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Freiflächenanlage oder Dachanlage?

ich habe einen Kunden der möchte auf einem in seinem Eigentum befindlichen Gelände eine Freiflächenanlage errichten von ca. 100 kW peak. Er fragte mich um seinen Rat, was er machen soll, entweder Freiflächenanlage, oder alternativ eine dachgebundene Anlage. Entscheidet er sich für eine dachgebundene Anlage, so müssten allerdings erst die entsprechenden Dächer in Form einer eventuell offenen Unterstellhalle gebaut werden.
Für die Beantwortung dieser Frage würde ich gerne ihre Unterstützung in Anspruch nehmen.

Aus der jetzigen Sicht gebe es bei einer Freifeldanlage viele Hürden und Hindernisse zu nehmen, die bei einer Dachanlage nicht vorhanden wären, wie zum Beispiel Bodengutachten, Baugenehmigung, Bebauungsplan, lange Wartezeiten für Genehmigungen von der Gemeinde, eventuell Löschteich usw. hinzu käme noch die niedrigere Einspeisevergütung, die sie liegt aktuell bei 7,93 Cent, und würde im April wahrscheinlich noch einmal sinken, je nach Zubau. Bitte machen Sie mir eine kleine Gegenüberstellung, damit ich auch in Zukunft Argumentationshilfen in der Hand habe. Ich danke Ihnen für Ihr Angebot und nehme das gerne an.

Herr D. 22.01.2019

Photovoltaik

Bei 100kWp würde ich definitv die Dachfläche bevorzugen. Die Einspeisevergütung ist hier höher und die Kosten für die Installation geringer. Am besten wäre ein Blechdach. Hier sind kaum Gestellmaterialien erforderlich.

Herr D., 29.01.2019

Besten Dank für Ihre Antwort, in diese Richtung habe ich auch gedacht, und habe den Interessenten Interessenten auch so geantwortet. Es ist aber gut, zu wissen, dass meine Meinung zu dem Thema Freifeld oder dachgebundene Anlage richtig war. Nochmals herzlichen Dank

1 Hilfreiche Antwort

Die Aufdachanlage ist in jedem Fall vorzuziehen!
Es muß allerdings sicher gestellt werden, daß die Unterkonstruktion ein "Gebäude" ist, das einen separaten Nutzen hat und nicht etwa nur errichtet wurde, um die PV-Anlage aufzunehmen!(Maschinenhalle, Carport o.ä.)

Herr D., 29.01.2019

Danke für den Hinweis, davon habe ich schon einmal gehört. Aber eine Maschinenhalle zum Beispiel, erfüllt doch den Zweck eines Gebäudes, zumal dafür Mieteinnahmen fließen. Und bei einem Carport natürlich nur in Verbindung mit einer Ladesäule wäre ebenso ein Zweck erfüllt Kommlicht, nämlich der Einnahmen zu erzielen. Wenn nötig bitte noch einmal eine Antwort von Ihnen, besten Dank

1 Hilfreiche Antwort

Dem sollte sich ein erfahrener Jurist annehmen.
So viel ich weiß hat man in manchen Fällen(regional wohl unterschiedlich) die Zahlung der Einspeisevergütung bei Dächern verweigert, die den Anschein hatten, nur zu diesem Zweck gebaut worden zu sein. Endgültige Rechtsprechung ist mir leider nicht bekannt; würde mich aber auf jeden Fall 100 %ig absichern

1 Hilfreiche Antwort

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