst etwa 5000 kwh, woraus sich eine Differenz von 1500 kwh ergibt, die Sie als Gutschrift erhalten sollten.
Möglicherweise liegt ein Denkfehler vor, denn Ihre Einspeisung zzgl. der Energiedifferenz aus Ihrem Verbrauch und der Einspeisung beträgt 8000 kwh.

Andersrum gedacht:
Ihre Anlage produziert 9500 kwh, Sie speisen 6500 kwh ins Netz ein, womit Sie noch 3000 kwh übrig haben - Sie selbst verbrauchen jedoch 5000 kwh, was heißt, dass Sie etwa 2000 über das Netz zurückholen müssen.

Nochmal anders gedacht:
Ihr Ertrag aus der Photovoltaikanlage beträgt 9500 kwh, Ihr Eigenverbrauch liegt bei 5000 kwh, was zusammen eine Differenz von 4500 kwh bedeutet. Tatsächlich speisen Sie jedoch 6500 kwh ein, was im Ergebnis dazu führt, dass Sie 2000 kwh zu Ihrem Verbauch aufgerechnet bekommen.

Meine Empfehlung wäre, dass Sie künftig 1500 kwh weniger in das öffentliche Netz einspeisen.

MfG
R. Bertsch

13 Hilfreiche Antwort

Grundsätzlich werden hier zwei völlig verschieden Formen der Energiegewinnung beschrieben, weshalb ich etwas näher daqruf einzugehen versuche.
Eine PH- Anlage i.B. eine Photovoltaik- Anlage wandelt die Sonnenenergie in Strom über einen Wechselrichter um und speist es in das öffentliche Netz, alternativ kann der durch Sonnenenergei gewonnene Strom für das interne Netz genutzt werden, was in einem EFH weniger sinnvoll zu sein scheint - die Gründe würde ich bei einer persönlichen Beratung darstellen.
Eine Solaranlage nimmt die aus Sonneneinstrahlung gewonnene Energie und speist damit einen Speicher, der die Speichermasse i.B. Wasser in das hauseigene Netz und versorgt Brauchwasser und je nach Speichermodul auch das Heizungsnetz.
Hierzu ebenfalls bei einer persönlichen Beratung detaillierte Erklärungen zu den Nutzungsarten einer solarthermischen Anlage, die wir in unserem Büro selbst bemessen können - die Auslegung einer Solaranlage ist zwingend dem Nutzerverhalten und der im Haushalt befindlichen Personenzahl anzupassen, da die Größe der solaren Module in engem Zusammenhang mit dem Volumen des Pufferspreichers steht.
Mit freundlichen Grüßen
René Bertsch
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden & Energieberater Bafa

1 Hilfreiche Antwort

Selbstverständlich können Elektroleitungen unterhalb der Rigipsplatten verlegt werden; hinsichtlich des Brandschutzes ist nur die Deckbeschichtung entsprechend auszubilden -> 28 mm Rigipsbeplankung mit höherem Flächengewicht - Unterkostruktion entsprechend beachten.

Vielleicht wäre es sinnvoll, einen Planer zu beauftragen, der Ihnen die Bekleidung im Altbau aufzeigt und ggf. plant wie auch durch das Bauamt bestätigen lässt.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen für die von Ihnen vorgesehene Modernisierung.

Mit freundlichen Grüßen
R. Bertsch

2 Hilfreiche Antwort

Bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass jegliche Art einer Modernisierung förderfähig ist; d.h. dass Sie grundsätzlich Anspruch haben auf Förderleistungen des KfW, gleich für welche Art von Modernisierungsmaßnahme Sie sich entscheiden.
Im Einzelfall betrachtet wird jede einzelne Maßnahme betrachtet wie in Ihrem Fall der Austausch einer Heizungsanlage.

Allerdings ist die Aussage, dass eine Anlage zwei Jahre in Betrieb sein muss, schlichtweg falsch. Sie MÜSSEN vor dem Einbau einen Sanierungsfahrplan haben, den wir als Energieberater erarbeiten, womit Sie einen Vor- Ort- Bericht erhalten.

Aus Diesem geht hervor, welches System Sie z.Zt. nutzen und welches System Sie künftig nutzen; dabei ist jede Art der Heiztechnik deutlich effizienter als ein "altes" System, somit förderfähig. Die Berichterstattung MUSS vor Einbau fertiggestellt sein.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich einer neuen Heizanlage, individuell für die von Ihnen erwünschte Nutzungsart und Ihre Immobile.

MfG
R. Bertsch

16 Hilfreiche Antwort

Ihre Frage
an die Experten

Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.

Frage stellen

Lage & Anfahrt Bertsch Gebäudemangament