So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

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Dipl.-Ing. (FH) Frank Dreesbach
Rommersdorfer Str. 75, 53604 Bad Honnef

23 Antworten, zuletzt 15.03.2019

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Dämmung, Energieberater, Fördermittelberatung, Solarthermie, Gasheizung, Fenster, Wärmepumpe, Kamin / Ofen, BHKW, Elektroheizung, Heizkörper, Badezimmer, Ölheizung, Elektriker, Malerarbeiten, Architekt, Pelletheizung, Holzheizung, Wohnraumlüftung



Das Heizungspaket erforderte den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung:

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000003612_M_151_152_430_Anlage_TMA_2018_04.pdf

1.4 Heizungspaket
Für die Förderung von Maßnahmen im Heizungspaket sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
 es wird ein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien (zum Beispiel Gas oder Öl) außer Betrieb
genommen, der nicht auf Brennwerttechnik basiert
 der außer Betrieb genommene Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen
Außerbetriebnahmepflicht nach § 10 EnEV
 es wird ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, der die unter Abschnitt 1.2.1 "Austausch der
Heizungsanlage" oder Abschnitt 1.2.3 "Heizungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien"
genannten Anforderungen erfüllt
 die Wärmeverteilung und -übergabe wird durch investive Maßnahmen und fachgerechte
Einregulierung optimiert. Dazu ist ein hydraulischer Abgleich mit raumweiser Heizlastberechnung
nach Verfahren B gemäß dem aktuellen Fomular des Forums für Energieeffizienz in der
Gebäudetechnik (www.intelligent-heizen.info/broschueren) durchzuführen. Alle hierfür notwendigen
Maßnahmen sind umzusetzen. Die unter Abschnitt 1.2.2 "Optimierung der Heizungsanlage"
genannten Anforderungen sind einzuhalten. Es müssen mindestens folgende Komponenten (sofern
vorhanden) ersetzt werden:
 Ungeregelte Pumpen
 nichtvoreinstellbare Thermostatventile
 falsch dimensionierte Heizkörper

3 Hilfreiche Antwort

Die Frage würde ich an den Netzbetreiber stellen. Die Auskunft wäre verbindlich und vermutlich umfassender als alles hier geschriebene.

Das Leitungsrecht auf dem fremden Grundstück wäre im Baulastenverzeichnis einzutragen; auf dem eigenen Grundstück vom Versorger erreichbare Absperreinrichtungen vorzuhalten. Und wie Herr Röhm schreibt, vorher über Berater bei der KfW das Heizungspaket beantragen, um für die Kosten von Erdarbeiten über Rohbau, Tankentsorgung bis Heizung, Heizkörper, Ventile und Leitungen plus obligatem hydraulischen Abgleich die 15% Zuschuss zu erhalten.
Aber da ist sicher noch mehr zu beachten, dafür sind Netzbetreiber und Energieversorger die besseren Ansprechpartner.

46 Hilfreiche Antwort

Dispersionsfarbe ist nicht grundsätzlich fungizid. Schimmelbefall zeigt ein bauphysikalisches Problem an. Da können Sie immer wieder die Oberfläche behandeln; so lange die in der Umgebung immer vorhandenen Schimmelsporen günstige Bedingungen in Form von nicht abtrocknender Feuchtigkeit finden, werden sie sich dort vermehren.
Abhilfe schafft hier vermehrt Lüftung und Heizung. Gegebenenfalls langfristig über eine Dämmung der Außenwand nachdenken.

2 Hilfreiche Antwort

Die Prüfung der Luftdichtheit wird bei Fertigstellung des Gebäudes durchgeführt und gilt für das gesamte Gebäude, ebenso wie der Energieausweis. Da die Durchführung Vertragsbestandteil ist und die Gebäudequalität beeinflusst, sollte der Verkäufer die Durchführung problemlos bestätigen und das Ergebnis mitteilen können. Sie haben Anspruch darauf.

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Bei sehr geringem Warmwasserbedarf kann eine elektrische Bereitung sinnvoll sein. Vor allem, wenn man sonst einen Speicher ständig auf über 60° C erhitzen muss. Leider schließt die KfW diese Möglichkeit aus. Auch denkbar sind WW-Stationen, in denen das auf Heiztemperatur vorgewärmte Wasser elektrisch nur nachbeheizt wird.
Da Sie aber ein Passivhaus planen, eine Ölheizung daher sowieso widersinnig wäre, ist die Empfehlung mit der Wärmepumpe schon richtig. Da ist sogar eine im Vergleich eher schlechte, aber günstige Luft-Wasser-Wärmepumpe brauchbar.

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Die Frage geht am Besten an den Schornsteinfeger. Je nach Länge und Winkel des Verzugs kann auf eine Revisionsöffnung verzichtet werden, bei einem Winkel bis 45° kann oft darauf verzichtet werden. In den meisten Fällen ist aber eine notwendig. Wie gesagt, der zuständige Schornsteinfeger kann das kurzfristig klären.

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Wie effizient soll es denn sein, und welches Gebaudehülle soll beheizt werden? Bei einer Wärmepumpe mit Eisspeicher holen Sie das Maximum aus der Umwelt, kaufen als Primärenergie nur Strom ein. Zusätzlich kann eine PV-Anlage den Bedarf rechnerisch decken - ihn Richtung Plusenergie. Das ist wohl die effizienteste, aber teuerste Anlagentechnik.
Andererseits können Sie natürlich einfach elektrische Heizflächen nutzen. Strom wird mit hohem Wirkungsgrad in Wärme umgesetzt. Damit haben Sie aber noch kein warmes Wasser. Das könnte mittelfristig je nach WW-Bedarf insgesamt teurer werden als eine Wärmepumpe, die nicht dem oben beschriebenen Maximalausbau entsprechen muss. In beiden Fällen ist Strom aus erneuerbaren Quellen zu bevorzugen.

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Es gibt eine Feuerungsverordnung für jedes Bundesland, in dem u.A. Heizräume für Sorptionswärmepumpen über 50 kW, die mit einem Feuerungsgerät betrieben werden, vorgeschrieben sind. Für eine rein elektrische Wärmepumpe ergibt das keinen Sinn, da wäre ja auch der Kühlschrank in der Küche betroffen. Andererseits kann aber Starkstrom schöne Funken bilden. Der Hausanschlussraum nach DIN 18012 hat also Wände mit einem Feuerwiderstand F30 und eine geschlossene Tür. Eine freundliche Nachfrage, in welcher Verordnung die geforderten Dinge nachzulesen wären, bringt meist Klarheit. Auch Mitarbeiter von Bauämtern sind nicht allwissend.

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Wenn es denn sehr dünn sein muss, was unter der Kellerdecke oft der Fall ist, hilt nur Aerogel. Beispielsweise Aevero von STO hat ein lamda von 0,016 W/mK. Die noch leistungsfähigeren Vakuumpaneele (0,007)sind im Kellerbereich wegen Installationen oft nicht einsetzbar.
Bei 3 cm unter der Decke müssten auf der Decke aber schon 6 cm eines Hartschaums mit lamda 035 liegen, was oft nicht der Fall ist.

Viel Erfolg!

55 Hilfreiche Antwort

"Wir sind lediglich verpflichtet dem Nachbarn Warmwasser und Wärme zu liefern". Sie haben also einen Wärmelieferungsvertrag.

Haben Sie einen Stromlieferungsvertrag? Einen Vertrag über die Gewinnaufteilung des Gerätes? Nein? Dann ist des Nachbarn Wunschdenken nicht mehr als das.

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Es hängt auch von der Nutzung ab. Wie sind die Vorlauftemperaturen? eine Brennwerttherme wird bei einer System-Auslegung, die < 60 °C Vorlauftemperatur bedingt, keinen Vorteil haben.

Trotzdem wäre mein Vorschlag, alle Thermen jetzt auszutauschen. Thermen, die älter als 30 Jahre sind, müssen sowieso getauscht werden. Nur wenn diese Bedingung noch nicht zutrifft, ist die Unterstützung mit dem KfW-Heizungspaket möglich. Mit dem 15% Zuschuss zu den benötigten Kosten kann zukünftig sukzessive jeder für sich die Heizkörper und Vorlauftemperaturen anpassen.

Auch der Umbau auf ein oder 2 gemeinsam genutzte Thermen wäre denkbar und wird bezuschusst, wenn sich das mit dem Warmwasserbedarf darstellen lässt. Sprechen Sie einen Energieberater in Ihrer Nähe an.

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Bei Ihren Bedingungen wird ihr Wärmebedarf nicht so hoch sein, dass sich eine Gasheizung unbedingt rechnet. Darüber hinaus können Sie noch einen Löffel Umweltschutz auf Ihre Waagschale legen. Jeder sollte sich überlegen, ob er Abgase in die Luft pusten möchte.

Über das Steigen und Sinken der jeweiligen Energiepreise wird nur eine Kristallkugel etwas sagen können. Haben Sie schon Investitionskosten, jährliche Wartungskosten und Energiekosten bei jetzigem Verbrauch (~ 20.000 kWh/a?) gegenüber gestellt?

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Zur Nutzung der Wärme dienen Solar-Luft-Kollektoren. Das PV Modul zehrt bloß die Einstrahlung und merkt nicht, ob die Luft steht und welche meteorologischen Verhältnisse herrschen. Zur Verdeutlichung bewege man sich in den Weltraum: Eiskalte Umgebung, aber beste PV-Erträge (und sehr schnell Sonnenbrand), weil keine filternde Atmosphäre im Weg ist. Und wie Herr Hauschild anmerkt, die sinkende Ausbeute bei Erwärmung.

1 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,

je nachdem, welches Mauerwerk verwendet wurde, und wie das Dach gedämmt wurde, wäre sogar ein Effizienzhaus 55 machbar.
Eine Dämmung des Daches und zusätzlich erneuerbare Energien sind dann zusätzlich zu Ihren geplanten Maßnahmen notwendig.

Alle Effizienzhäuser mit höherem Verbrauch sind ebenfalls machbar. Eine Dachdämmung ist in jedem Fall sinnvoll.
Unbedingt anzuraten ist außerdem eine Betrachtung der Wärmebrücken am Gebäude, da die offenen Rolladenkästen dann oft problematisch werden.


Freundliche Grüße

Frank Dreesbach

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Die Anbringung auf der Doppelgarage bedeutet bei gleicher Installationsfläche ermöglicht eine bessere Ausrichtung und damit mehr Ertrag.

Dagegen spricht eventuell die tiefere Lage, als das Hauptdach und damit Verschattungsgefahr durch Gebäude.
Gerade Photovoltaik ist da sehr empfindlich, weil ganze Zellen verschattet werden können und somit keine Energie liefern, während bei Solarthermie nur ein Teil einer ansonsten bestrahlten und gut durchströmten Fläche/Rohr verschattet wird.

Beide Energiearten in Kombination können je nach eingesetztem Energie-/Heizsystem sinnvoll sein.

Die Bauordnung NRW erlaubt explizit die Anordnung von Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie auf Dächern von Nebengebäuden (Garagen, Abstellräume)

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Zusätzlich beachten Sie eventuelle Förderprogramme Ihres Landes, Kreises, der Kommune oder Energieversorgers. Einige Städte bieten noch Sonderförderungen für Photovoltaik, einige Versorger bieten dazu auch Förderungen bei Erneuerungen der Heizungsanlage.
Grundsätzlich sind Programme des Bundes oder des Landes untereinander nicht kumulierbar. So kann z.b. eine Wärmepumpe, die vom BAFA (=Bund) gefördert wird, nicht zusätzlich in einem KfW-Programm (=Bund), wohl aber mit Progres.NRW (=Land) gefördert werden.
Ausnahmen und Bedingungen: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/twitter_blog/2015/mai/kfw_bafa-foerderung.html

Hier gibt es eine Übersicht:
https://www.energiefoerderung.info/

Informationen zu auslaufenden Förderungen sind selbst auf den Seiten der KfW relativ kurzfristig erkennbar. So war z.B. die Erschöpfung der Mittel für barrrierefreie Umbauten erst dann ersichtlich, als es soweit war. Und natürlich enden Föderprogramme für Maßnahmen, sobald sie als Pflichtmaßnahmen in der EnEV stehen.

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