So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

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23 Antworten, zuletzt 08.09.2017

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Energieberater, Dach, Gasheizung, Fördermittelberatung, Wärmepumpe, Pelletheizung, Holzheizung, Elektriker, Solarthermie, Türen, Garage, Kamin / Ofen



Sicher eine wichtige Frage. Allerdings sind Energieberater und Heizungsbauer dafür nicht unbedingt die Ansprechpartner, die eine gerichtsfeste Antwort liefern können. Grundsätzlich würde ich nur ein Gerät kaufen, für das der Hersteller selber einen Nachweis der grundsätzlichen Eignung mitliefert.

Aber selbst dann ist immer nooch der für die Feuerstättenbeschau berechtigte die ausschlaggebende Person. Und die ist der Kaminkehrer. Den kann man zwar (im Prinzip) frei wählen, aber dennoch nicht in der Weise,wie es derzeit eine Mehrheit der über das Internet einen Heizungsaustausch /Sanieurng anfragende Personen hinsichtlich des zu wähölenden Fachbetribes tun: Mit der Absicht, einen Umsetzer zu findem der ihre Wünsche als rechtskonform bestätigt und die Anlagenaus Gefälligkeit abnimmt oder baut.

Bei Kaminkehrern ist es schwerlich so, dass sich da einer so ohne weiteres auf Rechtsbeugung einläßt. Bei den Heizungen sieht das etwas anders aus. Da werden nach wie vor viel zu viele Augen zugedrückt.

Spreche leider aus böser Erfahrung

8 Hilfreiche Antwort

Keine Sorge. Ihr Stromanbieter und der Netzbetreiber, der Ihnen die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung zahlen muss, haben rein gar nicht miteinander zu tun. Nicht einmal dann, wenn beide Unternehmen zum gleichen Konzern gehören. Die dürfen untereinander nicht einmal mehr Ihre Kundendaten ohne ihre Zustimmung austauschen. Die gesamte Stromversorgung wurde durch die Liberalisierung in den 90ern in vier Segmente getrennt:

Netzbetrieb - Stromerzeugung- Stromhandel - Meßdienstleistung.

So langsam sind alle diese Geschäftsbereiche durch das so genannte "Unbundling" auch deutschlandweit auf unterschiedliche Unternehmen verlagert worden.

Sie dürfen Ihren Stromvertrag ohne Einschränkungen wechseln. Einen guten, sicheren und sehr nachhaltigen Tarif, den sie auf den üblichen Wechselportalen wie verivox oder check24 nicht finden, kann ich Ihnen beschaffen.

86 Hilfreiche Antwort

Eine gute Frage, wirklich sehr gut. Eine verbesserte Haustüre wird bezuschusst, da die Haustüre Bestandteil der thermischen Hülle ist. Ein Garagentor ist normalerweise nicht Bestandteil einer thermischen Hülle.

Allerdings. Da die Garage in das Gebäude integriert ist, müssten hier die Außenwände der Garage ebenfalls gedämmt sein oder werden und die Garage so in die thermische Hülle integriert werden. Dafür wäre in nachvollziehbarer Grund anzugeben, da Garagen normalerweise nicht beheizt werden und dann natürlich die Garage ganzjährig auf einer Mindesttemperatur für einen Nicht-Wohnraum gehalten werden (14 °C).

Der nachvollziehbare Grund kann z. B. schlicht drin gefunden werden,dass es klar günstiger, technisch sinnvoller und womöglich unumgänglich ist, die Außenwand und das Garagentor zu dämmen, als die Garagenwände und die Garagendecke zum Wohnbereich hin. Die Garage würde durch eine Dämmung der Wände und der Garagendecke schließlich spürbar kleiner: Schmäler, ggf. kürzer und niedriger.

Zusätzlich sollte eine mögliche Dämmung der Bodens geprüft werden.

Diesen Verglich würde ich rechnerisch vom Energieberater durchführen lassen und dem KfW-Antrag beilegen.

85 Hilfreiche Antwort

Ja. Verkauf des kompletten Materiels abhängig von der gewünschten Unterkontruktion 1.330 € (Standard UK) oder 1.410 € (regendicht, Vorlage Plan)pro KWpeak.

Standard: 17.290 €
Regendicht: 18.330 €

FOB, Vorkasse

Besten Gruß

Thomas Blechschmidt

1 Hilfreiche Antwort

Schönes Vorhaben. Der Standort ist recht ertragreich. Zumindest Lima, beim Strand kommt es drauf an, wo der liegt Luftfeuchtigkeit). Lima liegt in den Bergen recht hoch oben.

Benötigte Daten:

Gewünschte Warmwassermenge, Schüttleistung, für wie viele Personen?

Prognostizierter Strombedarf?
Klimatisierung?

Soll die Anlage ans öffentliche Netz (soweit vorhanden) angeschlossen werden? Oder Autark als Inselanlage arbeiten? Wird eine Akku-Speicherlösung geplant?

Gibt es Hauspläne?

Zum Kostenvoranschlag:

Soll der nur das Material betreffen? Kondition ist Ex-Works Vorkasse, als fertig zusammengestelltes Paket. Zustellung innerhalb der EU an den Seefrächter kann gegen Vorkasse veranlasst werden.

Mit Unterkonstruktion, oder ohne? Gleich als regendichtes Dach? sollen Die Anlagen überhaupt auf Dach oder z. B. als Carport oder überdachte Veranda?

Wer installiert? Informationen und Fragen können auf spanisch beantwortet werden. Ich freue mich auch auf einen Anruf am Handy.

Besten Gruß

Thomas Blechschmidt

1 Hilfreiche Antwort

Eine wirklich gute Frage. Mit kleinen Spannungsunterschieden kommt ein moderner Wechselrichter leicht zurecht. Allerdings würde ich das stärkere Modul als letztes vor dem WR in den betreffenden String einbinden, um die alten Module nicht zu sehr zu fordern die müssen schließlich den stärkeren Stromfluss transportieren. Wie alt ist denn der eingebaute WR? Nach welchen Kriterien soll die Frage beantwortet werden? Wirtschaftlichkeit? Nachhaltigkeit?

Das EEG bietet für Anlagen, die vor dem 01.0820145 ans Netz gegangen sind, die Möglichkeit des Upgrade um 30% Gesamtleitung ohne Veränderung der Einspeisevergütung. Daran würde ich zuallererst denken, denn wenn schon jemand aufs dach geht und austaucht, dann ist es sinnvoller, die Anlage komplett umzurüsten. Statt neue Module neben alte zusetzen und ggf. nächstes Jahr das Ganze zu wiederholen.

Wie viele Module mit welcher Leistung sind verbaut? zum Beispiel 30 mit 125 Watt, dann wären das ca. 3,75 KW. Das Ziel wäre also eine Neuauslegung auf 4,8 KW. dann wären das z. B. neu 16 Module mit 285 Wp. Oder bleibt leer. Dazu ein neuer WR und die Sache wird rund. Der restliche Platz kann dann für eine weitere Anlage genutzt werden.

Herr S., 22.07.2017

Hallo Hr. Blechschmidt, vielen Dank für Ihre Antwort. Hier die Antworten zu Ihren Fragen: Die Anlage wurde am 29.10.2001 in Betrieb genommen. Sie besteht aus 18 Modulen von jeweils 150 Watt Nennleistung des Herstellers BP-Solar, der schon vor fast 10 Jahren in Konkurs gegangen ist. Der WR wurde nie getauscht, ist also so alt wie die gesamte Anlage. Es existieren 2 Strings, wobei einer aufgrund defekter Module keine Leistung mehr liefert. Mit geht es in erster Linie um die Wirtschaftlichkeit der Anlage wobei ich natürlich auch Wert auf eine Nachhaltigkeit lege über den Vertragsablauf von 20 Jahren hinaus. Der gesamte Strom wird ins Netz eingespeist, eine Selbstnutzung war zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Ein Upgrate der Anlage würde mir gefallen, habe aber gelesen, daß das nur bei Eigenverbrauchsanlagen möglich ist. Sollte ich mich diesbezüglich an der jeweiligen Netzbetreiber wenden? Mit freundlichem Gruß, Horst Schuler

Grüß Gott Herr Schuler, OK. Das bedeutet,Sie haben 48,1 ct/kWh Einspeisevergütung. BP-Solar war nur ein Spin-Off der British-Petrol, die eigentlichen Hersteller haben gewechselt. BP hat das Sterben lassen, als sie gemerkt haben, dass sie mit richtigem Wettbewerb überfordert sind. So wie die meisten der klassischen Energieunternehmen. Hier in Bayern hat die BayWa die BP-Anlagen eine Zeitlang vermarktet. Aber das ist egal. Ihre Anlage hat dann 2,7 KWp,könnte also auf 3,6 aufgebohrt werden. Da wären dann 12 Module. Mit neuen Modulen erreichen Sie einen höheren Wirkungsgrad. Die Einspeisevergütung bleibt gleich. Sie haben richtig gelesen: Das geht nach EEG § 61: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017) § 61c Verringerung der EEG-Umlage bei Bestandsanlagen (1) Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 verringert sich auf null Prozent der EEG-Umlage für Strom aus Bestandsanlagen, 1. wenn der Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage als Eigenerzeuger betreibt, 2. soweit der Letztverbraucher den Strom selbst verbraucht und 3. soweit der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird, es sei denn, der Strom wird im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht. (2) Bestandsanlagen im Sinn dieses Abschnitts sind Stromerzeugungsanlagen, 1. die a) der Letztverbraucher vor dem 1. August 2014 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Voraussetzungen des Absatzes 1 betrieben hat, b) vor dem 23. Januar 2014 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder nach einer anderen Bestimmung des Bundesrechts zugelassen worden sind, nach dem 1. August 2014 erstmals Strom erzeugt haben und vor dem 1. Januar 2015 unter Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 genutzt worden sind oder c) vor dem 1. Januar 2018 eine Stromerzeugungsanlage nach Buchstabe a oder Buchstabe b an demselben Standort erneuert, erweitert oder ersetzt haben, es sei denn, die installierte Leistung ist durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30 Prozent erhöht worden, und 2. die nicht nach dem 31. Dezember 2017 erneuert, erweitert oder ersetzt worden sind. Sie müssen also zunächst beim Netzbetreiber die Umstellung der Anlage auf Eigenverbrauch vornehmen. Dazu brauchen Sie eine Handvoll Formulare, die der Netzbetreiber Ihnen aushändigt und einen beim Netzbetreiber zugelassenen Elektriker der den neuen Zweirichtungszähler anklemmt und die Formulare bestätigt. Wenn das erledigt ist, müssen Sie hartnäckig die Bestätigung verlangen, Die machen das in der Regel zum Jahresende, also im November / Dezember, weshalb es sinnvoll ist, diesen Schritt möglichst schnell zu erledigen. Wird ein paar Euro kosten. Dann rüsten Sie anschließend die Anlge um und melden dem Netzbetreiber - und nicht vergessen: Der BNetzA - die dann höhere Leistung. Ein neuer Wechselrichter ist dann in jedem Fall nötig. Sie werden dann ca. 3.600 kWh produzieren, von denen im Regelfall ca. 1.200 kWh Direktverbrauch sind und den Rest speisen sie weiter ein. Zum alten Tarif. Das Aufrüsten kommt dann in Wesentlichen auf die Kosten eines WR und der neuen Module. Ich schätze komplett ca. 6.000 Euro. Dafür sparen Sie 1.200 kWh Stromeinkauf ein. Also 300 Euro im Jahr, in Kürze ansteigend. Das neue Modulfeld könne Sie dann nach 20 Jahren aus dem EEG laufen lassen, wieder erweitern und 2021 komplett neu anmelden. besten Gruß Thomas Blechschmidt

8 Hilfreiche Antwort

Gegenfrage: Wie kommt es zu dem Tilgungszuschuss der KfW für die PV? Das einzige, was durch derartige Zuschüsse gefördert wird, ist der Speicher, falls eine gekauft wurde.

Abgeschrieben werden darf zunächst mal beides; Brutto oder Netto. Es kommt erst mal darauf an, ob der Erwerber/Betreiber auf die Mehrwertsteuer optiert hat um die Finanzierung dieser immerhin 19% einzusparen. Hat der Erwerber/Betreiber optiert, also die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, schreibt er vom Netto ab, ist er voll privat geblieben dann vom Brutto. Wie viel und wo, das ist Aufgabe des Steuerberaters.

Die Abschreibung beginnt in und für 2016. Wird 2017 ein Zuschuss ausgezahlt, dann verringert der die abschreibungsfähige Summe in 2017 (Zuflußjahr der Subvention). Damit wird der ursprüngliche Abschreibungsbetrag kleiner.
All das gilt bei linearer Abschreibung, bei degressiver Abschreibung ist es anders und sollte von einem Fachmann bearbeitet werden.

Allerdings gilt als technisch sicher, dass kein Speicher 20 Jahre halten und arbeiten wird. Die Lebensdauer liegt also unter der des PV-Generators. Ich würde also mit dem Finanzamt dahingehend verhandeln, den Speicher gemäß der gesetzlichen Förderbedingung einer Leistungs/Kapazitätsgarantie von mindestens 10 Jahren eben auch auf 10 Jahre abschreiben zu dürfen. Also anders als die PV auf 20 Jahre. Argumentieren ist nicht verboten.

1 Hilfreiche Antwort

Eine universitär oder wissenschaftlich sicher interessante Frage. Bei den Antworten wird es mehr Glauben, Ideologie und Nichtwissen oder Halbwissen geben, als bei den Themen Energiewende und Klimawandel. Für den Anwender aber irrelevant. Der braucht eine Technologie, die seine Bedürfnisse und Anforderungen zuverlässig abdeckt.

Zunächst Mal die Korinthen sauber abgelegt: Batterien sind keine Speicher. Sie sind Behälter mit einmaliger Entlademöglichkeit. Korrekterweise müsste es Akkus heißen. wenn man also hinter der Kommastelle herumdiskutiert...

Vorab: Blei und Blei-Gel Akkus arbeiten auf einer Säure-Basis. Genau wie Salzwasser-Akkus. Letztere haben gegenüber Blei-Gel oder Blei den extremen Vorteil dass Sie keinerlei Entsorgungsproblem mit ich bringen, wenn sie abgenutzt sind.

Mit den Blei-Akkus gemein haben Sie eine äußerst geringe Energiedichte. Bedeutet, man braucht eine Unmenge Platz für beide Technologien. verstärkt wird das bei Blei-Technologie auch noch durch die äußerst geringe Entladetiefe (DOD). Das arbeitsfähige Energievolumen (Kapazität) liegt bei 50% der Brutto-Kapazität, wenn man die Lebensdauer möglicht lange erhalten will. Bei Salz-Wasser ist da nicht so, die kann vollständig entladen werden. Leider ist die Salz-Wasser-Technologie aus Marketinggründen sehr teuer ( ca. 900 € / kWh).

Damit sind wir beim eigentlichen und einigen Vorteil der Blei-Technologie: Preis. Der liegt bei 40 € / kWh bis 150 €kWh, je nach Hersteller und Installateur. Der größere Anteil hängt daran, dass es nicht viele Installateure gibt, die diese Technik im Privatbereich installieren können und wollen.

Betrachtet man die Leistung, die diese Technologien zur Verfügung stellen können, ist es ähnlich, Viel Leistung erfordert enorm viel Platz und solide Schwerlastfundamente. Für Privatleute und Gewerbe bis Mittelstand vollkommen uninteressant. Wer baut sich eine Lagerhalle ans Wohnhaus?

Diesen Technologien eigen: Die Akkus sind nicht aus Zellen aufgebaut, sondern aus relativ großen Blöcken. wer ins Auto schaut, weiß dass er 12 V Spannung nur aus einem ziemlichen Brocken von Batterie heraus geliefert bekommt.

Für große Leitungen und hohe Kapazitäten im stationären Bereich empfiehlt sich Redox-Flow-Technik, auf die ich hier nicht eingehen will. Alternativ Natrium-Schwefel.

Li-Ion ist keine spezielle Technologie, sondern eine gesamte Akku-Familie. Die einzelnen Bezeichnungen beziehen sich auf die Zell-Chemie: Lithium in Verbindung mit Titan, Mangan, Kobalt oder z. B. Eisenphosphat. Gemeinsam mit allen, dass Lithium eine vergleichsweise hohe Zellspannung auf kleinem Raum liefert. Damit kann man durch passende Aggregation der Zellen mit wenig Material bereits anständige und nutzbare Spannungen aufbauen.

Li-Ion Technologie ist seit Anfang der 70 Jahre gängige Technik bei verschiedenen Anwendungen.

Der erste Tesla (Roadster) und das aktuelle Model S der ersten Generationen hat seine Leistungen nur durch die kluge Verschaltung von Zellen eines seit mittlerweile 25 Jahren verwendeten Typs erreichen können. Diese Zellen sind mittlerweile durch Weiterentwicklungen ersetzt. Ebenso weiterentwickelt wurden einzelne Komponenten zur Messung und Überwachung. Heute noch von realer Feuergefahr zu sprechen ist in etwa so, als würde man vom Autofahren abraten. Wobei dabei das Unfallrisiko um den Faktor 1.000 höher ist.

Ich würde mich allerdings nach wie vor keinem "Black-Box" Hersteller ausliefern, der mir ein fertiges Produkt mit großem Markennamen und ohne offene Zugangsmöglichkeiten und offenen Schnittstellen andrehen will und dabei nur auf eine großen Namen setzt. Mit anderen Worten: Kein Deutscher Hersteller hat eine Kompetenz, die die der chinesischen Hersteller übertrifft. Die kaufen alle dort ihre Komponenten und Ingredienzien ein.

Für stationäre Anwendungen empfiehlt sich derzeit Li-Fe-Po-Technik, die kein bisschen feuergefährlich ist. Dieses älteste Kind der Familie ist robust, lässt bis zu 20.000 Zyklen und mehr zu, ist das schwerste Kind in der Familie mit etwas weniger Energiedichte und bietet aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis. LiFePo mag keine tiefen Temperaturen. Deshalb wird Sie geschützt aufgestellt und nur an Orten die nicht unter den Gefrierpunkt fallen.
Allerdings zerlegt es Blei-Akkus auch bei Frost. Nicht sofort, aber nach ein paar wintern sicher. Kennt jeder Autofahrer.

Hier in Germanien werden LiFePo als stationäre Speicher gesehen, nicht geeignet für Mobilitätsanwendungen. Ungeachtet dieser einhelligen Meinung - Meinung ist nicht da gleiche wie faktisch untermauertes Wissen - baut der chinesische Hersteller BYD bereits seit zwei Jahren ein SUV, den BYD 6, mit LiFePo-Akku und 400 Kilometer Reichweite. Dieses Fahrzeug ist aktuell mit dem NISSAN LEAF das meist gebaute Elektrofahrzeug der Welt (109.000 Stück in 2016), wird den LEAF aber in 2017 weit hinter ich lassen. Hier bei uns kann es als Einzelzulassung erworben werden. Liegt bei ca. 60.000 Euro.

Die Zell-Chemie aller Li-Ion Technik ist ähnlich. Das wichtigste Unterscheidungskriterium mit das Verhältnis von Kapazität (kWh) und Leistung (kW).

Der Physiker und der Techniker benennen die Kapazität eines elektrochemischen Speichers in C (Coulomb), den Energiegehalt indirekt in Ah (Amperestunden), die Energie in J (Joule) und die Leistung in Watt 1.000 Watt = 1 KW = 1,3 PS). Für den wirtschaftlich orientierten Nutzer ist das zu viel nutzlose Information und nur schwer vergleichbar.

Deshalb bürgern sich kW (MW GW) für Leistung und kWh für Energiemenge als Mengenangabe mehr und mehr ein. (Auch wenn sich PS und Kalorien noch immer hartnäckig halten, obwohl sie recht ungenau sind).

Doch zurück zum Gegenstand. LiFePo hat für gewöhnlich ein Verhältnis von ca. 1 kW : 2 kWh oder 1 kW : 4 kWh. Ein LiMnCo Akku kann dagegen durchaus mit 1 kW : 1 kWh oder auch 4 kW : 1 kWh erworben werden.

Bestimmt werden diese Verhältnisse durch die interne Verschaltung und Steuerung der Zellen. Die Konseqeuenzen bei hohen Abweichungen sind hohe Be- und Entladeströme, hohe Beanspruchung der Zellchemie und verminderte Lebensdauer. In anderen Worten: Mit wenig Zyklen relativ schnell kaputt.

Beispiel: Ich fahre einen NISSAN LEAF mit jetzt 100.000 km. Der ist fünf Jahre alt, hat einen Akku mit 24 kWh Kapazität und kann 80 KW Leistung abrufen. 100.000 km bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 10 kWh / 100 km entspricht jetzt ca. 1.000 Zyklen. In fünf Jahren. Das System gewährt mir mittlerweile nur noch 50% nutzbare Kapazität. Allerdings gibt es für die Elektronik und die Software keine offene Schnittstelle. Das bedeutet, ich weiß nicht, ob die Zellen nachlassen oder ob die Software einfach nur aus Sicherheitsgründen abregelt. Die nutzbare Kapazität des Akkus liegt ohnehin bei 80% der Brutto-Kapazität. Mehr lässt die Software nicht zu.

TESLA gibt auf seine LI-Ion Akku im Fahrzeug 8 Jahre Garantie.

Alles in allem: Unter dem Strich kommt es aber immer zu allererst auf die beabsichtigte Nutzung an, wenn man einen Speicher haben will. Dann auf den verfügbaren Platz. Blei-Speicher sind seit Jahrzehnten gängige Technik. Nur weiß niemand was davon. Es gibt dazu keine öffentliche Wahrnehmung.

Gegen modernere Technologien spricht technisch überhaupt nichts. Man benötigt ein zugängliches, auch für den Kunden offenes, transparentes Produkt, den richtigen Berater (keinen der üblichen Verkäufer, die in Haus kommen) und kein "Markenprodukt".

Der Herstellungspreis bei TESLA Liegt inzwischen übrigens bei unter 100 USD / kWh. Am Markt fallen die Endpreise derzeit stark und werden im nächsten Jahr unter 1000 € / kWh für den Endverbraucher liegen. Und dann langsam weiter fallen. Entsorgungsprobleme werden nicht auftreten, da die Knappheit bei Lithium auch die Hersteller stationärer Systeme dazu zwingen wird, die Systeme nicht mehr zu verkaufen, sondern nur zur Nutzung zu überlassen. Bei der Elektromobilität gehen einige Hersteller bereits so vor.

Diese Konstellation kann nur durch neue Technologien wie die Magnesium-Technik gebrochen werden. Allerdings hat Li-Ion noch immer ein technisch nicht erschlossenes Steigerungspotential von ca. 300 %. Zudem werden Li-Ion Techniken in absehbarer zeit nicht mehr für Großspeicher eingesetzt werden, wie es Elon Musk derzeit in Australien macht.

Dafür hat ein pfiffiges Team an der Uni Jena eine neue Redox-Flow-Technik entwickelt, die gerade in einem Kavernenspeicher in Ostfriesland umgesetzt wird. Und diese Technik ist preiswert genug,um auch die umstrittenen Stromtrassen überflüssig zu machen.

Fazit: Kosten vergleichen Rentabilität abschätzen und dann einen versierten Berater suchen.

2 Hilfreiche Antwort

Dito. Sie können hier nur eine Abrechnung erstellen: Aufwand der Instandsetzung minus Schadenersatz der Versicherung und das angeben. Den gesamten Schaden anzugeben und die Ersatzleistung der Versicherung anzugeben wäre ziemlich sicher Steuerhinterziehung. Ich hoffe mal, dass Sie die Gelegenheit genutzt haben die Anlage gemäß EEG zu erweitern.

2 Hilfreiche Antwort

Guten Abend,
das kommt auf die Konstruktionsvorgaben des Lieferanten an. Durchaus möglich, dass der dies aus Sicherheitsgründen so parametriert.
Da es viele unterschiedliche Nachführsysteme gibt, sollte der Hersteller diese Frage beantworten. Ganz allgemein ohne die Anlage zu kennen kann man das wohl nicht seriös beantworten.

2 Hilfreiche Antwort

Im Grunde heißt "smart grid ready" für jedes Gerät nichts weiter, als dass es über eine Ethernetschnittstelle (LAN-Kabel beim PC) verfügt und so über Internet ansprechbar, programmierbar und steuerbar ist. Es gibt natürlich speicher, die so umgeschalten werden können, aber auch eine Reihe von Hausgeräten sind heute smart grid ready: Wärmepumpen, Waschmaschinen, Trockner, ja sogar normale Heizungen, Backöfen oder Kaffeemaschinen. Man kann damit auch Jalousien und Fenster Schließen oder Öffnen, Das licht ein. und Ausschalten etc. Voraussetzung ist aber eine umfangreiche Verkabelung des Gebäudes, oder ein Power-LAN oder ein Wlan mit Vollabdeckung. Dabei sind verschiedene Anbieter äußerst rührig und es gibt etliche Systeme von Teillösungen bis hin zur kompletten Aufrüstung des Gebäudes. Die frage, die man sich stellen sollte: Ist das nice to have, oder wirklich sinnvoll?

Natürlich kann man "seinen" Speicher damit auch in einen "Schwarm" einbinden. Wenn das Angebot des Schwarmhirten stimmt.

schönes Wochenende!

Thomas Blechschmidt

16 Hilfreiche Antwort

Bei Steuerfragen sollte man grundsätzlich den Steuerberater fragen. Jeder andere ist nicht berechtig, solche Fragen in beratendem Sinne zu beantworten. Leider haben sehr wenige Steuerberater Interesse an Bagatellbeträgen, wie sie bei 4,5 KWp-Analgen auftreten.

Also versuchen wir das mal ohne Beratung zu beantworten.

Als PV-Anlagenbetreiber werden sie beim Finanzamt auf Wunsch (den haben sie durch die Bitte um Erstattung der Mehrwertsteuer geäußert) als Gewerbetreibrender gesehen, der optiert hat. Einen Gewerbeschein brauchen Sie dazu normalerweise nicht. Die meisten Kommunen (die sind erst mal zuständig) haben kapiert, dass die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen für PV-Anlagenbetreiber viel Arbeit macht und keine Einnahmen bringt. Die Mühe spart man sich also, normalerweise.
Also: Nachfragen, das kostet nichts. Telefonanruf genügt.

Beim Fiskus sind Sie ein Gewerbetreibender, der Einnahmen erzielt und MWST abzuführen hat. Das bedeutet: Sie verlangen vom Netzbetreiber die Zahlung der Einspeisevergütung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und führen diese dann an auch das Finanzamt ab. Sie können damit auch bei jeder Rechnung, die Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb der Anlage erhalten und bezahlen (Wartung, Reparatur, Reinigung, Steuerberater) die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn Sie die Rechnung angeben.

Der Netzbetreiber wird den Strom verkaufen, stellt wiederum eine Rechnung an den Energieversorger mit MWST, holt die vom FA zurück, der Energieversorger macht das gleiche z. B. an den Zwischenhändler bis zum Endverbraucher, der den Strom privat verbraucht. Der kriegt nichts zurück, sondern zahlt.
Um diesen Aufwand kommen Sie also nicht herum.

Schönen Abend!

Thomas Blechschmidt

68 Hilfreiche Antwort

Frage 2 ist einfach zu beantworten:
Sicher kann man das unterbinden. Rustikal und unkomfortabel wäre es, einen Schalter zwischen Speicher und Netzanschluss einzubauen und beim Schlafen gehen den umzulegen. Stromkreis unterbrechen = keine Einspeisung ins Netz mehr. Eleganter lässt sich dies mit einer Steuerung erledigen. Die kann ich liefern. Das damit gemeinte Gerät kann dabei noch einiges mehr:
Verbraucher gezielt ansteuern, wenn die PV Strom produziert, in Reihenfolgen, die sie selbst festlegen, es ist SG-ready und nicht hackbar. Aber gut.

Zu Frage 1: Hm, das würde ich jetzt mal sportlich nehmen.
Grundsätzlich geht Strom den kürzesten Weg vom Erzeuger zum nächstgelegenen Verbraucher. Also in der Theorie in der Nacht vom Speicher, der ja dann die Rolle des Erzeugers spielt, zum Beispiel in den Kühlschrank. Sie haben jedoch offenbar bei der Sache ein gewisses Misstrauen. Wie ist das, wenn der Kühlschrank an L2 oder L3 hängt, der Speicher aber an L1? Schließlich sind die drei Phasen des Drehstroms ja nirgends miteinander physikalisch durch einen Kupfer- oder Aluminiumleiter verbunden. Außer hinter den Verbrauchern auf dem Nullleiter.

Damit der Installateur also was davon hat:
Fragen Sie ihn doch einfach, wo genau denn die Energie von L1 auf L2 oder L3 übergeht. Oder ob er sichergestellt hat, dass die nächtlichen Verbraucher auch alle an L1 hängen?

Ich freue mich auf Ihren Bericht.

besten Gruß

Thomas Blechschmidt

6 Hilfreiche Antwort

Vor-Ort Beratung im Sinne der BAFA, die gefördert wird, gibt es für Photovoltaik nicht.

Jede kostenlose Beratung ist in der Regel eine Verkaufsberatung, denn der Berater lebt vom Verkauf.
Honorarberatung biete ich Ihnen gern an. Herstellerneutral und unabhängig. Und integrativ mit Berücksichtigung der anderen Technologiekompenten in Ihrem Haus.


Ich freue mich auf eine Kontaktaufnahme!

Besten Gruß

Thomas Blechschmidt

1 Hilfreiche Antwort

Da das Ganze eher komplex ist, oder auch bunt gemischt und sich aufgrund der verwendeten Brennstoffe nach einer Einrohrheizung mit großen Rohrquerschnitten und großem Massenstrom sowie hoher Vorlauftemperatur anhört, fällt jede Art Wärmepumpe ernsthaft aus. Besonders Luft/Wasser-Wärmepumpen werden dann am Ende zu Stromfressern.

Elektrische Strahlplatten (Infrarotheizungen) sind eine vergleichsweise günstige Investition.

Eine Pelletsanalge bei niedrigen Heizbedarf einzubauen wäre wegen der hohen Investitionskosten nicht angebracht. Das gesamte System bei dieser wirklich empfehleneswerten Technik ist bei einem Altbau mit begrenzter zeitlicher Nutunzgsperspektive normalerweise nicht sinnvoll.

Für Erdgas ist es in Kürze möglich, es auch ohne Netzanschluss zu nutzen. Ich kann das in schätzungsweise 3 Monaten anbieten.

Mit bestem Gruß

Thomas Blechschmidt

2 Hilfreiche Antwort

Viele sehr gute Antworten und Infos. Nur bitte die Heizlast ab sofort über DIN V 18599-12 ermitteln. Endlich sind alle vier bisherigen Berechnungsnormen in einer zusammengeführt.

An der Stelle noch der Hinweis, dass es auch pro Bundesland verschiedene Förderprogramme gibt.
Der Einsatz von Brennwerttechnik ist nicht immer gleich Einsparung. Bei Vorlauftemperaturen über 60° C, also bei sehr vielen Heizkörperheizungen, bewirkt die Brennwerttechnik gar nichts, bei Vorlauf 55° kaum etwas. Der Effekt setzt eigentlich erst bei Flächenheizungen (Fußboden, Wand, Decke) ein.

Ich empfehle persönlich den Austausch von Kesseln gegen Erdgasthermen in Verbindung mit einer Brennstoffzelle und setze das auch so um.
Ergebnis: Weniger laufende Kosten, eigene Stromerzeugung. Sogar Erdgas in Gebieten ohne Netz ist machbar. Flüssiggas geht nicht! Die Förderungen sind hoch und wir bieten beides: Kauf oder Voll-Contracting (rund-um-sorglos) im Einfamilienhausbereich und größer.

besten Gruß

Thomas Blechschmidt

3 Hilfreiche Antwort

Interessante Frage, sehr gut.
Da nur (elektrochemische) Speicher, also allgemein Batterie genannt, was eigentlich Akku heißen müsste, einen Förderanspruch haben, wenn die PV-Anlage, mit der Sie zusammenarbeiten sollen nach 31.12.2012 gebaut ist, sinkt die Rentabilität schon mal um 25 %.
Dazu kommt, dass eine 4,5 KWp Anlage nicht all zu viele Ladezyklen für den Akku zustande bringen wird. Wie hoch ist den denn der reale Jahresertrag? Wie die Ausrichtung der Anlage?

Die Preise für qualitativ hochwertige Speicher gehen gerade runter und werden sich nach der INTERSOLAR 2017 auf einem deutlich niedriegeren Niveau wiederfinden.

Also vielleicht einfach mal schon jetzt pro forma den KfW 275 Kredit bei der Bank für einen Speicher in Verbindung mit PV beantragen. Damit verpflichtet man sich nicht, sichert sich aber den Zugriff auf den aktuellen Fördersatz für 6 Monate. Anschließend kann man dann weitersehen.

Was wir machen können: Bestehende Anlage um 30% optimieren und dabei um eine neue Anlage erweitern, die den Speicher förderfähig einbindet. Kommt aber darauf an, wo Sie sitzen, denn sonst fressen die Anfahrtskosten den Vorteil.

Ansonsten ist der der Vorschlag mit der Umwandlung und Speicherung als Wärme auch recht sinnvoll. Sofern nicht schon solarthermische Puffer vorhanden sind.

Besten Gruß

Thomas Blechschmidt

1 Hilfreiche Antwort

Eine PV-Anlage mieten ist nicht so schwer. Da gibt es den ein oder anderen Anbieter. Je lauter und schriller, je heftiger im Web unterwegs und je vollmundiger die Versprechungen, desto eher ist Vorsicht geboten. Vermietanbieter, vor allem, solche dich gar nichts anderes machen, betrachten PV aus einer anderen Perspektive als Betreiber, die selbst in die Anlage investieren und sie auch selbst nutzen.

Reine Vermieter wollen möglichst kleine Anlagen, da das Verhältnis von Eigenverbrauchsstrom zu Einspeisestrom dann besser aussieht und der Mieter die Sache oft nicht bis zum Ende durchrechnet.

Vergleicht man dann die Prognose des Eigenverbrauchsanteils einer identischen Anlage bei einem Vermieter und einem Installateur oder gar einem Experten, dann weichen die gern mal um 15% / 20% voneinander ab. Dann sieht der Vorteil für den man Miete bezahlt, auch gleich viel besser aus.

Aus der Verlegenheit kommt man leicht heraus, wenn man einen Anbieter wählt, der beides anbietet. Auch dann heißt es noch immer: Genau Lesen und mit einem Experten durchrechnen. erst kaufen - oder mieten, wenn man es verstanden hat.

In aller Regel ist es besser zu finanzieren, als zu mieten. Es gibt auch da Möglichkeiten abseits des Hausbank-Darlehens via KfW. Mieten ist eigentlich immer teurer. Deshalb gibt es für Mieten nur einen rund: Man kann nicht kaufen, Egal warum. Und eine Konstellation: Es bleibt was unter strich übrig. Selbst wenn es nur ein paar Euro sind, fängt man damit die Strompreise ein Stück weit ein. Gerade für Rentner oder ältere Singles mit wenig Geld und niedrigem Einkommen ideal. Nur nicht das Dach vermieten. Den Aufstand würde ich mir und meinem haus nicht antun.

Und ja, ich habe solche Anbieter zur Hand. Wenn es nicht zu weit weg ist, lohnt es sich. Pauschalpreise pro KWp nennen wir nicht. Erst wird beraten und alles angeschaut. Dann werden Vorschläge gemacht.


Mit bestem Gruß

Thomas Blechschmidt

2 Hilfreiche Antwort

Eine reine Flächenangabe ist leider vollkommen ungeeignet, um einen Ertag in Euro zu nennen. Ungeachtet der Ausrichtung des Daches und weiterer Umgebungsbedingungen, wäre zunächst eine PV-Anlage auszulegen und ein Angebot für die Installationskosten zu erstellen. Dabei kommt ein Ertrag in kWh heraus, der dann in der Regel bei der Größe zu einem Betrag entsprechend der Einspeisevergütung führt. Davon 4% sind eine vernünftige ausgangsbasis für beide.

Wenn man selbst keine Anlage kaufen kann, will oder keine Finanzierung will / bekommt: Schlauer wäre es, eine PV-Anlage zu mieten. Dazu gibt es Möglichkeiten, von denen mir einige bekannt sind.

besten Gruß

Thomas Blechschmidt

7 Hilfreiche Antwort

Die Förderung stationärer Speicher in Verbindung mit einer PV-Anlage in der BRD durch den Tilgungszuschuss via Programm 275 erfordert das Einhalten bestimmter technischer Bedingungen. Batteriespeicher alleine oder in Verbindung mit älteren PV-Anlagen werden nicht gefördert. Mobile Speicher werden auch nicht gefördert.

- Die PV ist nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen.
- Die PV hat höchstens 30 KW Leistung.
- Die Einspeiseleistung der PV muss auf 50% begrenzt werden
- Der Speicher muss mindestens 5 Jahre am Standort betrieben werden
- Der Hersteller muss für den Speicher eine Zeitwertersatzgarantie über 10 Jahre sicherstellen

Sofern der Installateur die Nachweise vorlegt, steht der Förderung nichts im Weg.

Das Solar-Roof ist genauso "förderfähig" wie jede PV-Anlage: Es gibt Einspeisevergütung und KfW-270-Darlehen.

Was es kann, wird sich zeigen. Sofern die Mängelrate auch nur annähernd so hoch liegt, wie bei den Tesla-Fahrzeugen, dürfte die Anschaffung rentabel sein. Was es als Dacheindeckung auf hierzulande hochmodern hochgedämmten Dächern leisten kann wird die viel spannendere Frage sein.


besten Gruß

Thomas Blechschmidt

1 Hilfreiche Antwort

Ja, gibt es. Hängt allerdings vom Wechselrichter und dessen Alter, sowie den Umgebungsbedingungen ab:

Einen Fachmann kommen lassen, ist nie verkehrt.

Die Lautstärke unterliegt dem Immissionsschutzgesetz. Wie viel dBA ein Wechselrichter hat, steht auf dem Datenblatt. Ist er lauter, muss der Hersteller ran. Zumindest solange noch Garantie auf dem Gerät ist. Für Smartphones gibt es Schallpegelmess-Apps. Die sind zwar nicht geeicht, - also nicht gerichtsfest, aber um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen, reicht es.

- Ist der Wechselrichter zu alt: Austauschen

- Ist der Lüfter oder Kühler des Wechselrichters verdreckt bzw. kühlt nicht mehr: Reinigen!

Zum Arbeiten an den Geräten würde ich zumindest den Elektriker anrufen.

Gruß

Thomas Blechschmidt

37 Hilfreiche Antwort

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