Der Tilgungszuschuss der KFW wird kostenneutral gestellt. Er verbilligt nur die Entstehungskosten der PV Anlage.
In die Abschreibung kommen die Bruttokosten, also der Gesamtpreis inkl. MwSt. abzüglich dem Tilgungszuschuss.
Sie müssen den Tilgungszuschuss nicht noch einmal bei der Abschreibung berücksichtigen.
Wie genau wirkt sich ein Tilgungszuschuss auf die Berechnung der Abschreibungsbeträge in den ersten 5 Jahren einer PV-Anlage aus?
z.B. wenn eine Anlage 2016 gekauft wurde und in 2017 ein KfW Tilgungszuschuss gewährt wird. Muss dieser Tilgungszuschuss dann bereits im zweiten Jahr berücksichtigt werden oder wirkt er sich erst nach 5 Jahren nach der Neuberechnung aus?
Vielen Dank für eine klärende Antwort!
Photovoltaik Energieberater