Bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass jegliche Art einer Modernisierung förderfähig ist; d.h. dass Sie grundsätzlich Anspruch haben auf Förderleistungen des KfW, gleich für welche Art von Modernisierungsmaßnahme Sie sich entscheiden.
Im Einzelfall betrachtet wird jede einzelne Maßnahme betrachtet wie in Ihrem Fall der Austausch einer Heizungsanlage.
Allerdings ist die Aussage, dass eine Anlage zwei Jahre in Betrieb sein muss, schlichtweg falsch. Sie MÜSSEN vor dem Einbau einen Sanierungsfahrplan haben, den wir als Energieberater erarbeiten, womit Sie einen Vor- Ort- Bericht erhalten.
Aus Diesem geht hervor, welches System Sie z.Zt. nutzen und welches System Sie künftig nutzen; dabei ist jede Art der Heiztechnik deutlich effizienter als ein "altes" System, somit förderfähig. Die Berichterstattung MUSS vor Einbau fertiggestellt sein.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich einer neuen Heizanlage, individuell für die von Ihnen erwünschte Nutzungsart und Ihre Immobile.
MfG
R. Bertsch
Wir haben in unserem Haus Nachtspeicheröfen, über deren Ersatz ich mir gerade Gedanken mache. Im BAFA Förderprogramm für Holzpelletöfen steht als Fördervoraussetzung dass "eine Heizungsanlage seit mindestens 2 Jahren in Betrieb sein muss". Zählt hierbei eine Nachtspeicherheizungs"anlage" dazu oder ist diese Heizungsform für die Förderung ausgeschlossen? Eigentlich würde ich eine gesamte Heizung incl. Heiztherme (ob nun Gas/Öl/Holzpellet/Hackschnitzel) Heizkörpern, Rohren installieren wollen.
Herr J. bei Walldorf, 13.10.2016Gasheizung Ölheizung Pelletheizung Holzheizung