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64 Antworten, zuletzt 10.09.2021

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Energieberater, Fördermittelberatung, Ölheizung, BHKW, Dach, Wärmepumpe, Solarthermie, Wohnraumlüftung, Elektroheizung, Brennstoffzelle



Sie können Ihr Dach an einen Investor verpachten und dann die von diesem errichtete Anlage zurückpachten.
Direkt aus der Anlage Strom beziehen ist zwar theoretisch auch möglich aber nicht zu empfehlen.
In diesem Falle müssten pro KWh 6,5 Cent EEG-Umlage entrichtet werden.
Durch das beschriebene Pacht- und Repachtmodell würden Sie wieder zum Betreiber und gleichzeitig Nutzer der Anlage.
Durch diese Personengleichheit entfällt bei Anlagen unter 30 KWp die EEG-Umlage ganz, darüber müssten nur 40% von 6,5 Cent für jede selbst erzeugt und auch verbrauchte KWhh gezahlt werden.

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Thermie lohnt sich eher nicht!
Man sollte statt dessen einen von der PV-Anlage versorgten E-Heizstab in den Warmwasserspeicher einbauen.
Dieser wird nur mit dem Überschuß der PV-Anlage versorgt, der sonst ins Netz eingespeist würde!
So etwas bietet die Fa. MY-PV aus Österreich an.
Damit erhöht sich auch die Eigenverbrauchsquote der PV-Anlage und es ist billiger als eine Thermie!

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reduzierte EEG-Umlage (40% der gesamten EEG-Umlage) zahlt man nur bei Personengleichheit von Erzeuger und Anlagennutzer. Verkauft man Strom an andere fällt die volle Umlage von fast 7 Cent an!
Allerdings wurde diese Art der EEG-Umlage erst 2014 eingeführt, eigentlich sollten Sie gar nicht betroffen sein!
Also offizielle Zähler von allen Familienmitgliedern außer dem Betreiber abmelden und intern innerhalb der Familie auf dem kleinen Dienstweg verrechnen!
Man kann Wohnungen schließlich möbliert, warm, oder auch incl. Stromverbrauch vermieten....
So gibt es nur noch einen Betreiber und auch nur einen Nutzer und dieser ein und dieselbe Person!
Nicht geeichte Zwischenzähler um intern die Verbräuche zu ermitteln gibt es im Elektrogroßhandel.

Herr R., 05.05.2020

Nach der Darlegung ihrer Antwort an die transnet-eeg habe ich folgende Antwort erhalten: Sehr geehrter Herr, zu der von Ihnen geschilderten Sachlage können wir Ihnen nur mitteilen, dass nach unserer Einschätzung Ihr Sohn EEG-umlagepflichtig ist. Ihr Sohn beliefert dritte Letztverbraucher mit Strom vor Ort aus der PV-Anlage. Für diese Stromlieferung wird 100 % EEG-Umlage fällig. Des Weiteren wird eine Eigenversorgung für den Strom, welcher Ihr Sohn selbst bezieht, geltend gemacht. Diese kann ebenfalls, wie bereits unten beschrieben, umlagepflichtig (40 %) sein. Bzgl. der Auftrennung und der von Ihnen angefragten Schätzung verweise ich Sie auf den § 62b EEG und insbesondere die dortigen Voraussetzungen für eine Schätzung. Ein Hinweis hierzu: An der Stromlieferung an dritte Letztverbraucher und damit auch an der Pflicht zur Abführung der EEG-Umlage ändert sich durch die Installation, das Ausbauen oder das Zusammenlegung von Stromzählern grundsätzlich nichts. Müssen wir also doch die EEG-Umlage bezahlen?

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Wie lange hält ein Fernseher?

Kann man nicht sagen!
Eine Statistik zu diesem Thema ist mir nicht bekannt!
Ich empfehle immer, in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine jährliche Rückstellung von beispielsweise 100,.€ bei PV-Anlagen kleiner 10 KWp zu bilden, um diese Dinge von Anfang an zu berücksichtigen!
Bei SMA beispielsweise gibt es 5 Jahre Garantie und man kann Garantieverlängerungen auf bis zu 20 Jahre kaufen.
Nach Ablauf der Garantie kostet ein revidiertes Tauschgerät von SMA ca. die Hälfte des Neupreises dieses Gerätes!
Die Garantieverlängerung auf 20 Jahre kostet ungefähr das gleiche!

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Das hängt auch von Ihrem Lastprofil ab!
Also muß man nicht nur wissen, wie viel Strom Sie brauchen sondern auch wann über den Tag! Daraus resultiert auch, ob Sie einen Speicher brauchen oder nicht!
Grob geschätzt, ohne die o.g. Informationen zu haben, würde ich eine 7 KWp-PV-Anlage vorschlagen!
Das sind 20 Module mit 350 Wp, Größe 1.740 mm x 1.030 mm.
Es muß natürlich geprüft werden, ob der nötige Platz auf dem Dach vorhanden ist!

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Was kostet ein Auto?
So ähnlich unpräzise ist Ihre Frage!

Es hängt zum einen von Ihrem jährlichen Stromverbrauch, zum anderen von der zeitlichen Verteilung Ihrer Stromabnahme über den Tag ab!

Ich würde aber sagen, daß zumeist Anlagen unter 5 KWp zumeist nicht wirklich rentabel sind!

Das wären 15 Module mit 330 Wp/Modul und Abmessungen von 1.650 x 1.000 mm. ob Ihr Dach das zuläßt, ist zu prüfen!

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Das geht gar nicht!
Vom Wechselrichter kommt ein Kabel und kann somit nicht gleichzeitig auf zwei Zähler aufgelegt werden.
Theoretisch gibt es das sehr komplizierte Mieterstrommodel, das aber ein aufwändiges Messkonzept beinhaltet und nur für große Wohneinheiten gedacht ist.
Innerhalb einer Familie gibt es den pragmatischen Weg, daß eine Partei ihren Zähler abmeldet, die PV-Anlage über den verbleibenden Zähler läuft und man die "Restabnahme" der anderen Partei über einen ungeeichten Unterzähler erfasst!

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Eine neue Anlage würde heute ca. 12.000,-€ netto kosten, die Bestandsanlage war aber bedeutend teurer!
Also stellt man auf den noch zu erwartenden Ertrag ab!
Wenn die Anlage aus dem Jahr 2011 ist, erhält sie die 24 Cent noch bis Ende 2032. Bei einem angenommenen Jahresertrag von ca. 9000 KWh x 0,24€ sind das jährlich 2160,-€.
Multipliziert mit 12 Jahren Restlaufzeit nach EEG ergibt das einen Betrag von 25.920,-€.
Danach ließe sich die Anlage auf Eigenverbrauch umstellen, wenn sie das nicht schon bereits ist und man hätte noch einen Zusatznutzen.
Eine PV-Anlage ist nicht fester Bestandteil eines Gebäudes und muß somit separat erworben werden. Damit fällt auch keine Grunderwerbssteuer an!

11 Hilfreiche Antwort

Das können wir gerne machen!

Herr S., 08.07.2019

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir sind eine Eigentümergemeinschaft aus Bochum und interessieren uns für eine Photovoltaikanlage. Können Sie uns hierzu beraten und ggf. über eine Planung bis zur Realisierung begleiten? Gerne rufen Sie mich einmal an.

Ich würde Sie gerne anrufen, wenn ich eine Telefonnummer hätte! Am Besten wäre es, wenn Sie mich unter (...) anrufen würden!

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Die Aufdachanlage ist in jedem Fall vorzuziehen!
Es muß allerdings sicher gestellt werden, daß die Unterkonstruktion ein "Gebäude" ist, das einen separaten Nutzen hat und nicht etwa nur errichtet wurde, um die PV-Anlage aufzunehmen!(Maschinenhalle, Carport o.ä.)

Herr D., 29.01.2019

Danke für den Hinweis, davon habe ich schon einmal gehört. Aber eine Maschinenhalle zum Beispiel, erfüllt doch den Zweck eines Gebäudes, zumal dafür Mieteinnahmen fließen. Und bei einem Carport natürlich nur in Verbindung mit einer Ladesäule wäre ebenso ein Zweck erfüllt Kommlicht, nämlich der Einnahmen zu erzielen. Wenn nötig bitte noch einmal eine Antwort von Ihnen, besten Dank

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Auf diese Fläche müssten ohne vorhandene Störflächen 33 Module passen, was die Errichtung einer 10 KWp-Anlage ermöglichen würde!
Wegen der Westausrichtung Ihres Daches ist ein Minderertrag gegenüber einer Südanlage von ca. 10% zu erwarten.
Wie groß die Anlage wirklich sein sollte, hängt von Ihrem Stromverbrauch und Ihrem Lastprofil ab!

Speicher sind grundsätzlich dann sinnvoll, wenn der Hauptstromverbrauch tendenziell morgens und abends stattfindet!

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Eine gleichzeitige Inanspruchnahme eines Nachtstromtarifes ist leider nicht möglich. Da wir in Stromrichtung hinter dem Zähler auflegen, ist die Nutzung von zwei parallelen Zählern unmöglich!
Es ist also zu prüfen, wie groß der Tarifunterschied zwischen Normaltarif und Nachttarif ist, und ob sich das ganze dann noch lohnt! Zu berücksichtigen íst auch, daß die Zählergebühr für den zweiten Zähler entfallen würde!
Eine 100% Versorgung der Heizung mit einer 10 KWp-PV-Anlage dürfte nicht möglich sein. Im Winter wird man bestimmt Netzstrom zukaufen müssen!

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Die gesamte Erzeugung ergibt sich aus der Anlagensteuerung bzw. Überwachung, bei SMA dem HomeManager 2.0.
Die Wärmepumpe kann nicht über einen separaten WP-Zähler betrieben werden. Soll sie mit PV versorgt werden, gibt es deshalb keinen WP-Tarif.
Unterzähler sind natürlich immer möglich! D.h. Zähler in Reihe ja, parallel nicht!
Die Eigenverbrauchsquote ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtertrag (HomeManager) und Einspeiseleistung auf dem Zweirichtungszähler des Stromversorgers.

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Solarthermie würde ich weg lassen, das ist Technik von gestern.
Die Fa. MYPV bietet Elektroheizstäbe an, die in den Warmwasserspeicher eingebaut werden und mit dem überschüßigen Stromertrag der PV-Anlage, der sonst ins Netz eingespeist würde, das Brauchwasser erwärmen.
Die beste Kombination ist eine PV-Anlage, ein Batteriespeicher sowie eine Wärmepumpe.
Man sollte beim Wechselrichter der PV-Anlage das Fabrikat SMA wählen. Die dazu gehörige Steuerung kommt ebenfalls von SMA, der Sunny Homemanager 2.0.
Diese kommuniziert über den so genannten EE-Bus mit der Wärmepumpe, die diesen aber auch verstehen muß.
Fabr. Stiebel-Eltron tut das, sonst beim Hersteller vor Bestellung sicher stellen!

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Der Unterschied ist in unseren Breiten minimal, quasi nicht messbar.
Es ist zum einen ein optischer Unterschied.
Zum zweiten haben Monos zumeist eine höhere Leistung/Modul.
Module mit 270-290 Wp sind meistens Polys, die in der Herstellung etwas günstiger sind, ab 300 Wp/Modul handelt es sich um Monos.
Der Ertrag pro KWp ist immer der gleiche, mit Monos läßt sich aber bei begrenzter Dachfläche eine leistungsstärkere PV-Anlage realisieren!

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Bei einem Verbrauch von 0,3 MWh macht eine 100 KWp-Anlage Sinn. Allerdings sollte man kurz unter 100 KWp bleiben da sonst ein Direktvermarkter nötig wird. Diese Anlage muß beim Stromversorger über den Installateur beim zuständigen Netzbetreiber zur Genehmigung angefragt werden. Dürfte aber kein Problem sein.
Wenn zwei Einspeisungen (BHKW und PV) mit unterschiedlichen Einspeisetarifen installierten werden sollen, ist beim Netzbetreiber das von ihm gewünschte Meßßkonzept nachzufragen! Da gibt es Unterschiede bei den einzelnen EVU. Zum Aufwand kann ich daher nichts sagen. Haben wir aber alles schon mal gemacht!

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Mono und Polyzellen bringen bis auf marginale Unterschiede in unseren Breiten den gleichen Ertrag/KWp installierter Leistung.

Zum einen gibt es optische Unterschiede ( poly-blau; mono-antrazit ), zum anderen haben monos zumeist einen höheren Flächenwirkungsgrad und sind deshalb auch teurer.

Sie bringen immer noch nicht mehr Ertrag/KWp aber benötigen meistens weniger Platz auf dem Dach, weil die spezifische Leistung höher ist.

Poly-270 Wp bei einer Größe von 1.650 x 992 mm; mono 300 Wp bei gleicher Größe!

Vereinfacht ausgedrückt: die teureren Monos nimmt man immer dann, wenn der Platz auf dem Dach zu klein ist und man mit diesem beschränkten Platzangebot möglichst viel Modulleistung installieren möchte. Ansonsten sind Polys günstiger!

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Die Förderung beseht aus der laut EEG vom Stromversorger für die nächsten 20 Jahre zu zahlenden Einspeisevergütung sowie aus den verbilligten Krediten bei der KfW. (Programm 270)
Des weiteren gibt es bei der KfW eine Speicherförderung als einmaligen Tilgungszuschuß. (Programm 275)
Außerdem hat das Land NRW noch ein eigenes Speicherförderprogramm, was die Speicher bis zu 50% bezuschußt.

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Ja, solche Module gibt es!
Es gibt zwei Sorten: Glas-Glas Module, die ganz normal aufgebaut sind, nur daß die Rückseite nicht als Folie sondern als Glasscheibe ausgeführt ist. Der Wirkungsgrad ist der selbe, wie bei einem normalen Modul. Hersteller z.B. Fa. SolarWatt.
Dann gibt es noch Spezialmodule, bei denen die Wafer, also der aktive Teil, der undurchsichtig ist, weiter auseinander gezogen ist, um mehr Licht durchscheinen zu lassen. Die Rückseite ist natürlich auch hier aus Glas.
Diese Module sind natürlich deutlich teurer und der Wirkungsgrad ist dementsprechend niedriger. Einen Hersteller kenne ich leider nicht, ich habe sie aber schon auf der Intersolar in München gesehen.

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Die Stadtwerke Münster sind Ihr Netzbetreiber und das bleibt er auch nach einem Stromanbieterwechsel.
Dieser Netzanbieter zahlt jetzt Ihre EEG-Vergütung und wird das auch in Zukunft tun!
Sie brauchen deshalb auch keinen zweiten Zähler.
Sollte Ihr neuer Stromanbieter einen Austausch Ihres Zähler wünschen, achten Sie darauf, daß Sie einen Zweirichtungszähler bekommen.
Für weitere Fragen können Sie mich gerne anrufen.

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Das ist nicht so einfach zu beantworten. Dafür braucht man die Abmessungen der Dachfläche! Jedes Modul ist 1,65 x 1,00 Meter groß und sollte hochkant montiert werden. Ist das Dach also beispielsweise 5 m hoch und 6 m breit, so passen 3 Reihen übereinander und 6 Module nebeneinander. Das sin 18 Module!
Bei einer Modulleistung von 270 Wp pro Modul ergibt das 4.860 Wp oder eben 4,86 KWp.
Ohne Speicher kostet so eine Anlage ca. 1.400,-€ bis 1.500,-€ pro KWp. Also ca. 7.000,-€.
Mit Speicher sind es ca. 2.100,-€ pro KWp.

Dieser Preis enthält alle Leistungen incl. Montage aber ohne Mwst! Die gibt es nämlich zurück!

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Sie schreiben die Anlage linear über 20 Jahre ab, also jedes Jahr 5% der Nettokaufsumme.

Außerdem gibt es die Möglichkeit eine einmalige Sonderabschreibung nach § 7e ESTG von 20% der Summe in voller Höhe im ersten Jahr.
Also: 9.900,-€ x 0,2=1.980,-€ außerdem bei Inbetriebnahme 01.07. 2,5% vom Rest.
D.h. 7.920 x 0,025%=198,-€

Sie schreiben also, angenommen Inbetriebnahme 01.07., dieses Jahr 2.178,-€ ab und ab dann jährlich 396,-€.

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Es gibt die Möglichkeit, überschüssige Energie aus einer PV-Anlage über einen Elektroheizstab in einen vorhandenen Warmwasserspeicher einzubringen. Das System heißt AC-ELWA und ist im Internet unter MYPV zu finden.

Ost-West-Anlagen machen Sinn, wenn die Dachneigung nicht zu steil ist. Flachdachanlagen bauen wir heute auch als Ost-West- Systeme auf. Die Erzeugerkurwe der PV-Anlage ist breiter und flacher als bei nach Süden ausgerichteten Systemen, was zumeist eine höhere Eigenverbrauchsquote bedeutet. Außerdem läßt sich so eine größere Modulanzahl auf der vorhandenen Dachfläche insallieren.

mfg.
Dieter Düllmann

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Es muss der selbst verbrauchte Anteil der Gesamtproduktion mit der reduzierten EEG-Umlage belegt werden.
Also ist die Eigenverbrauchsquote entscheidend.

Beispiel: 100 KWp erzeugen 90.000KWp/Jahr. E-Quote 70% bedeutet 63.oooKWh Eigenverbrauch x 35% von EEG-Umlage 6,88 Cent sind 2,4 Cent/ KWh. Dies multipliziert mit den 63.000 KWh ergibt 1.517,-€/Jahr.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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