Hallo,
das müsste man sich einmal ansehen, um es zu beurteilen zu können.
Sollte aber möglich sein.
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Ich würde in Ihrem Fall ein Balkonkraftwerk aufbauen.
Hierzu bieten wir passende Lösungen an.
Anfragen unter strom ax auth - energie de.
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Dafür haben wir gute Lösungen, welche in der Praxis schon umgesetzt wurden.
Hierzu benutzen wir einen speziellen Wechselrichter und die 15° Dachneigung sind perfekt!
Gerne können wir Sie beraten
Anfrage unter strom ax auth - energie de.
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Ja, es gibt rentable Lösungen hierfür.
Wir haben schon mehrere neue Lösungsansätze in den letzten Monaten realisiert.
Sprechen Sie mich unter strom at auth-energie de an
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Als Sachverständiger für PV-Anlagen kennt man den Markt und die Lösungen ja sehr genau. Da ich auch noch Technischer Betriebswirt bin, kann ich Sie gerne zu ihrem Thema beraten.
Nehmen Sie doch Kontakt mit mir auf.
Strom at auth-energie de
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In der Regel ist eine solche Umrüstung unsinnig, da wirtschaftlich viel zu teurer.
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Ja, grundsätzlich schon, es ist aber einiges zu beachten.
Habe hier selbst meine Erfahrungen machen müssen, dürfen.
Bei Rückfragen stehe ich gerne beratend zur Seite.
Strom at Auth minus Energie de.
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Wie unten beschrieben
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Wie unten beschrieben, sind die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer einzuhalten.
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Die Abschreibung der PV Anlagen erfolgt in der Regel über 20 Jahre.
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Ein Energieberater kostet Geld!
Wenn Sie meinen wieviel, so hängt das von der Beratungsleistung ab.
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Nein, es dürfen noch nicht mal mehr ohne Dachsanierung die alten Schrauben rausgedreht werden.
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Für eine ca 10 kWp PV Anlage benötigt man ca 28 bis 30 Solarmodule und ca. 2qm pro Modul. Pro Modul sollte man mit 25kg inkl. Montagematerial rechnen.
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Wir beraten Sue gerne! Fragen Sie unter strom at auth-energie de an.
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PV-Anlage mit Klimageräten und lokalen ELEKTRO oder Infrarot Heizungen.
Sehr kostengünstig und hocheffizient.
Von Solarthermie ist grundsätzlich abzuraten!! Teuer, ineffizient, störanfällig, kürze Lebensdauer!
Fragen Sie uns unter strom at auth-energie de an.
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Hallo, wir sind Erichter von PV-anlagen und ich bin Sachverständiger von PV-Anlagen.
Wo steht das in Hessischen Bauordnung, dass 1,25 m bei PV-Anlagen einzuhalten sind?
Ich lasse das ganz anders! Es ist meiner Sicht eine Risikobewertung durchzuführen. Eine PV-Modul mit einer Dachöffnung zu vergleichen halte ich grundsätzlich für falsch! Dann müsste ihr Dach auch zum Nachbaren brandschutztechnisch sauber getrennt sein! D.h. es gibt keine Lattung unter den Ziegel auf 1,25m zum Nachbarn hin? Außer der Rpckwandfolienund den Kabel gibt es keine Brandlast. Bei Fragen wenden Sie sich an mich unter strom at auth-energie de.
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Guten Tag, bitte kontaktieren sie mich.
Ich Suche so ein Dach und würde mir es gerne einmal ansehen.
Versuchen Sie mich doch mal unter strom at auth-energie de anzuschreiben.
Ich melde mich dann bei Ihnen.
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Ich bin aus Egelsbach und berate Sie sehr gerne.
Eine Photovoltaik-Anlage macht in ihrem Fall auf jedem Fall Sinn.
Ob sich eine Thermieanlage für Sie rechnet, müsste genau geprüft werden, auch wenn man eine Förderung erhalten sollte.
Rufen Sie mich doch einfach mal an.
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Ja, ein Ost- Westdach ist gut für einen privaten Haushalt oder für ein Gewerbebetrieb.
Die Solarerträge verteilen sich besser über den Tag verteilt, was zu einer besseren Eigennutzung des erzeugten Stromes führt.
Kontaktieren Sie mich unter strom at auth-energie de und wir erstellen Ihnen eine kostenfrei Vorbetrachtung.
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Einfach eine Klimaanlage anschließen! (Lach)
Schwieriges Thema
Oder ersetzen durch eine Photovoltaik-Anlage, die ist eh wirtschaftlicher als eine Solarthermie Anlage.
AUTH Energiesysteme Egelsbach.
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Ja, das sollte kein Problem bei normalen Modulen sein.
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Sehr komplexe Fragestellung.
Einfach mal unter strom at auth-energie de anfragen.
Dipl.-Ing. Martin Auth
Sachverständiger für Photovoltaik
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Die Frage die sich hier stellt ist, wann werden die 5.000 kWh an Strom benötigt? Danach kann die Solarmodulleistung und Stromspeichergröße ermittelt werden.
Je nach Solarmodulleistung kann dann die Dachflächengröße ermittelt werden.
Gerne helfen wir Ihnen weiter!
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Alles machbar, aber das kostet viel Geld.
Eine fertige Lösung kenne ich nicht für die Aufgabenstellung.
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Ich würde in jedem Fall ein separaten String pro Dachseite realisieren!
20 Module dürften auch nicht in einem String an dem WR anliegen!
Da die Stringspannung zu hoch sein wird! Somit ist der WR aus der Gewährleistung draußen und du hast noch Glück, wenn er funktioniert und ganz bleibt.
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Störanalyse etwa 800 .. 1000 Euro.
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Nach meinem Kenntnisstand, muss keine Umsatzsteuer für nicht gewerbliche PV Anlagen angeführt werden
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Ja und Nein, das hängt vom Bundesland ab.
Einfach mal unter strom at auth-energie . de anfragen
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Das Energiekonzept des Hauses mit einer Gastherme und Solarthermie ist nicht mehr zeitgemäß.
Die energetische Abhängigkeit von Energieversorger ist extrem hoch.
Mit einer Photovoltaikanlagen mit einem Stromspeicher und einer Wärmepumpe erreicht man bei Ihnen vielleicht sogar den KFW 40 Standard.
Mit dieser Lösung machen Sie sich unabhängige von Ihrem Energieversorger und sparen erhebliche Energiebezugskosten. Die Mehrinvestition in diese Technik rechnet sich meist schon nach ca. 10 Jahren.
Gerne beraten wir Sie!
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Das dürfte recht einfach möglich sein.
Anfragen unter strom at auth-energie. De
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Theoretisch ist das möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Gerne können wir mit Ihnen hierzu eine Lösung erarbeiten.
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Die Brennstoffzellen rechnen sich heute für Einfamilienhäuser in der Regel nicht, erst ab 6..8 Wohneinheiten pro Haus.
Viel wirtschaftliche ist hier eine Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach.
Es sollten bei Ihnen mindestens 3,3 bis 5 kWp Solarmodulleistung auf das Dach installiert werden.
Ein Stromspeicher ist ebenfalls sinnvoll.
Gerne beraten wir Sie!
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Theoretisch "JA", sollte man aber nicht unbedingt machen!
Es gibt hier eine Reihe von Dingen zu beachten!
Ihr PV-Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Martin Auth
Sie können mich unter strom at auth-energie. DE kontaktieren
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Das sollte dringend Überprüft werden, da ein Erdschluss vorliegen könnte.
Es ist sehr große Vorsicht geboten bei der PV-Anlage.
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Fehlplanung ?
Die Energieversorger haben heute sehr unterschiedliche Auffassungen, was die Ausführung der Zählerschränke betrift, da es hier keine allgemeingültigen Normen und Vorgaben gib, an die sich das EVU halten muss. Jedem EVU ist es freigestellt, hier seine eigenen Vorgaben im gesetzlichen Rahmen zu definieren. Das stellt in der Praxis ein großes Problem dar.
Ein zweiter Punkt ist die Vertragsbedingungen mit ihrem Auftragnehmer.
Eine Frage die sich hier stellt ist, was ist sein Leistungsumfang? Muss er gemäß dem Vertrag mit Ihnen im Vorfeld schon solche Abstimmungen mit dem EVU vornehmen? Und, Und, ...
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Oh je, wie definierst du den Nutzungsgrad? Und unter welchen Bedingungen? Was soll man darauf antworten? Da kann alles richtig oder alles falsch sein!
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Es ist große Vorsicht bei diesen Geschäftsmodellen der Energieversorger geboten. Bei praktisch fast allen Anbieter zählt der Kunde ortendlich drauf! Als Sacherständiger hatte ich schon öffers mit diesen Fällen in den letzten Monaten zu tun.
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Hier ist die Lösung ganz einfach!
Zwei PV-Anlagen. Für jeden Strombezieher eine eigene PV-Anlage.
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Von Solarthermieanlagen würde ich Ihnen als Energieexperte und Energieberater abraten, da diese in der Regel früher defekt sind, als Sie sich wirtschaftlich gerechnet haben.
Eine PV-Anlage wäre dann sinnvoll, wenn die Ausrichtung der PV-Module passt!
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Ich führe Energieberatung für Heizungssysteme durch.
Rufen Sie mich doch mal an.
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Das kommt drauf an, wie die Gegebenheiten bei Ihnen sind.
Rufen Sie mich doch einfach mal an.
Sachverständiger Dipl.-Ing. Martin Auth
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Ich arbeite seit fast 20 Jahren in der Energiekonzept-Erstellung. Ich hatte noch nie ein Fall, wo sich eine Solarthermie in unter 20..35 (ja auch >100) Jahre gerechnet hätte. Ganz viele Solarthermieanlagen sind nach ca. 10 Jahren nur noch (Entschuldigung) "Schrott". Beim Kauf sind die Leute nur geil auf den staatlichen Zuschuss und der Heizungsbauer nutzt das für seinen Verkauf schamlos aus! Es ist ja schließlich sein Geschäft, Geld was er damit verdient.
Ich kenne auch Heizungsbauer, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen den Kunden keine Solarthermie andrehen, weich es sich nie rechnet.
Es gibt heute so gute Energiekonzepte, wo man mittels Strom einer Photovoltaik-Anlage nicht nur seine Strom- sondern auch seine Wärme- und Kühlversorgung (akt. 39° Aussentemperatur, angenehme 21,5° Innentemperatur), sehr kostengünstig realisieren kann.
Fragen Sie mich doch einfach an strom (at) auth-energie de.
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Der Verkaufspreis für die PV-Anlage vermutlich nicht, aber die AfA muß dabei berücksichtigt werden. Aber die MwSt. für die PV-Anlage muss an das Finanzamt (Das hat chronischer Geldmangel, Dank unseren unfähigen Beamten, Minister, Staatsregierung) abgeführt werden. Hier sollte man vor Verkauf der PV-Anlage obtieren (auf die Kleinunternehmer-Regelung wechseln).
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Jein, als ja und nein!
Ja deshalb, weil wir in Deutschland Summenzähler haben und die Leistung über die drei Phasen gemessen werden.
Nein deshalb, weil der selbst erzeugte Strom nur in der Phase direkt verbraucht werden kann, in der der Strom eingespeist wird.
Noch ein TIPP:
In Kürze kann ich Ihnen hierfür eine Lösung mit Stromspeicher anbieten, so das Sie Ihren selbst erzeigten Strom auch selbst verbrauchen können.
Die Zertifizierung ist eigentlich abgeschlossen, es fehlt nur noch die schriftliche Bestätigung von der Prüfstellen.
Anfragen an AUTH Energiesysteme (strom (at) auth-energie de)
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Das wird von Energieversorger zu Energieversorger anders geregelt.
Am besten man fragt beim Energieversorger/Netzbetreiber nach.
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Solarthermie mal stilllegen und schauen was passiert.
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Solarthermie abbauen und durch eine Photovoltaik-Anlage ersetzen!
Das ist die wirtschaftlichste Lösung.
Denn Strom kommt fast immer vom Dach und wird im Haus benötigt.
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Die heute vom EVU eingesetzte Zähler sind alle saldierende Zähler und messen immer die Summe aller drei Phasen.
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Unwahrscheinlich, bis ausgeschlossen! Bei normalem Menschenverstand! Oder? Ob der Verstand bei unseren Politiker und unseren Beamten vorhanden ist? Daran darf zu Recht gezweifelt werden! Ich würde sagen NEIN!
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Ich bin selbst Sachverständiger für PV-Anlagen und habe schon zahlreiche PV-Anlagen mit Blitzschäden begutachtet und repariert.
Hier ist sicherlich noch mehr defekt als man auf dem ersten Blick erkennen kann.
Gerne erläutere ich Ihnen die Problem die sich bei direkten und indirekten Blitzeinschlag in der Praxis sich einstellen.
Sie können gerne Kontakt mit mir aufnehmen, wir reparieren auch PV-Anlagen.
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Wir haben ein optimiertes PV-Stromspeicher-System für diesen Verbrauch, mit guten Qualitätskomponenten.
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Auslegung weiter.
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Ich würde die geplante PV-Anlage so groß wie möglich machen, da sich dieses wirtschaftlich besser rechnet.
Die PV-Anlagen werden separat betrachtet was die Einspeiseverütung betrifft. Ob sich ein Speicher rechnet muß man genau sich ansehen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
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Einen Stromspeicher sich nachzurüsten lohnt in den meisten Fällen.
Der Stromspeicher sollte eine Größe von mindestens ca. 6,5 bis ca. 10,0 kWh haben, diese Größe hängt von ihrem Verbrauchsverhalten ab.
Es muss eine gute wirtschaftliche Stromspeicherlösung für Sie gefunden werden. Kleine Stromspeicherlösungen, sowie die meisten Nachrüstlösungen für Stromspeicher, oder auch Lösungen von Sonnen, Senic und co. sind nur scheinbar wirtschaftlich und in Wirklichkeit meist überteuerte Lösungen, von denen ich meinen Kunden als Sachverständiger und Gutachter abrate.
Vor der Anschaffung eines solchen Systems sollte eine genaue Betrachtung mit einer anschließenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen. Kaufen Sie keine Stromspeicherlösung, wie eine Katze in einem Sack, oder auf gut Glück!
Hier tut kompetente Beratung vom Fachmann gut.
Aber jetzt nicht zu der Verbraucherzentrale rennen, den die haben meiner Erfahrung wenig bis keine Ahnung!
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PV Anlage von einem Sachverständigen prüfen lassen! Sollte ein ISO-Fehler vorliegen so ist höchste Lebensgefahr für Menschen gegeben.
Leider wurden über 90% der PV-Anlagen im Markt fehlerhaft aufgebaut. Aus diesem Grunde sollte man einen Sachverständigen einschalten.
Gegebenenfalls können Sie die Kosten ihrem Installateur in Rechnung stellen.
Gehen Sie auf Nummer Sicher!
PV-Sachverständiger Dipl.-Ing. Martin Auth 0151 20191899
Fragen Sie einfach bei mir nach.
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Tel. Nr. Ungültig?