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Wirkungsgrad - Ingenieurbüro für Bauphysik und Energieeffizienz
Rubbertskath 12, 46539 Dinslaken

2 Antworten, zuletzt 16.12.2016

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Dämmung, Energieberater, Trockenbau, Fördermittelberatung, Massivhaus



Hallo,

der Fußbodenaufbau im EG muss den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllen(Rmin=0,90(m²K)/W)). Das entspricht einem U-Wert von ca. 0,80 W/(m²K).
Wenn eine Fußbodenheizung eingebaut werden soll, gilt es bei der Auslegung zu beachten, dass gemäß DIN EN 1264 Teil 4 die Dämmung unter der Fußbodenheizung einen R-Wert von mindestens 1,25 (m²K)/W haben muss, das entspricht ca. 5cm Wärmedämmung WLG 040 bzw. 4,5 cm WLG 035.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schwamborn

29 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,
für die energetische Gebäudesanierung stehen die vielfältigsten Fördermittel zur Verfügung. Angefangen bei der staatlich bezuschussten Energieberatung durch das BAFA (60% des Beraterhonorars)über KfW-Investitions-, -Tilgungszuschüsse und zinsgünstige Darlehen bis hin zu Zuschüssen für den Einbau besonders energieeffizienter Anlagentechnik durch das BAFA, Programme der Bundesländer (z.B.: progres.nrw) und evtl. sogar Zuschüsse der regionalen Energieversorger und Kommunen.
Eine detaillierte Übersicht über Fördermaßnahmen, die für Ihren individuellen Fall in Frage kommen, bekommen Sie von Ihrem Energieberater im Rahmen der staatlich bezuschussten "Vor-Ort-Energiesparberatung" (BAFA).

Mit freundlichen Grüßen aus Voerde
Dirk Schwamborn

1 Hilfreiche Antwort

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