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Fördermittel bei Haussanierung

Welche Fördermittel sind bei einer Grundsanierung eines Einfamilienhauses möglich? Auf was muss ich achten? Welche Fördermittel lassen sich kombinieren und wo kann es Probleme geben? Gibt es Fördermittel, die nur noch begrenzt zur Verfügung stehen?

Herr S. bei Lüdenscheid, 18.11.2016

Photovoltaik Dämmung Energieberater Fördermittelberatung

Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Fördermittel bei einer Sanierung Ihres Gebäudes möglich sind, liegt erst einmal an Ihnen, an dem Gebäude selber und an Ihrem Budget. Was möchten Sie erreichen, was bzw., wie wollen Sie sanieren, ist die Sanierung wirtschaftlich (Dämmmaßnahmen)und wann amortisiert sich Ihre Investition. Möchte Sie eine Finanzierungsförderung oder nicht? Möchten Sie Eigenleistungen erbringen oder nicht?
All diese Fragen kann man anhand einer Gebäude-Energieberatung klären und lösen. Eine Förderberatung kann dann individuell auf Ihre Situation zu geschnitten werden. Diese Beratung können mit oder ohne BAFA-Förderung erstellt werden.
Um sich vorab zu Informieren welche Förderprogramme der KfW-Bankengruppe möglich sind, können Sie diese auf der Internetseite der KfW-Bankengruppe nachlesen. Weitere Zuschüsse finden Sie auf der Internetseite der BAFA.
MfG
Andre Bernhardi

3 Hilfreiche Antwort

Die KfW-Bank stellt zwei Förderprogramme bereit. Danach können Sie Energiesparmaßnahmen entweder schrittweise, d.h. mit zeitlichen Unterbrechungen vornehmen lassen und auch nur teilweise z.B. nach Ihren Finanzierungsmöglichkeiten oder bei Zwängen der Umsetzbarkeit oder in einem Zuge, d.h. vollständig ohne zeitliche Unterbrechungen in der Qualität einer Effizienzhaus-Sanierung.
Weitere Förderprogramme, Einzelheiten und Kombinierbarkeit können den Internetseiten der KfW zwar entnommen werden, sollten aber Teil einer individuellen ohnehin notwendigen Beratung zu einer Grundsanierung vorbehalten bleiben.

Sie können eine Kreditfinanzierung plus Tilgungszuschläge oder Zuschüsse in Anspruch nehmen neben oder ohne Eigenmittel. Die besten Konditionen erhalten Sie für eine Effizienzhaus-Sanierung.

Für die energetische und finanzielle Planung der Maßnahmen sowie für die Beantragung öffentlicher Fördermittel ist die Einschaltung eines zugelassenen Energieeffizienz-experten erforderlich, der mit einer
Vor-Ort-Beratung die Grundlage dazu erarbeitet. Er ist auch später für die Baubegleitung der Energiespar- maßnahmen und die Nachweise der verwendeten Fördermittel gegenüber der KfW einzuschalten.
Seine Leistung wird ebenfalls staatlich gefördert.

Allgemein darf mit der Ausführung der Energiesparmaßnahmen nicht vor Bewilligung von Fördermitteln begonnen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Architektur- und Ingenieurbüro
Gerd Masuth, Dipl.-Ing.(FH) Architekt, Energieberater

2 Hilfreiche Antwort

Hallo,

grundsätzlich geht auf jeden Fall das KfW Programm "Energieeffizient sanieren" Wahlweise als Einzelmaßnahmen oder bei Erreichen eines bestimmten energetischen Standards bekommt man einen Kredit zu 0,75 % Zinsen mit einem Tilgungszuschuss in Abhängigkeit welchen energetischen Standard man erreicht.
Zudem gibt es beim bafa noch Zuschüsse bei Einbau von erneuerbaren Energien, wie z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Pelletheizung oder ähnliches.
Details am besten telefonisch.

Viele Grüße
Peter Gödde

2 Hilfreiche Antwort

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1. Das kommt darauf an, welche Maßnahmen geplant sind und welche energetischen Ziele erreichbar sind.
2. Jede energetische Sanierung bedarf einer gewerkeübergreifenden Planung.
3. Fördermittel sind nicht uneingeschränkt kombinierbar, die Kumulierbarkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen.
4. Die Verfügbarkeit nach Zeit kann der Förderrichtlinie entnommen werden, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Somit liegt das Ausfallrisiko beim Antragsteller.

Fazit: Planen Sie Ihre Maßnahmen mit einem gewerkeübergreifend kompetenten Energieberater.

1 Hilfreiche Antwort

Ja, es gibt verschiedene Fördermittel, zum Beispiel die KfW-Programme 151/152, 430, 431, 274, 275. Des Weiteren gibt es Förderung durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) teilweise auch kombinierbar.

Um festzustellen welche Fördermittel für Sie am besten geeignet sind, ist eine Objektanalyse in Verbindung mit einer von der BAFA geförderte Energie-Vor-Ortberatung, empfehlenswert. In diesem vom Energieberater zu erstellenden Gutachten oder Beratungsbericht werden diverse Sanierungsvarianten mit Wirtschaftlichkeitsberechnung dargestellt und vor Ort erläutert.

Danach haben Sie es leichter, eine für Sie optimale Sanierung durchzuführen.

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Grundlage einer jeden energetischen Sanierung ist der Beratungsbericht einer sogenannten "Vor-Ort-Beratung" nach den BAFA-Richtlinien. Die Erstellung dieses Berichtes wird bereits zu 50% gefördert. Eine Antragstellung muss vor unserer Beauftragung der Energieberatung, erfolgen.

Unter Anderem ist die Fördermittelberatung der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen ein Teil dieses Berichtes.

Eine pauschale Beratung über die vielen vielen Fördertöpfen halten wir für nicht ziel führend. Den erstens müssen die Maßnahmen auf das jeweilige Gebäude abgestimmt sein und, zweitens, sollte sich die Sanierung in einem angemessenem Rahmen, armotisieren. Selbstverständlich kann man auch soviel Geld in die Immobilie stecken, dass sich die Enkel über die Einsparungen freuen können. Das kann und darf aber nicht Ziel sein. Sie als Eigentümer sollten die Sparmaßnahmen noch deutlich auf der "Jahresabrechnung" erkennen.

Ob und wieviel an Fördermitteln noch zur Verfügung stehen, wird bei der entsprechenden Antragstellung geprüft. Erhält der Antragsteller einen Fördermittelbescheid, so ist das Geld quasi reserviert und wird, nach dem Nachweis der Baumaßnahmen erbracht wurde, ausgezahlt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen ein wenig geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Pfaff

1 Hilfreiche Antwort

Sie mussen nartürlich einen Fördermitel einholen für ihre renovierungs-sanierungs arbeiten bei ihrem gebäude. Das klären si am besten statliche oder private institutionen die dafür geeignet sind und sie folgen am besten die rat deren experten.

1 Hilfreiche Antwort

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Guten Tag,
für die Beantragung der Programmvarianten "Energieeffizient Sanieren" der KfW benötigen Sie zwingend einen zugelassenen Sachverständigen aus www.energie-effizient-experten.de. Dieser Sachverständige berät Sie, beantragt für Sie und erbrint alle erforderlichen Nachweise. In diesem Zusammenhang wird das Honorar des SV mit 50% im Progr. 431 gefördet. Da die Förderlandschaft sehr vielschichtig ist und auch einer ständigen Veränderung unterliegt, beginnen Sie sinnvollerweise mit der Such nach einem Sachverständigen als Partner an Ihrer Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) Stefan Räder
www.energieberatung-raeder.de

1 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,
für die energetische Gebäudesanierung stehen die vielfältigsten Fördermittel zur Verfügung. Angefangen bei der staatlich bezuschussten Energieberatung durch das BAFA (60% des Beraterhonorars)über KfW-Investitions-, -Tilgungszuschüsse und zinsgünstige Darlehen bis hin zu Zuschüssen für den Einbau besonders energieeffizienter Anlagentechnik durch das BAFA, Programme der Bundesländer (z.B.: progres.nrw) und evtl. sogar Zuschüsse der regionalen Energieversorger und Kommunen.
Eine detaillierte Übersicht über Fördermaßnahmen, die für Ihren individuellen Fall in Frage kommen, bekommen Sie von Ihrem Energieberater im Rahmen der staatlich bezuschussten "Vor-Ort-Energiesparberatung" (BAFA).

Mit freundlichen Grüßen aus Voerde
Dirk Schwamborn

1 Hilfreiche Antwort

Die Kollegen haben durchaus Recht.
Meine Empfehlung wäre es sich einen Fachpartner für die Realisierung zu suchen, da dieser Ihnen die Förderanträge Unterschriftsreif vorlegt.
Bei Umbaumaßnahmen kommen verschiedene Fördertöpfe in Betracht. Manche sind kumulierbar, manche nicht. Das Wissen über den aktuellen Stand und die individuelle Beurteilung kann immer nur jemand vornehmen, der in das Projekt eingebunden ist und die Gesamtheit der Maßnahmen sieht.
Insbesondere da Fördermittel von Bund, Land, Kommune und Energieversorgern zu tragen kommen können. Und jeder der genannten hat wiederum verschiedene Fördermöglichkeiten.

1 Hilfreiche Antwort

Zusätzlich beachten Sie eventuelle Förderprogramme Ihres Landes, Kreises, der Kommune oder Energieversorgers. Einige Städte bieten noch Sonderförderungen für Photovoltaik, einige Versorger bieten dazu auch Förderungen bei Erneuerungen der Heizungsanlage.
Grundsätzlich sind Programme des Bundes oder des Landes untereinander nicht kumulierbar. So kann z.b. eine Wärmepumpe, die vom BAFA (=Bund) gefördert wird, nicht zusätzlich in einem KfW-Programm (=Bund), wohl aber mit Progres.NRW (=Land) gefördert werden.
Ausnahmen und Bedingungen: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/twitter_blog/2015/mai/kfw_bafa-foerderung.html

Hier gibt es eine Übersicht:
https://www.energiefoerderung.info/

Informationen zu auslaufenden Förderungen sind selbst auf den Seiten der KfW relativ kurzfristig erkennbar. So war z.B. die Erschöpfung der Mittel für barrrierefreie Umbauten erst dann ersichtlich, als es soweit war. Und natürlich enden Föderprogramme für Maßnahmen, sobald sie als Pflichtmaßnahmen in der EnEV stehen.

1 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,
grundsätzlich stehen eine Vielzahl von Fördermittelprogrammen zur Verfügung, im wesentlichen für der Ersatz von Heizungen mit Einsatz regenerativer Energieen die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie für Gas- und Ölbrennwertheizungen und Sanierung der Gebäudehülle die KFW. Bei der Bafa ist dies ein direkter Zuschuss, bei der KFW gibt es bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus die Wahl zwischen einem Zuschuss (zwischen 10% und 27,5% in Abhängigkeit von der Maßnahme) oder ein zinsverbilligtes Darlehn zu 0,75% mit einem Tilgungserlass (Zwischen 7,5% bis 25% nach Durchführung).
Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Mittel kombinierbar.
Darüber hinaus stehen eventuell noch Förderprogramme Ihres Energieversorgers zur Verfügung. Dies müsste noch geklärt werden.
Wird ein Förderprogramm der KFW genutzt (Prg. 151, 152, 153 oder 430) werden die Kosten eines Energieberaters mit 50% bezuschusst, max. 4000€.
Sie Sie sehen, ist die Fördermittelabwicklung ein Thema, was nicht in einem Satz erläutert werden kann, deshalb stehe ich für Fragen (die sich sicherlich stellen) gerne zur Verfügung.
Sonnigen Gruß
Jürgen Drobnitza

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