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Architektur- & Ingenieurbüro Andre Bernhardi
Am Breiten Acker 29, 58762 Altena

2 Antworten, zuletzt 20.01.2017

Antworten gegeben in

Elektroheizung, Photovoltaik, Dämmung, Energieberater, Fördermittelberatung



Sehr geehrte Damen und Herren,

für einen Neubau muss der EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 gerechnet werden. Dazu benötigen Sie in NRW einen staatliche anerkannten Sachverständige für Schall- u. Wärmeschutz, da es sich um ein Nichtwohngebäude handelt. In NRW muss das jeder staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- u. Wärmeschutz dieses rechnen können und Ihnen hierzu ein Förderberatung erstellen können. Wenn die Anlage baurechtlich mit der Berechnung nach DIN V 18599 passt, ist alles in Ordnung, da diese Kombination sinnvoll ist.

Mfg

2 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Fördermittel bei einer Sanierung Ihres Gebäudes möglich sind, liegt erst einmal an Ihnen, an dem Gebäude selber und an Ihrem Budget. Was möchten Sie erreichen, was bzw., wie wollen Sie sanieren, ist die Sanierung wirtschaftlich (Dämmmaßnahmen)und wann amortisiert sich Ihre Investition. Möchte Sie eine Finanzierungsförderung oder nicht? Möchten Sie Eigenleistungen erbringen oder nicht?
All diese Fragen kann man anhand einer Gebäude-Energieberatung klären und lösen. Eine Förderberatung kann dann individuell auf Ihre Situation zu geschnitten werden. Diese Beratung können mit oder ohne BAFA-Förderung erstellt werden.
Um sich vorab zu Informieren welche Förderprogramme der KfW-Bankengruppe möglich sind, können Sie diese auf der Internetseite der KfW-Bankengruppe nachlesen. Weitere Zuschüsse finden Sie auf der Internetseite der BAFA.
MfG
Andre Bernhardi

3 Hilfreiche Antwort

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