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Tigungszuschuss und Abschreibungsbeträge: Auswirkungen?

Wie genau wirkt sich ein Tilgungszuschuss auf die Berechnung der Abschreibungsbeträge in den ersten 5 Jahren einer PV-Anlage aus?

z.B. wenn eine Anlage 2016 gekauft wurde und in 2017 ein KfW Tilgungszuschuss gewährt wird. Muss dieser Tilgungszuschuss dann bereits im zweiten Jahr berücksichtigt werden oder wirkt er sich erst nach 5 Jahren nach der Neuberechnung aus?

Vielen Dank für eine klärende Antwort!

Herr E. 07.07.2017

Photovoltaik Energieberater

Der Tilgungszuschuss der KFW wird kostenneutral gestellt. Er verbilligt nur die Entstehungskosten der PV Anlage.
In die Abschreibung kommen die Bruttokosten, also der Gesamtpreis inkl. MwSt. abzüglich dem Tilgungszuschuss.

Sie müssen den Tilgungszuschuss nicht noch einmal bei der Abschreibung berücksichtigen.

5 Hilfreiche Antwort

Gegenfrage: Wie kommt es zu dem Tilgungszuschuss der KfW für die PV? Das einzige, was durch derartige Zuschüsse gefördert wird, ist der Speicher, falls eine gekauft wurde.

Abgeschrieben werden darf zunächst mal beides; Brutto oder Netto. Es kommt erst mal darauf an, ob der Erwerber/Betreiber auf die Mehrwertsteuer optiert hat um die Finanzierung dieser immerhin 19% einzusparen. Hat der Erwerber/Betreiber optiert, also die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, schreibt er vom Netto ab, ist er voll privat geblieben dann vom Brutto. Wie viel und wo, das ist Aufgabe des Steuerberaters.

Die Abschreibung beginnt in und für 2016. Wird 2017 ein Zuschuss ausgezahlt, dann verringert der die abschreibungsfähige Summe in 2017 (Zuflußjahr der Subvention). Damit wird der ursprüngliche Abschreibungsbetrag kleiner.
All das gilt bei linearer Abschreibung, bei degressiver Abschreibung ist es anders und sollte von einem Fachmann bearbeitet werden.

Allerdings gilt als technisch sicher, dass kein Speicher 20 Jahre halten und arbeiten wird. Die Lebensdauer liegt also unter der des PV-Generators. Ich würde also mit dem Finanzamt dahingehend verhandeln, den Speicher gemäß der gesetzlichen Förderbedingung einer Leistungs/Kapazitätsgarantie von mindestens 10 Jahren eben auch auf 10 Jahre abschreiben zu dürfen. Also anders als die PV auf 20 Jahre. Argumentieren ist nicht verboten.

1 Hilfreiche Antwort

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