Nun bei der Personenwahl kann man schon eine Anlage sehr gut benutzen. Amortisation liegt hier zur Zeit bei ca 10-15 Jahren.
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Ja selbstverständlich, aber ich würde eher sagen die Amortisation liegt eher bei 10-15 Jahren.
Ich würde hier eher eine Anlagengrösse von min 8 Kw empfehlen, da die Wirtschaftlichkeit sich dadurch verbessert.
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Hallo bei dieser Fläche bekommen sie bei bester Ausnutzung ca 22 Module auf die Fläche. Wenn sie das leistungsstärkste Modul nehmen ca 8 KWp Pv Leistung. Mit einem Speichersystem liegen die Kosten netto inclusive Montage und Anschluss ca bei 15.000,- Euro.
Ich hoffe es hilft Ihnen weiter.
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Hallo, eine Ost/West Ausrichtung hat so gar einen kleinen Vorteil gegenüber einer reinen Südausrichtung. Sicherlich ist der Jahresertrag geringer, aber bei einer Ost/Westausrichtung, steht Solarenergie für den Eigenverbrauch länger zur Verfügung. Steht die Aurtarkie im Vordergrund ist diese Ausrichtung auf jedenfall vorteilhafter als eine Südausrichtung.
Daher loht sich auch eine Ost/West Ausrichtung.
Mit freundlichen Grüßen U.Balzer
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Wie der Kollege schon erwähnte, ist entscheidend was der Hersteller für Montagemöglichkeiten angibt. Aus meinen bisherigen Erfahrungen dürfte es nicht möglich sein, da die Kollktoren meistens auch ein System der Kondensat Entsorgung haben, diese dürfte bei der angebsprochenen Montage nicht mehr gegeben sein.
Mit freundlichen Grüßen U.Balzer
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Hallo, wie es die änder Kollegen auch schon erwähnten, sehe ich hier einen ISO-Fehler am naheliegendsten. Hierzu unbedingt eine Fachfirma zu Rate ziehen. ISO-Fehler können lebensbedrohend sei .
Mit freundlichen Grüßen U.Balzer
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Um ihre Frage zu beantworten, ist aus unserer Sicht ein 5-6 KW Speicher die optimale Größe zu ihrer PV-Anlage. Ein größer Speicher würde auf Grund der Anlagenleistungen in den Monaten Oktober-Februar nicht effizient genutzt. In diesen Monaten wird nur wenig Strom seitens der PV-Anlage für den Speicher übrig bleiben. Der wirtschaftliche Nutzen eines Speicher in ihrem Fall ist zumindest gesondert zu betrachten. Dennoch um die Autarkie zu erhöhen auf jeden Fall sicherlich sinnvoll. Welchen Speicher oder welches System sie einsetzten ist eine ander Frage. Auch hier rate ich zu einer Beratung von unterschiedlichen Fachfirmen und rate Ihnen sich ein eigens Bild zu machen, da Ihnen jeder seins System als das Beste empfehlen wird. Die auf dem Markt gängigstes Systeme sind Batterien (Zellen) der Firmen LG, Sonny, Samsung und Sanyo, diese werden von verschiedenen Systembauern verbaut (SMA, Kostal, Fronius, Solax, Solaredge, Sonnenbatterie, SolarWatt, SolarWorld und noch viele mehr).
Mit freundlichen Grüßen U. Balzer
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Sie müssen den eigengenutzen Solarstrom versteuern. Es gibt eine Bemessungsgrundlage für den eigengenutzen Solarstrom von ca. 20 Cent (bitte beim Finzamt zu erfragen).
Als umsatzsteuerpflichtiger müssen Sie zusätzlich zu den Vergütungen auch Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom abführen.
Ob umsatzsteuerlich ein Eigenverbrauch zu versteuern ist, hängt davon ab, ob Sie die Photovoltaikanlage vor dem 31.3.2012 oder erst danach in Betrieb genommen haben.
Sie müssen deshalb Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom ans Finanzamt abführen.
Neben den Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen Sie auch den selbst verbrauchten Strom Ihrer Photovoltaikanlage als Betriebseinnahme erfassen und versteuern. Im Fachjargon spricht man von Eigenverbrauch. Die Verwendung des Stroms für private Zwecke ist im steuerlichen Sinn eine Entnahme von Betriebsvermögen bzw. Betriebsmitteln zu Privatzwecken, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen ist. Zur Ermittlung dieses Teilwerts haben Sie als Betreiber einer Fotovoltaikanlage mehrere Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Pauschale Ermittlung
Die Finanzämter erlauben es, dass Sie für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent je Kilowattstunde (kWh) bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme ansetzen.
Möglichkeit 2: Wiederbeschaffungswert ansetzen
Da der pauschale Ansatz von 20 Cent je Kilowattstunde für den Eigenverbrauch in der Gewinnermittlung für die Fotovoltaikanlage nicht unbedingt der günstigste Weg ist, kann der zu versteuernde Eigenverbrauch auch anhand der Wiederbeschaffungskosten ermittelt werden. Das ist der Preis, den Sie bezahlen müssen, wenn Sie aus dem Netz des Energieversorgers Strom beziehen.
Möglichkeit 3: Eigenverbrauch auf Grundlage der Herstellungskosten
Die Finanzverwaltung lässt die Ermittlung des Eigenverbrauchs bei einer PHotovoltaikanlage auch nach den Herstellungskosten zu. Dazu sind die Betriebsausgaben inklusive Abschreibung und Zinsen bei Finanzierung zu ermitteln und der prozentuale Anteil des Eigenverbrauchs.
Um aber die genau und richtige Versteuerug anzuwenden für sie, empfehle ich eine Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen Uli Balzer
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Frage 1: ja, aber es gibt keine Gewährleistungen und muss eventuell mit dem Versicherer , wenn man die Anlage versichert abgesprochen werden.
Frage 2 : auch ja , die Anlage muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden und auch von einen eingetragenen Elektrofachbetrieb an das Netz angeschlossen und inbetriebgenommen werden
Frage 3: nein, ist verboten und kann zur Strafverfolgung kommen.
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Kommt darauf an um welchem Akku es sich speziell Handelt. Geht es nur um den reinen Akku also Batteriespeicher kann man mit kosten um die 500,- Euro netto rechnen.
Das gesamte Speichersystemen mit allen benötigten Komponeten kostet netto ca. 800,- Euro plus Einbau . Für den Einbau kann man nochmals da. 1000,- Euro rechnen.
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