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Austausch Heizwert- gegen Brennwertgerät

Wie ist es mit der Förderung für den Austausch von Heizwertgeräten gegen Brennwertgeräten?

Gibt es dafür bestimmte Formulare? Worauf muss ich dabei besonders achten?

Frau W. 17.05.2017

Gasheizung Energieberater Fördermittelberatung

Im Rahmen des KfW Programms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ erhalten Sie beim Einbau eines Brennwertkessels ab 3.000 Euro Kosten 10 Prozent als Zuschuss zurück. Voraussetzung dafür ist ein Hydraulischen Abgleich des Heizsystems. Für den Hydraulischen Abgleich gibt es Fördermittel: 30 Prozent der Gesamtnettokosten

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen Kesseltauschbonus für Ihren neuen Brennwertkessel. Sie erhalten die 500 Euro, wenn Sie gleichzeitig mit der Installation eines Brennwertkessels eine Solarthermieanlage auf Ihrem Dach anbringen lassen.

Es besteht ein Kumulierungsverbot zwischen beiden Förderungen.

Förderungen sind stets vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Die energetische und wirtschaftliche Wirkung des Brennwerteffekts wird im praktischen Betrieb häufig überschätzt.

Bei bestehenden Heizungsanlagen ist der vorhandene Wärmeerzeuger wegen fehlender Heizlastberechnung meist überdimensioniert, was zu erhöhten Verbrauchskosten infolge mangelnder Energieeffizienz führt (Anlagenaufwandszahl).
Bei Kesseltausch daher auf die tatsächliche Normheizlast (DIN 12831) achten.
Bei dieser Gelegenheit die Anlagenhydraulik, die Heizflächen, Vorlauftemperatur etc. auf Optimierungspotenzial analysieren.

6 Hilfreiche Antwort

Von der KfW gibt es zurzeit 15% Zuschuss, wenn ein Brennwertgerät ein Nichtbrennwertgerät ersetzt.

Nur bei fachgerechter Planung und Ausführung wird gefördert. Dazu gehört die Auslegung nach Norm und der fachgerechte Einbau mit hydraulischem Abgleich. Weil viele Heizungsbauer den hydraulischen Abgleich nicht rechnen können oder wollen, wird er auch nicht empfohlen und damit auch keine Fördermittel. Außerdem muss ja der Sachverständige sich die Anlage ansehen und die förderfähige Ausführung und Inbetriebnahme bestätigen. Ansehen und Überprüfen! Und den hydraulischen Abgleich rechnen. Sie brauchen also einen SV, der bei der KfW zugelassen ist. Fragen Sie vorher, ob und was er prüft, es gibt auch bei den Sachverständigen welche, die vom Schreibtisch aus prüfen.

Grüße
A. Winkler

3 Hilfreiche Antwort

Viele sehr gute Antworten und Infos. Nur bitte die Heizlast ab sofort über DIN V 18599-12 ermitteln. Endlich sind alle vier bisherigen Berechnungsnormen in einer zusammengeführt.

An der Stelle noch der Hinweis, dass es auch pro Bundesland verschiedene Förderprogramme gibt.
Der Einsatz von Brennwerttechnik ist nicht immer gleich Einsparung. Bei Vorlauftemperaturen über 60° C, also bei sehr vielen Heizkörperheizungen, bewirkt die Brennwerttechnik gar nichts, bei Vorlauf 55° kaum etwas. Der Effekt setzt eigentlich erst bei Flächenheizungen (Fußboden, Wand, Decke) ein.

Ich empfehle persönlich den Austausch von Kesseln gegen Erdgasthermen in Verbindung mit einer Brennstoffzelle und setze das auch so um.
Ergebnis: Weniger laufende Kosten, eigene Stromerzeugung. Sogar Erdgas in Gebieten ohne Netz ist machbar. Flüssiggas geht nicht! Die Förderungen sind hoch und wir bieten beides: Kauf oder Voll-Contracting (rund-um-sorglos) im Einfamilienhausbereich und größer.

besten Gruß

Thomas Blechschmidt

3 Hilfreiche Antwort

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