Eigenverbrauchsvergütung: Fragen & Antworten
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Grundsätzlich schon, wie hoch diese allerdings ist, erfragen Sie bei ihrem Grundversorger, der die PV Anlage abrechnet. Das hängt vom Jahr und Monat ab.
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Wann Sie sich das erste Mal für den Eigenverbrauch entscheiden sollte an sich keine Rolle spielen. Von daher sind wir da bei der Clearingstelle, die auf diese Punkte ja auch hier https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/771, hier https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1515 und hier https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1514 eingegangen sind.
Zusammengefasst:
"Geld für den Eigenverbrauch von Solarstrom bekommt nur, wer zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 eine Photovoltaik Anlage in Betrieb genommen hat. Wann sich der Anlagenbetreiber in der Folgezeit zum ersten Mal dazu entschließt, selbst erzeugten Strom zu verbrauchen, spielt dabei keine Rolle."
https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/eigenverbrauch
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Eine PV- Anlage lohnt sich natürlich schon, darf jedoch nicht auf kurze Armotisation bedacht sein. Tatsächlich steigen die Strompreise gerade bei niedrigen Verbräuchen, was letzlich dazu führt, dass die Einspeisung des Ertrages der geplanten PV- Anlage während "sonniger Zeiten" und dem Kauf des Stromes kaum eine Wirtschaftlichkeit ergibt.
Die Eigennutzung des Stroms wirkt sich da schon effizienter aus, doch die Zwischenlagerung des Stroms muss dabei in einer Batterie stattfinden.
Es sollte also zwingend eine Beratung mit einem autorisierten Fachunternehmen stattfinden.
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Wie schon mein Vorgänger erwähnt hat, ist die Umstellung recht einfach technisch gesehen.
Was ich nur gerne ergänzen möchte ,sind sie im Moment dann mit dem Eigenverbrauchten Strom EEG Umlagepflichtig.
Dies bedeutet das sie auf den eigenverbrauchten Strom 40 % EEG Umlage abführen müssen.
Gerne beraten wir sie gerne noch genauer in der Problematik.
Bei weitern Fragen können sie mich unter (Nummer) erreichen.
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Ob sich das bei der Einspeisevergütung 2009 lohnt???? Warum überhaupt 2014 umgestellt???
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Die Vergütung bezahlt, wie Sie es von der Einspeisevergütung gewöhnt sind, der Netzbetreiber. Die Eigenverbrauchsvergütung ist im EEG definiert. Wenn Sie nun Ihre Einspeiseanlage auf Eigenverbrauch umstellen, spart sich damit der Netzbetreiber einen Teil der Einspeisevergütung, die er sonst bisher an Sie ausbezahlt hat (weil der Strom nun eben nicht eingespeist, sondern selbst verbraucht wird). Dafür erhalten Sie die Eigenverbrauchsvergütung.
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Daszu gibt es verschiedene Model. Es müsste erst einmal geklärt werden wer ist der Anlagenbesitzer? Wer ist der Betreiber? Wieviel Nutzer werden die Anlage nutzen.
Wenn diese Fragen geklärt sind, muss man dann sehen welches Mieterstrommodel passt.
Mit sonnigen Grüßen
W. Reitz
MICO - Energieberatung
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Vermutlich geht Ihre Frage dahin, ob Sie den damals geltenden "Eigenverbrauchsbonus" bekommen. Sie erhalten sowohl die Einspeisevergütung für den Anteil des selbsterzeugten Stroms, den Sie in´s Netz eingespeist haben und den Bonus, für den Anteil des selbst verbrauchten Stroms. Die Abrechnung ist ein wenig unübersichtlich, weil die EVU´s (bei uns ist es zumindest so)zunächst den gesamten Strom mit der Einspeisevergütung verrechnen und dann den Selbstverbrauchsanteil von bis zu 30% und dann den über 30% der erzeugten Leistung errechnen und ins Minus setzen, wobei dann der Bonus übrig bleibt.
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Nur der über 30%.
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Ist Möglich mit einer Cloud & Stromspeicher . Senec Fachpartner in der Nähe finden
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Insofern die Anmeldung regelkonform erfolgte erhalten Sie die Vergütung automatisch.
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Sie können entweder den Haushaltstarif oder die E-Heizung als Eigenverbrauch umstellen.
Da Sie für die E-Heizung bestimmt einen Wärmetarif bekommen, macht es Sinn den Haushalt als Eigenverbrauch umzustellen. So können Sie ca. 1350 KWh Eigenverbrauch realisieren und bekommen einen Bonus - Dadurch haben Sie eine Einsparung von ca. 5 Cent pro KWh, also ca. 67,50 Euro im Jahr.
Die Umstellung kostet für den Zählerwechsel 100.- €, Zählerplatzumbau 150.- €.
Gruß
Dieter Schneider
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Die Vergütung hängt Quasi an den Modulen (Generator) ab:
Wenn die Anlage umzieht oder der Besitzer wechselt bleibt die Vergütung auf dem Stand von 2011 für 20 Jahre. Wenn 2011 noch kein Eigenverbrauch war und jetzt auf Eigenverbrauch umgestellt wird gilt die aktuelle Regelung für Eigenverbrauch zum Zeitpunkt der Umstellung, dh. bei Anlagen größer 10 kWp kann eine reduzierte EEG-Umlage fällig werden.
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Wenn die PV-Anlage ab März 2012 als Überschusseinspeise oder Eigenverbrauchsanlage angemeldet und in Betrieb genommen wurde, dann bekommen sie bis zu 30% Eigenverbrauch 8,08 Cent pro verbrauchte KW/h Strom. Über 30% Eigenverbrauchsquote erhalten sie 12,43 Cent.
Ich hoffe das ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit sonnigen Grüßen
NE Neue Energie GmbH & Co.KG
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Rechnen Sie einfach die Vergütung von 2012 x dem Ertrag und teilen durch 12 Monate, dann haben Sie Ihr Ergebnis.
9,88 KWP x ca. 900 ergibt Ca. 8892 KW/a die mal der Vergütung 2012 geteilt durch 12 Monate und schon haben Sie Ihren Abschlag.
MFG A. Fink
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Fragen sie ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Steuerberatung ist nicht unsere Aufgabe.
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Bei der Vergütung der alten Anlage würde ich diese Anlage weiter auf Volleinspeisung laufen lassen.
Neue Anlage als Überschusseinspeisung planen, Es wird auch ein Erzeugererzähler benötigt, da Anlage
über 10 kW/p ist, der vorhandene Zähler der alten Anlage kann dabei nicht genutzt werden, da Volleinspeisung.
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Hallo,
beziehen sich die beiden o.g. Fragen auf eine PV-Anlage im Bestand/Betrieb ( Inbetriebnahme-Datum und PV-Anlagegröße sind hier die beiden Bewertungs-Parameter) oder auf eine neu zu installierende PV-Anlage (PV < 10 kWp, EEG-Vergütung 12,31 Cent netto, Eigenverbrauch < 10.000 kWh/a = EEG-Umlage befreit, keine EEG-Vergütung für Eigenverbrauch) ?
jeweiligen EEG-Vergütungssätze - siehe Bundesnetzagentur BNA
MfG
Winfried Bauer
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Sie müssen den eigengenutzen Solarstrom versteuern. Es gibt eine Bemessungsgrundlage für den eigengenutzen Solarstrom von ca. 20 Cent (bitte beim Finzamt zu erfragen).
Als umsatzsteuerpflichtiger müssen Sie zusätzlich zu den Vergütungen auch Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom abführen.
Ob umsatzsteuerlich ein Eigenverbrauch zu versteuern ist, hängt davon ab, ob Sie die Photovoltaikanlage vor dem 31.3.2012 oder erst danach in Betrieb genommen haben.
Sie müssen deshalb Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom ans Finanzamt abführen.
Neben den Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen Sie auch den selbst verbrauchten Strom Ihrer Photovoltaikanlage als Betriebseinnahme erfassen und versteuern. Im Fachjargon spricht man von Eigenverbrauch. Die Verwendung des Stroms für private Zwecke ist im steuerlichen Sinn eine Entnahme von Betriebsvermögen bzw. Betriebsmitteln zu Privatzwecken, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen ist. Zur Ermittlung dieses Teilwerts haben Sie als Betreiber einer Fotovoltaikanlage mehrere Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Pauschale Ermittlung
Die Finanzämter erlauben es, dass Sie für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent je Kilowattstunde (kWh) bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme ansetzen.
Möglichkeit 2: Wiederbeschaffungswert ansetzen
Da der pauschale Ansatz von 20 Cent je Kilowattstunde für den Eigenverbrauch in der Gewinnermittlung für die Fotovoltaikanlage nicht unbedingt der günstigste Weg ist, kann der zu versteuernde Eigenverbrauch auch anhand der Wiederbeschaffungskosten ermittelt werden. Das ist der Preis, den Sie bezahlen müssen, wenn Sie aus dem Netz des Energieversorgers Strom beziehen.
Möglichkeit 3: Eigenverbrauch auf Grundlage der Herstellungskosten
Die Finanzverwaltung lässt die Ermittlung des Eigenverbrauchs bei einer PHotovoltaikanlage auch nach den Herstellungskosten zu. Dazu sind die Betriebsausgaben inklusive Abschreibung und Zinsen bei Finanzierung zu ermitteln und der prozentuale Anteil des Eigenverbrauchs.
Um aber die genau und richtige Versteuerug anzuwenden für sie, empfehle ich eine Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen Uli Balzer
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Der Gesamtertrag ist auf Wechselrichter zu sehen, der eingespeiste Strom auf dem Zähler bei 280, gesamt minus eingespeister Strom ergibt den Eigenverbrauch!
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Es handelt sich um eine Dachanlage, wenn das "Gebäude" von Mensch oder Tier nutzbar ist. Allerdings sollte man im Aussenbereich klären, wie es mit dem Netzanschluss bestellt ist.
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Hiermit möchte ich Ihre Frage beantworten.
Es ist fast nicht möglich, den Strom zu fast 100% zu nutzen. Ich habe viele Kunden mit Solaranlage und Speicher, die bis zu 90% schaffen. Der Rest wird verkauft und dafür gibt es zur Zeit 12,3 Cent. Es gibt weiterhin einen Zuschuss zu den Anlagen. Wie das geht kann ich Ihnen zeigen. Wenn Sie eine Solaranlage bauen möchten, können Sie sich das bei uns vorher ansehen. Als Energiebrater bin ich immer der Erste, wenn es an das Sparen geht. Ich kann Ihnen nur so viel sagen, eine 8 KWp-Anlage kostet Sie kein Geld, Sie machen Ihren Strom umsonst, die Anlage ist bezahlt und nach 20 Jahren bleibt noch ein Gewinn über.
MfG,
W. Reitz
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Das kommt auf das genaue Datum an. Sie können mich gerne anrufen.
Mit sonnigen Grüßen aus Wissen,
Stephan Weitershaus
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Hallo Herr Kauer, habe alles selbst heraus gefunden und Eon hat reagiert. Mit sonnigen Gruß.