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Bäder Solar GbR
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39 Antworten, zuletzt 12.11.2021

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Energieberater, Fördermittelberatung, Dach, Wärmepumpe, Solarthermie, Pelletheizung, Warmwasser



Viele Hersteller sind im Verbund PV Circle, der sich verpflichtet hat Module dem Wertstoffkreislauf zurück zu führen. Mittlerweile gib es auch weitere Verbände und Hersteller. Gleichwohl kann man Module kostenfrei bei dem örtlichen Bauhof/Wertstoffhof abgeben, der die Module ebenfalls entsprechend Verwertern zuführt.

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Ja. - es gibt vielfältige Varinaten, wie: Strom liefern für ein Heizsystem mit Wärmepumpe (häufig angewandt- mehrere Möglichkeiten) , oder für Infrarot-Heizsystemen (noch nicht so häufig). Warmwasseraufbereitung mittels PV-Überschussladung durch elektrischem Heizstab, eingebunden durch die Software des Systems. Wie sehr lohnend ist u.a. auch oft von der Größe der PV-Anlage abhängig

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Moin, Moin, zu Ihren Fragen:
1. völlig richtig, bis 10 kWp die volle Vergütung, Anteil darüber zum verringerten Satz. zu 2: Meines Erachtens zählt immer die Nennleistung der Module und nicht der Wechselrichterleistung. Zu 3: Ihre Annahme ist richtig, habe das 2011 geltende EEG nicht mehr ganz im Kopf. Wenn Sie nach dem damals gültigen auch eine Vergütung für den Eigenverbrauch bekommen, wirds problematischer. Aber ich glaube dies war erst ab 2012, bin aber eben nicht ganz sicher. Mit sonnigen Grüßen, Andreas Bäder

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Hallo lieber Fragesteller,
im Prinzip ja, hängt aber teilweise von den gewählten oder vorhanden Produkten ab. Wenn der Warmwasserspeicher über einen elektrischen Heizstab verfügt, oder die Möglichkeit besteht, diesen nachträglich zu installieren, sollte dies bei Ihnen eigentlich möglich sein.
Mit sonnigen Grüßen

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Lieber Fragesteller. Zwei Zähler wären nur dann lohnend, wenn der Wärmepumpentarif noch deutlich günstiger ist als der Haushaltsstromtarif. Bei Verzicht auf den Wärmepumpentarif (falls Unterschied nicht allzu hoch) bedient die PV Anlage beides und man spart den 2. Zähler und die Jahresmiete.

Bei noch hoher Preisdifferenz kann durch ein besonderes Messkonzept (Kaskadenmessung) die PV Anlage ebenfalls beides bedienen. Ob dieses Meßkonzept sinnvoll hängt von den Möglichkeiten des Zählerschranks und den Anforderungen des Netzbetreibers ab.

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Hier gäbe es mehrere Möglichkeiten. Ist die Preisdifferenz Haushaltsstrom zu Wärmepumpentarif nicht mehr hoch (diese kann von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich sein), würde ich beides zusammenlegen und auf den Wärmepumpentarif verzichten - erspart auch die Jahresmiete für den Zähler. Bei noch größeren Differenzen kann durch ein besonderes Meßkonzept und Aufbau (Kaskadenmessung) der Warmepumpentarif erhalten bleiben und die PV Anlage trotzdem beide Kreise bedienen. Die Möglichkeiten und Wirtschaftlichkeit hängen/hängt ein wenig von dem vorhandenen Zählerschrank und von den Anforderung des Netzbetreibers ab. Ist aber eigentlich generell fast immer möglich und haben dies auch schon mehrere Male realisiert.

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Moin, Moin: dadurch dass, das neue EGG(Geltung ab 01.01.2021) das eine Regelung für Post-EEG-Anlage beinhalten soll, immer noch nicht verabschiedet wurde und genauer Inhalt letztendlich noch nicht bekannt, bewegen wir uns zu Zeit leider in einer Grauzone. Einige Verbände haben wie folgt geraten:Seite 1 von 3
Hinweis für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen
Betroffen sind derzeit: Photovoltaikanlagen die in den Jahren bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden. Bei diesen Anlagen endet die gesetzliche EEG-Vergütung (Förderzeitraum) zum 31. Dezember 2020.
Seit einigen Wochen erhalten Betreiber dieser Anlagen von ihrem Netzbetreiber (örtlicher Verteilnetzbetreiber, VNB) Schreiben, dass die Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für diese Anlagen zum Jahresende ausläuft. Ab 1. Januar 2021 dürfen die Netzbetreiber den Strom aus diesen Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht mehr abnehmen und vergüten.
Bundesregierung und Gesetzgeber haben es versäumt, rechtzeitig eine Anschlussregelung für die einfache weitere Einspeisung des Stroms dieser Anlagen ins Netz zu schaffen. Das aktuell gültige EEG sieht dafür nur die „sonstige Direktvermarktung“ vor, was für kleine Photovoltaikanlagen aufwändig und teuer ist und damit nicht praktikabel.
Derzeit befindet sich eine Gesetzesänderung (EEG 2021) zur Beratung im Deutschen Bundestag, die bis zum Jahresende verabschiedet werden soll. Es ist noch nicht sicher, dass dies gelingt und das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.
Viele Anlagenbetreiber sind daher verunsichert, wie sie sich verhalten sollen. Betroffenen Betreibern empfehlen wir deshalb:
1. Es besteht keine Notwendigkeit, kurzfristig Entscheidungen zu treffen oder Änderungen an der Photovoltaikanlage oder Elektroinstallation vorzunehmen. Anlagenbetreiber können das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens in Ruhe abwarten.
2. Der Gesetzentwurf sieht eine Möglichkeit vor, auch nach Ablauf der EEG-Förderung weiterhin den Solarstrom an den Netzbetreiber zu verkaufen, ohne dass dafür technische Änderungen an der Photovoltaikanlage notwendig wären und ohne zusätzliche Messtechnik. Laut Gesetzentwurf fallen Anlagenbetreiber, die nichts tun, automatisch in diese
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Anschlussvergütung. Sofern diese Regelung vom Deutschen Bundestag beschlossen wird und ab 1. Januar gilt, können Anlagenbetreiber ihre Anlage einfach weiterlaufen lassen.
3. Auch wenn das Gesetz nicht rechtzeitig beschlossen würde oder noch nicht ab 1. Januar in Kraft treten könnte, gehen wir davon aus, dass die Anlagen weiter betrieben werden können. Falls der Netzbetreiber von Ihnen eine Entscheidung verlangt, teilen Sie ihm mit, dass Sie den aktuellen Gesetzgebungsprozess abwarten wollen und voraussichtlich zunächst die im Gesetzentwurf geplante Anschlussvergütung in Anspruch nehmen.
4. Falls der Netzbetreiber damit nicht einverstanden ist und Drohungen ausspricht für den Fall, dass die Anlage ab 1. Januar weiter Strom ins Netz einspeist, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit einem der an diesem Hinweispapier beteiligten Verbände. Widersprechen Sie Ihrem Netzbetreiber mit dem Verweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren. Sie können vorsorglich am 1. Januar Ihre Photovoltaikanlage abschalten, wenn Sie Streit mit dem Netzbetreiber vermeiden wollen (Abschalten der Netz-Sicherung des Wechselrichters).
5. Genauso können Sie vorgehen, wenn der Netzbetreiber Sie auffordert, entsprechend dem bisher gültigen EEG ab dem 1. Januar 2021 in eine „andere Veräußerungsform“ zu wechseln. Falls ein solcher Wechsel auch nach der Gesetzesänderung notwendig werden sollte oder sinnvoll wäre, können Sie dies auch in Zukunft noch jederzeit tun. Es besteht also auch hierzu keine Eile.
6. Prüfen Sie auch Angebote von Energieversorgern und Stadtwerken für den Weiterbetrieb und die Stromabnahme aus Ihrer Anlage (meist in Verbindung mit einem Stromliefervertrag) erst gründlich, bevor Sie sich vertraglich binden. Auch hier gilt, erst einmal die Gesetzesänderung abzuwarten.
7. Notieren oder fotografieren Sie auf jeden Fall den Zählerstand des Einspeisezählers zum 31.12.2020
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Weitere Informationen für Anlagenbetreiber sind hier zu finden:
Bündnis Bürgerenergie: https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/BBEn_Wirtschaftlich_und_oekologisch_sinnvoller_Weiterbetrieb_von_UE20-Anlagen.pdf
DGS: https://www.dgs.de/news/en-detail/240420-ue20-pv-anlagen-rechnet-sich-der-weiterbetrieb/ sowie www.pvlotse.de
Solarenergie-Förderverein Deutschland: https://www.sfv.de/artikel/eeg-novelle_2021_wie_soll_es_mit_ue20-anlagen_weitergehen
Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pv-nach-20-jahren
Kontakte für Verbraucher/Anlagenbetreiber:
 Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie: weiterbetrieb@dgs.de
 EnergieAgentur.NRW: weiterbetrieb@energieagentur.nrw
 Solarenergie-Förderverein Deutschland: zentrale@sfv.de
 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: https://www.verbraucherzentrale.nrw/kontakt-nrw
Stand: 4.12.2020
----------------- also Rat, zuerst mit dem Netzbetreiber sprechen, ob dieser eine Regelung anbietet, vorrangig auf Eigenverbrauch umstellen und falls der Netzbetreiber kein Angebot macht, in Ruhe Abnehmer finden: z.B. Einige Anbieter von "Grün Strom" bieten zu unterschiedlichen Bedingungen Anschlussregelung, wie Grünpower, Polarstern. Viel Erfolg und mit sonnigen Grüßen

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100 % taugliche Gestelle für die Kombination Gründach und PV-Anlage gibt es z.B. von der Fa. Bauder. Aber bei einer nachträglichen Installation müsste tatsächlich, zumindest in Streifen das Substrat runter. Ansonsten könnte man ein ballastarmes Flachdachmontagegestell einfach aufstellen (z.B. TricF-Box von Wagner Solar. Nicht 100 % ideal, würde aber meines Erachtens gehen, wenn das Flachdach nicht mehr als 2-3 Grad Neigung aufweist.

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Wenn die neue Anlage nicht innerhalb von 12 Monaten nach Errichtung der 1. Anlage errichtet wird, gilt sie als eigenständige Anlage. An der "Geschäftsform" ändert sich meines Erachtens nach nichts.
Problem: zum 1. Jan.2021 soll ein neues EEG gelten, das in endgültiger Form noch nicht vorliegt und daher auch noch nicht vom Bundestag verabschiedet werden konnte. Bevor ich eine endgültige Entscheidung zum Erwerb einer neuen PV-Anlage treffen würde, würde ich auf jeden Fall letztendlich warten, bis das EEG in Gänze bekannt. Hier könnte plötzlich was ganz anderes stehen. Haben hier diesbezüglich in den letzten 20 Jahren genug Erfahrung sammeln können; selten positive.

Herr S., 07.12.2020

Danke die Antwort hat mir geholfen.

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Es gibt Systeme die dies möglich machen könnten. Hängt jedoch viel von den tatsächlichen Bedingungen von Vorort ab, ob diese Systeme, wie z.B. Firstkopplung tatsächlich einsetzbar wären. Gerne Bilder übermitteln, dann können wir dies explizit beurteilen.

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Eine Nulleinspeiseanlage, d.h. außerhalb des EEG-Vergütung und deren Regularien, kann man schon jetzt errichten.

Aber außer für einen Gewerbebetrieb (oder ähnliche Verbraucher) mit hohen Stromverbrauch tagsüber, werden sich wohl auch nach dem neuen EGG (unbekannte Vergütung) kleinere Anlagen (Privathaus etc) im Netzparallelbetrieb nach EEG immer noch besser rechnen als ohne EEG. Da Eigenverbrauch (augenblicklicher Bedarf, Speicherladung) immer Vorrang hat kaufen Sie erst Strom hinzu, wenn die gebrauchte Leistung über Module und Speicher nicht mehr gedeckt werden kann; und dies ohne wie auch immer geartete Umschaltung.

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Im Prinzip halte ich die Aussagen des SFV für richtig.
Das Problem liegt meines Erachtens in der zu Zeit nicht zu prognostizierenden tatsächlichen Lebensdauer. Hier fehlt halt schlicht die Langzeitanlagen. Ich betreibe Anlagen seit weit über 20 Jahren. Die langjährige Haltbarkeit der Module ist Fakt.
Trotzdem können einige Gründe doch für die Installation sprechen. z.B. erhält man in NRW eine Speicherförderung (verlorener Zuschuss), allerdings nur bei gleichzeitiger Installation einer PV-Anlage. Fällt also weg, bei einer Nachrüstung. Bei gleichzeitiger Installation können auch die Speicherkosten (z.B Mehrwertsteuerrückerstattung) geltend gemacht werden; bei einer nachträglichen Installation in der Regel nur, wenn zuvor ein Hybridwechselrichter installiert wurde, was meist nicht der Fall ist. Preisentwicklung Strom sehe ich etwas anders als der SFV. Die Kosten des von Berlin für notwendig erachteten Stromtrassenausbau (aber eigentlich wahrscheinlich unsinnig) von Nord nach Süd wird sich sich sicherlich deutlich im Strompreis bemerkbar machen; wenn es denn so kommt. Allerletztens, wenn denn jeder warten würde, bis was günstiger wird, wird es, weil es in der Regel nur über die "Masse" geht, kaum günstiger. Gerade die Modulpreise wären ohne die Pioniere und den ersten erfolgreichen EEG`s noch lange nicht so viel günstiger geworden. Für viele ist auch die Autarkie ihren Preis wert. Ersatzstromfähig, erst richtig wichtig wenn die Netzstabilität tatsächlich schwächer werden sollte, wird eine Anlage eigentlich auch nur über einen Speicher.

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Zur statistischen Lebenszeit haben wir keine eingenen Erhebung durchgeführt und Angaben von den Herstellern dazu sind uns nicht bekannt.

Mein "Schätzwert" läge um 12-13 Jahre. Meine ersten eigenen Wechselrichter laufen seit über 22 Jahren störungsfrei. Gleicher Typ, gleiches Baujahr mussten wir bei unserer 1 verkauften Anlage nach 9 Jahren reparieren lassen. Die Standzeiten sind für elektronische Geräte ungewöhnlich hoch. Da hatte ich anfänglich auch Bedenken. Des weiteren muss man bedenken, dass der Nachfolger eines Wechselrichter, der z.B nach 10 Jahren gewechselt werden müsste, kleiner und deutlich günstiger sein wird, als der Ursprüngliche. Bei vielen Ertragsprognosen die mir Kunden vorgelegt haben, waren Reparaturkosten oder Kosten für den Austausch von Wechselrichtern nicht enthalten. Bei unseren Ertragsprognosen pflegen wir einen jährlichen Aufwand ein, der als "Rücklage" für eine mögliche Reparatur oder Tausch betrachtet werden soll. Damit ließe sich ein Wechselrichtertausch nach 10 - 11 Jahren bewerkstelligen, ohne dass prognostizierte Gewinn darunter "leidet". Wünsche schönes Wochenende und verbleibe mit sonnigen Grüßen - Andreas Bäder

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Meines Erachtens wäre die Aufteilung in 2 separte Stränge sinnvoll. Wäre bei gleicher Moduzahl auf beiden Dachflächen nur dann nicht nötig, wenn die Dachflächen bei gleicher Neigung 180 Grad gegenüber von einnader liegen würden und beide Dachflächen ziemlich genau nach Ost und West stehen.. Bei Süd-Ost und bei Süd-West scheint mir das nicht gegeben, so dass die jeweils schlechter zur Sonne stehenden Anlagenteil die andere leistungsmäßig mit runterzieht (bei nur einem Strang!). Leistungsmäßig dürfte der WR mit den 20 Modulen gut ausgelegt sein.

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Hallo lieber Fragesteller, das hängt meines Erachtens von der Größe der Anlage ab. Bei Anlagen ab 30 kWp kann er ablehen, bzw. wenn für die Anlage ein Netzausbau nötig wäre, würde dies zu Ihren Lasten geschehen - und/oder es z.B. drei Felder weiter eine ausreichende Leitungskapazität geben, müssten Sie die Kosten für Kabel und Kabelgraben tragen. Bei Anlagen unter 30 kWp, die der Netzbetreiber, wie gesagt meines Erachtens (dass EEG hat sich so oft geändert, dass man fast ein Jurist sein muss, dürfte er, zumindest nicht langfristig den Anschluss verweigern, und ein notwendiger Netzausbau ginge zu Lasten des Netzbetreibers. Wie viel Zeit ihm dafür eingeräumt wird, entzieht sich ganz meiner Kenntnis.

Belastbarere Informationen bekommen Sie sicherlich beim Solarförderverein Aachen . www.sfv.de
- Wünsche "gutes" Gelingen.

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Die ersten beiden Fragen sind "jein-Fragen". Ob eine 6 bis 7,5 kWp

Anlage installiert werden kann, ist von der nutzbaren und möglichst beschattungsfreien Fläche abhängig. Bei kleinen Reihenhäusern ist es oft nicht möglich Anlagen über 5 kWp zu installieren. Bei anderen Einfamlienhäuser oft durchaus möglich. Wie hoch der Eigenverbrauch sein kann ist ebenfalls von vielen Faktoren abhängig. Bei einem jungen, doppelverdienende Paar, dass erst am frühen Abend nach Hause kommt, ist der Eigenverbrauch ohne Speicher sehr gering. Bei einer Familie mit kleinen Kindern und angepassten Verbrauchsverhalten (z.B. Waschmaschine an, wenn die Sonne scheint), sieht es z.B. anders aus. Ohne Speicher kann der Eigenverbrauch dann zwischen 20 bis 30 % liegen; mit Speicher zwischen 50 und 70 %. Ziel einer intelligenten Anlage (Speicher, Smart Meter etc.) ist die Optimierung des Eigenverbrauchs.

Steuerliche Aspekte sind zu vielfältig um in kurzen Sätzen beantwortet werden zu können. Auf der Homepage des Solarfördervereins Aachen finden Sie gute Informationen www.sfv.de.

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Ich bin zwar Intallateur, habe aber selber eine Fassandenanlage und haben auch schon Fassadenanlagen für Kunden errichtet.
Ist als technisch möglich; ob wirtschaftlich sinnvoll hängt stark von weiteren Faktoren statt:
1. kann man gegebenenfalls mit Standartmodulen arbeiten (dann werden nur die endstehenden Freiflächen (Dreiecke) mit farbigen Kunststoff oder Metallplattenabgedeckt. Module in Sonderanfertigung sind nach wievor relativ teuer.
2. hängt es von der tatsächlichen Ausrichtung der Giebelseite ab. Generell kann man sagen, dass die vertikale Anordnung ungefähr um die 30 % weniger Ertrag bringt, als eine in gleicher Ausrichtung dachparallel installallierte Anlage. Mit einer südlichen Ausrichtung wäre es noch ok; ist der Giebel stark nach Ost oder West ausgerichtet, wird sich der Aufwand nicht mehr wirtschaftlich rechnen.

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Es gibt Modulhersteller die sind dem PV-Cirkle angeschlossen. Bei allen Unternehmen in diesem Verband könnte man Module kostenlos entsorgen lassen.
Auch die kommunalen Wertstoffhöhe sind eigentlich verpflichtet Module anzunehmen (was nicht alle Wertstoffhöhe wissen) Unser örtlicher macht dies problemlos, ist aber meines Erachten in Abhängigkeit vom tatsächlichen Wohnort und dem in diesen Bereich zuständigen Wertstoffhof.

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Im Prinzip ist dies möglich. Wie viel Aufwand betrieben werden muss, ist auch von den jeweiligen Bestandsprodukten abhängig, z.B. bietet der Warmwasserspeicher die Möglichkeit einen neuen oder zweiten Heizstab einzubinden, der dann in das PV System mit integriert werden kann.
Am einfachsten läuft es natürlich über eine SG-ready Wärmepumpe.
Ohne Geräte und Örtlichkeiten zu kennen ist den Aufwand zu beziffern leider nur schwerlich möglich. Das gilt nicht nur für den Warmwasserspeicher, sonder betrifft auch den Vorort arbeitenden Wechselrichter, und die Frage, ob schon ein Smart Meter, Homemanager etc. vorhanden ist. etc.

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Dies lässt sich nicht so einfach beantworten, weil in Abhängigkeit von den tatsächlich eingesetzen Modulen und Wechselrichter
Ähnlich wie ein 150 PS Hyundai und ein 150 PS starker Mercedes. Da wird der Mercedes einiges mehr kosten. So vielfältig wie der Automarkt ist auch der PV Markt. Günstige und gute Module gegen weniger günstig und sehr guten Modulen mit z.B. 25 jähriger Produktgarantie.
In der Realität von PV-Anlagen würde ich sagen zwischen 5.200 € bis 7.000 € netto + Mehrwertsteuer. Ist neben der Produktauswahl auch abhängig von der Dachsituation -z.B Einfamilienhaus oder 4 stöckiges Stadthaus.
Wegen der Komplexität braucht es eigentlich immer eine gute Beratung.

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Generell ist es möglich. Garagen zählen zu den Standorten, deren Anlagen nach dem EEG (an oder auf einem Gebäude) vergütet werden.
Bei einer Standartgarage bekommt man leider nicht sehr viele Module installiert, da der notwendige Reihenabstand um die Eigenbeschattung zu vermeiden, dies nicht zulässt. Im Verhältnis der Gesamtleistung steht natürlich die Wirtschaftlichkeit, die bei kleinen Anlage natürlich nicht so hoch ist.
Eventuell kann man Überlegungen anstellen, ob die Fläche nicht durch sinnvolle andere Maßnahmen vergrößert werden kann; z.B. zusätzlicher Solarcarport über Garageneinfahrt etc.
Bei Garagen ist generell darauf zu achten, weil in der Regel Flachdach, in dessen Dachhaut niemand gerne das Tragegestell "andübeln" möchte. Um dies zu vermeiden braucht man ausreichend Ballast um das Modulgestell auch sturmsicher befestigen zu können. Dann geht um die Prüfung der möglichen Dachlasten nach der Gebäudestatik. In der Regel sind alle Flachdächer, die für eine Kiesschüttung ausgelegt sind, nutzbar. Ansonsten prüfen, oder überlegen, ob Alternativen zu der Befestigung möglich sind. Je nach Dachaufbau ließe sich vielleicht noch etwas machen.

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Leider hat der Fachmann recht, es sei denn, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des EEG würden sich ändern.
Die Regierungskoalition hat vor einiger Zeit den sogenannten "atmenden Deckel" "erfunden". Dieser hat a. je nach Gesamtzahl der neu installierten Leistung von 3 zurückliegenden Monaten, die Höhe des Vergütungssatzes für Anlagen, die in den 3 Folgemonaten installiert werden, bestimmt-
Bei Erreichen von einer klar definierten Obergrenze (Anzahl der gesamt installierten Leistung) von 52 MW, die nächstes Frühjahr wohl erreicht werden wird, soll es ab diesem Zeitpunkt für neue Anlagen keine Einspeisevergütung mehr geben.
Dagegen richten sich natürlich viele Proteste (siehe Information beim Solarförderverein Aachen: www.sfv.de, und oder auf den Seiten von Prof. Quaschnik), da die Klimaziele ja noch lange nicht erreicht sind. Aber zumindest zu Zeit scheint sich in Berlin niemand von der Regierungsseite der Sache anzunehmen. Durch die immer schlechteren Rahmenbedingugen durch das EEG sind im Zeitraum von 2012 bis 2016 rund 80.000 Arbeitsplätze in der Solarindustrie und Handwerk verloren gegangen, ohne dass die Öffentlichkeit davon Kentniss erhalten hätte. Das sieht natürlich bei Arbeitsplatzverlusten in der Braunkohleförderung und Verstromung gänzlich anders aus. Bei einem tatsächlichen Ende der Einspeisevergütung wird das Sterben der Brache leider wohl wieder Fahrt aufnehmen.
Zugegeben viel Text auf eine kurze Frage. Ich bin seit 21 Jahren mit großer Leidenschaft in diesem Bereich tätig - aber den "Kaffee habe ich so langsam auf".

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Es wird leider nicht so häufig angefragt; haben aber im Laufe von 2 Jahrzehnten einige Anlagen als Überdachung errichtet.

Eigentlich gibt es zwei Möglichkeiten:
1. es gibt serienmäßig gefertigte teiltransparente Module, anhand deren Abmessungen kann man die Tragekonstruktion errichten oder errichten lassen. Dies ist die wahrscheinlich günstigste Variante. Passende Module zum Beispiel bei Solarwatt.
2. Falls die Unterkonstruktion schon steht, oder eine realisiert werden soll, die den Einsatz von den standartisierten Module nicht zulässt (Maße oder z.B. höhere Lichtdurchlässigkeit) kann man Module dafür speziell anfertigen lassen. (teuerere Variante) Aber hier lassen sich auch Wintergärten etc. realisieren, da dann auch das Solarglas wärmedämmend gefertigt wird.
Eines muss es einem aber Vorab bewußt sein, das es, egal bei welcher Lösung, darunter um einiges dunkler ist als zuvor. Das betrifft natürlich auch die Räume mit Fenstern die innerhalb dieses Bereich liegen.

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Die Frage läßt sich nicht so einfach beantworten, da die Anlagengröße der PV-Anlage nur zu einem gewissen Grad bestimmend für die Größe (kWh)des benötigten Speichers ist. Wichtig ist die tatsächliche Speichergröße an den individuellen Verbrauchsdaten zu bestimmen (Jahresstrombedarf, Anzahl der Personen (wieviel davon auch oft tagsüber im Hause- oder nur ab Nachmittag) etc.
Ein zu kleiner Speicher frustet-weil nicht ausreichend; ein zu großer ist "verschenktes" Geld und dadurch sinkt die Wirtschaflichkeit deutich.
Auch kommt es darauf an, was man von dem Speicher erwartet - z.B. dreiphasig einspeisend, Ersatzstromfähigkeit, etc.
Die Kosten liegen in der Regel zwischen 5.000 - 8.500 € je nach tatsächlicher Größe.
Hoffe weiter geholfen haben zu können.

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Dem sollte sich ein erfahrener Jurist annehmen.
So viel ich weiß hat man in manchen Fällen(regional wohl unterschiedlich) die Zahlung der Einspeisevergütung bei Dächern verweigert, die den Anschein hatten, nur zu diesem Zweck gebaut worden zu sein. Endgültige Rechtsprechung ist mir leider nicht bekannt; würde mich aber auf jeden Fall 100 %ig absichern

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In der Regel muss jeder einzelne Eigentümer zustimmen, es sei denn, es würde anders in der Satzung stehen.
Wir haben schon in ähnlicher Konstallation Anlagen errichtet.
a. wie schon von Herr Guthofer benannt, als gemeinschaftliche Anlage
b. nur für einen Eigentümer, wenn die anderen zugestimmt haben.
c. wie zuvor, aber auch dann nur auf einer anteiligen Dachfläche, damit den anderen Eigentümer gleiches auch ermöglicht werden könnte.

Wünsche positive Verhandlungen. Falls keine Einigung möglich, hilft vielleicht ein wenig die "kleine" Lösung: Balkonmodule (wird von immer mehr Energieversorgern akzeptiert)

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Das läßt sich nicht einfach so generalisiert beantworten. Die Anlage (Module, Wechselrichter Installation), Größenordung 5 kWp
wird so um 1.400 € je installierte kWp liegen. Die Kosten des Speicher hängt von seiner nutzbaren Kapazität ab. Eine sinnvolle Größe sollte eigentlich individuell ermittelt werden (Bedarf in den Abendstunden, wie viele Personen, davon wie viele tagüber zuhause oder in der Regel nur abends etc., dann gibt es noch andere Faktoren wie: Ersatzstromfähigkeit, ein oder dreiphasig einspeisend usw. Die Bandbreite schwankt so in etwa von 4000 - 8000 Euro.

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Auf den Seiten des Solarfördervereins Aachen (www.sfv.de) finden Sie gute Erleuterungen zu dem Steuern.
Auf den Seiten der Sonnenkraft kann man gegen geringe Gebühr ein Tool laden mit dem man die unterschiedlichen Handhabungsmöglichkeiten gegenüber stellen kann.
Der Preis Ihres Angebotes erscheit aus 1. Sicht hoch. Kenne allerdings auch nicht die Montagebedingungen.

Herr V., 09.10.2018

Es sind 21Module von Solarwatt und ich habe Westseite daher mehr Module

Wenn es sich um die Glas -Glas Module von Solarwatt handelt ist der angegebene Preis wohl nachvollziehbar. Die Module sind sehr gut, leider sind die Solarwatt Glas-Glas-Module relativ hochpreisig, teurer als ähnliche Module z.B. die Sonnenstromfabrik Wismar. Diese verfügen aber leider nicht so über die hohe Garantien der Solarwatt-Garantien. Solarwatt stand allerdings aufgrund der Garantieinhalte im "Beschuss" der Verbraucherberatung. Solarwatt hat jetzt verbesserte Bedingungen angekündigt.Daher hat die Verbraucherberatung Solarwatt von der Klage gegen andere Hersteller wg. verbraucherunfreundlichen Bedingungen ausgenommen. Unsere Modulfavoriten sind Module aus dem Haus LG-Electronics. Zwar nicht Glas Glas, aber sehr hochwertig, mit guten Erträgen und seit Sommer mit 25jähriger Produktgarantie. Bei Anlagen, bei denen wir mit baukleinern Modulen besser geeignet sind, setzten wir oft die Hochleistungsmodule von Sharp ein (1.30 mal 1 m)

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Das ist eine uralte Behauptung,lange überholt, wird aber gerne mal von Gegner der Photovoltaik immer wieder gerne aufgegriffen.
Das Verhältnis war in früheren Jahren natürlich schlechter als heute,aber niemals seit Serienproduktion 20 Jahre. In den Beginnen der Serienproduktion (damals noch viel Handharbeit) lag man bei rund 7 Jahren. Heute, bei den vollautomatischen Produktionen liegt man unter 2 %. Als ich vor 20 Jahren mit der Installation von Solarstromanlagen begonnen habe, begegnete mir das Argument noch relativ oft, in den letzten Jahren aber eigentlich nicht mehr.

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Zu eins - es ist bei Anlagen unter 10 kWp nicht unbedingt erforderlich. Zum Gewerbe- oder Ortnungsamt muss man generell nicht mehr, sondern die Bewertung trifft das Finanzamt, je nach vorliegender Kundenanmeldung (Kundenwunsch). Falls man auf die gewerbeliche Nutzung verzichtet hat man natürlich nicht den Mehrwertsteuervorteil.

zu 2 und zu eins gibt es gute Informationen beim Solarförderverein (www.sfv.de) und auf der Homepage der Sonnenkraft-Freising.de
kann man ein Berechnungstool gegen geringe Gebühr laden, das beide steuerlichen Modelle gegenrechnet. Gerade für Renter etc. ideal.

zu drei: es gibt notstromfähige dreiphasige Speichersysteme. Um diese auch voll "Ersatzstromfähig" nutzen zu können bedarf es allerdings einer Erweiterung des Hausanschlusses bzw. Zählerschrankes. Wieviel Zeit sich damit überbrücken lässt liegt natürlich an der Speicherkapazität als auch der Leistung der Solarstromanlage zur Zeit des Stromausfalles (reicht diese, den Speicher weiterhin zu speisen.

8 Hilfreiche Antwort

Wenn kein freier Kaminzug oder ein kein Installationschacht vorhanden ist, kann man alternativ an der Fassade (Kabelkanal, Psydo-Fallrohr oder ähnliches) entlang Richtung Keller (am besten dann Kellerfensterschacht- falls vorhanden)
Mit sonnigen Grüßen
Andreas Bäder

1 Hilfreiche Antwort

Monokristalline Produkte einiger Premiummodulhersteller überzeugen gerade im Schwachlichtbereich und erreichen dort mehr Leistung als polykristalline Produkte. Das hat bei einigen dieser Hersteller z.B. Panasonic (Hybridmodul; monokristalline Zelle und amorphe Deckschicht)dann auch seinen Preis.

2 Hilfreiche Antwort

Für Anlagen z.B. dem eigenen Dach des Einfamilienhauses muss man kein Gewerbe anmelden und kann trotzdem die Anlage steuerlich geltend machen (Vorsteuerabzug etc.) Gute Informationen bietet der Solarförderverein Aachen auf seiner Internetseite: www.sfv.de

In der Regel ist die steuerliche Geltungsmachung die wirtschaftlichste Variante. Wer aber den bürokratischen Aufwand meiden will, (z.B. immer mehr Rentner)kann aber selbst darauf verzichten. Informationen hierzu bietet die Internetseite des Vereins Sonnenkraft Freising: www.sonnenkraft-freising.de

Hier kann man auch gegen eine geringe Gebühr ein Tool laden, mit dem man den Ertragsfluß mit und ohne steuerliche Geltungsmachung, bezogen auf Größe der Anlage und den möglichen Jahreserträgen, vergleichen kann.

Auf jeden Fall ist die Entscheidung, wenn denn die Rahmenbedingungen stimmen, eine Solarstromanlage zu errichten, die Richtige.

mit sonnigen Grüßen
Andreas Bäder

1 Hilfreiche Antwort

Die Frage zu beantworten braucht mehr als einen Satz. Auf 30 qm, wenn Sie nicht von Störflächen unterbrochen sind, könnte sich abhängig von Modulleistung (Standard oder Hochleistungsmodul) eine Photovoltaikanlage von 3 - 4 kWh verwirklichen lassen.
Anlagen dieser Größenordnung kosten bei uns fertig installiert netto ca. 1.500 € plus MwSt. je installierter kWp.

Bestandteile der Anlagen sind Module und Wechselrichter nur namhafter Hersteller(Deutschland, Europa oder Korea, bzw, doppellagiges Gestell etc.
Gerne können Sie uns ein Bild Ihres Daches zukommen lassen. Auflösung hoch genug um Ziegel zu zählen. Dadurch können wir das Dach recht gut vermessen und eine möglichst optimale Modulanordnung finden. Sie würden dann ein sehr genaues Richtpreisangebot erhalten.

Mit sonnigen Grüßen,
Andreas Bäder

1 Hilfreiche Antwort

Hallo,
mit Wechselrichtern mit z.B. zwei sogenannten MPP-Trackern können in der Regel Module auf 2 Dachflächen mit unterschiedlichen Bedingungen (Neigung und/oder Ausrichtung) sinnvoll zusammengefasst werden. Auch Konzepte wie das von Solaredge (Wechselrichter und Leistungsoptimierer für die Module) können sinnvoll sein.

Bei einer Neigung von 24 Grad macht in der Regel eine nach Osten ausgerichtete Anlage auch aus wirtschaftlicher Sicht ebenfalls Sinn, da die Kosten für eine Solarstromanlage in den letzten Jahren stark gesunken sind.

Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen!

mit sonnigen Grüßen
Andreas Bäder

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