Hallo,
das ist doch eigentlich ganz eindeutig im Notarvertrag geregelt.
Wenn der Käufer der Doppelhaushälfte versäumt hat die Stromseite vertraglich zu fixieren, ist das sein Risiko. Nachträglich wird der das nicht einseitig ändern können.
Energieeffizienz-Experte / TGA Planung / freier Gutachter
Wir haben ein Mini BHKW und wir leben in einer Doppelhaushälfte. Laut Notarvertrag sind wir eindeutig der Besitzer des BHKW (es steht auch bei uns im Keller). Wir sind lediglich verpflichtet dem Nachbarn Warmwasser und Wärme zu liefern, was ja auch so passiert. Jedoch behauptet unser Nachbar, dass ihm der eingespeiste Strom auch gehört. Aber im Notarvertrag ist nichts hinsichtlich dessen geregelt. Es ist doch eigentlich so, dass dem Besitzer der Strom zur Verfügung (Verkauf oder Einspeisung) steht?
Kann das sein, dass ihm etwas von dem eingespeisten Strom zusteht, obwohl er nicht der Besitzer des BHKWs ist?
Ich freue mich über Hilfe!
BHKW Energieberater